„Fuckparade“ ist Versammlung:

Wenn eine geplante Zusammenkunft von Menschen Elemente enthält, die sowohl auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung abzielen, als auch solche, die anderen Zwecken dienen, ist sie Versammlung iSd. Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes. Voraussetzung hierfür ist, daß die anderen Zwecke aus der Sicht des durchschnittlichen Betrachters erkennbar im Vordergrund stehen ( BVerwG 6 C 23 / 06 ).