Reisepreisminderung bei Unterbringung in Jugendherberge:

Ein Besucher einer Leichtathlethikweltmeisterschaft, der bei einem Reiseveranstalter die Unterbringung in einem Hotel der untersten Kategorie gebucht hat, aber alsbald in einer Jugendherberge mit nur geringer sanitärer Ausstattung untergebracht wird, hat einem Anspruch auf Reisepreisminderung.
Im Fall verfügten 27 Zimmer nur über 2 Duschen und Toiletten, wofür das Gericht eine Minderung des Reisepreises um 20 % für angemessen hielt ( LG Arnsberg 5 S 115 / 06 ).