Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts:

Eine Verdachtsberichterstattung über einen Anwalts, die den Anschein hervorruft, er habe entgegen den Interessen seiner Mandantin Informationen an die Presse weitergegeben, kann das Grundrecht auf Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts beeinträchtigen ( KG 9 U 102 / 06 ).