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Sanierungsexperten im DAV unterstützen Entwurf für ein Unternehmenssanierungsgesetz

In den Medien ist ein Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen bekannt geworden. Die in der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins organisierten Sanierungs- und Insolvenzexperten begrüßen ausdrücklich diesen Entwurf.

"Einige Vorschläge sind ausgesprochen geeignet und kommen für die immer noch anhaltende Krise des Unternehmensmittelstands gerade noch rechtzeitig", so Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft.

Damit werde Priorität auf die Sanierung von Unternehmen durch Insolvenz gelegt. Als Beispiele seien die Einbeziehung von Gesellschaftern in das Insolvenzplanverfahren und die Stärkung der Eigenverwaltung genannt. Mit der gleichzeitigen Stärkung des Einflusses von Gläubigern auf den Verfahrensablauf und die Person des Insolvenzverwalters würden langjährige Forderungen des DAV hoffentlich nun zügig umgesetzt.
Mit dem gleichzeitig vorgesehenen Insolvenzstatistikgesetz wird es erstmals eine umfassende Erhebung der im Insolvenzverfahren erhaltenen Arbeitsplätze und der Rückflüsse an Gläubiger geben. "Wäre das Gesetz bereits in Kraft, könnte allein mit den statistischen Daten die Unsinnigkeit der Wiedereinführung eines Privilegs für Steuerforderungen im Insolvenzverfahren belegt werden, wie es das "Fiskusvorrecht" im Sparprogramm der Bundesregierung vorsieht", macht Rechtsanwalt Horst Piepenburg klar.


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