Sponsoring auch für Pharmafirmen zulässig:

Die Unterstützung sozialer Projekte zur Verkaufsförderung ist auch für Pharmafirmen auch im Hinblick auf die Besonderheiten im Arzneimittelbereich und der Werbung im Gesundheitswesen prinzipiell zulässig ( LG Ulm 10 O 157 / 06 ).