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Kein am Gewinn ausgerichteter Mietvertrag:
Eine Apothekenbetriebserlaubnis darf nicht erteilt werden, wenn die Betriebsräume der Apotheke zu einem deutlich überhöhten Mietzins angemietet worden sind, so daß der Verdacht der Orientierung des Mietzinses am Gewinn oder am Umsatz der Apotheke besteht ( VG Berlin 14 A 28 / 06 ).
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