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Fiskusprivileg bei Insolvenzverfahren gefährdet Arbeitsplätze
- Rückschritt in die Steinzeit -
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem aktuellen Sparprogramm angek¸ndigt, dass sie das so genannte ÑFiskusvorrechtì im Insolvenzverfahren wieder einf¸hren will. Damit w¸rden die Finanz‰mter regelm‰flig vor den anderen Gl‰ubigern aus der Insolvenzmasse ihre Forderungen geltend machen kˆnnen. Der Deutsche Anwaltverein spricht sich entschieden gegen diese beabsichtigte Wiedereinf¸hrung aus, da sie nicht nur gegen elementare Grunds‰tze des Insolvenzrechts verstˆflt, sondern wohl auch zum Abbau von Arbeitspl‰tzen und zu Steuermindereinnahmen f¸hren wird.
ÑDie Bundesregierung l‰sst sich mit ihrer beabsichtigten Entscheidung zur Wiedereinf¸hrung des ÑFiskusvorrechtsì von kurzfristigen und vordergr¸ndigen ‹berlegungen leiten. Sie sieht nur vermeintliche Mehreinnahmen, deren Hˆhe aus der Luft gegriffen erscheint und f¸r die es jedenfalls keine empirische Grundlage gibtì, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Pr‰sident. Die Bundesregierung bedenke nicht, dass es je nach Ausgestaltung des Vorrechts durch die drastische Aushˆhlung der Insolvenzmassen in Zukunft wesentlich schwieriger wird, Unternehmen zu sanieren, da nicht genug Masse vorhanden ist.
ÑWeniger Sanierungen bedeuten aber den Verlust von Arbeitspl‰tzen, die sonst gerettet werden kˆnntenì, so Ewer weiter. Unternehmen, die nach dem heutigen Stand sanierungsf‰hig w‰ren, m¸ssten in der Zukunft liquidiert werden, dies w¸rde auch zu Steuermindereinnahmen f¸hren.
ÑMit der Einf¸hrung des Fiskusprivilegs wird es f¸r ab 01.Januar 2011 erˆffnete Insolvenzverfahren zu Aussch¸ttungen auf vorrangige Forderungen der Finanz‰mter erst in den Jahren 2014 bis 2024 kommen. Die im Sparpaket der Bundesregierung vorgesehenen 500 Mio. Euro aus diesem Komplex sind damit vˆllig utopisch. Die Regierung gibt damit der eigenen Kasse Steine statt Brot. Das Fiskusprivileg w¸rde damit das weltweit modernste Insolvenzrecht in die Steinzeit zur¸cksetzenì, erg‰nzt Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Mitglied des DAV-Vorstands und Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung. Da es keine Gegenrechnung f¸r die normalen Insolvenzgl‰ubigern entstehenden Quotenausf‰lle g‰be, sei davon auszugehen, dass es zu Steuermindereinnahmen kommen werde.
Das Fiskusvorrecht wurde 1999 abgeschafft mit der Begr¸ndung der damaligen Bundesregierung: ÑDie Konkursvorrechte beruhen auf keinem einleuchtenden Grundgedanken, sie sind wirtschaftlich nicht gerechtfertigt und sie f¸hren zu ungerechten Verfahrensergebnissen. (...)ì Dem ist nach Ansicht des DAV nichts hinzuzuf¸gen.
Die angeblich von der Bundesregierung vorgebrachte Benachteiligung gegen¸ber Banken ist Folge des allgemeinen Privatrechts, da deren Forderungen regelm‰flig mit Sicherheiten versehen sind. Die Bundesregierung begr¸ndet die Maflnahme damit, dass es wieder zu einer Gleichbehandlung kommt. Das Gegenteil ist allerdings der Fall: Es kommt zu einer Ungleichbehandlung der Gl‰ubiger zugunsten des Fiskus. Beispielsweise w¸rden k¸nftig Lieferanten den Nachteil haben, dass der Fiskus durch sein Vorrecht bei dessen Kunden je nach Ausgestaltung entweder eine volle Befriedigung erh‰lt oder zumindest bei der Restverteilung ebenfalls bevorzugt werden w¸rde. Diese liefernden Unternehmen m¸ssten dann sehen, wo sie bleiben.
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