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Leistungsfreiheit im Versicherungsfall:
Leistungsfreiheit im Versicherungsfall wegen arglistiger Täuschung nach § 16 Nr. 2 VHB 74 kann im Einzelfall auch eintreten, wenn der Versicherungsnehmer einen Anspruch geltend macht und dabei den Umstand der Doppelversicherung verschweigt.
Im Fall hatte ein Versicherungsnehmer einen Schaden von zwei verschiedenen Versicherungen regulieren lassen und beiden Versicherungen eine Originalrechnung für ein und dieselbe Leistung vorgelegt ( OLG Hamm 20 U 172 / 06 ).
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