Zurechnung als Gesamtorganisation:

Eine Bank kann sich bei einer Schecksperre nicht damit entlasten, daß sie die Gutschrift eines Schecks nur unter dem banküblichen Vorbehalt zugesagt hat und muß sich das Wissen nur eines ihrer Mitarbeiter über eine aufgrund eines Diebstahls erfolgten Schecksperre als Gesamtorganisation zurechnen lassen ( OLG Frankfurt am Main 24 U 49 / 06 ).