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Regelung durch Rechtsnorm:
Für die Regelung der berufsrechtlichen Voraussetzungen der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzern bedarf es einer Rechtsnorm. Eine allgemeine Verwaltungsvorschrift reicht hierfür nicht ( BVerwG 6 C 15 / 06 ).
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