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Patent über ein Verfahren zur Herstellung von

Geldscheinen für nichtig erklärt

Der f¸r das Patentrecht zust‰ndige Xa-Zivilsenat hat heute ¸ber eine Nichtigkeitsklage der Europ‰ischen Zentralbank gegen ein Patent entschieden, das ein Verfahren zur Herstellung eines f‰lschungssicheren Dokuments, zum Beispiel von Geldscheinen, betrifft.
Das angegriffene Patent, das vom Europ‰ischen Patentamt mit Wirkung f¸r zahlreiche europ‰ische L‰nder erteilt worden ist, betrifft ein Verfahren, mit dem Geldscheine insbesondere vor F‰lschung mittels modernen Farbkopierger‰ten gesch¸tzt werden sollen. Hierzu sollen die Geldscheine mit bestimmten Strukturen versehen werden, die beim Kopiervorgang ein so genanntes MoirÈmuster erzeugen, das die Kopie leicht erkennbar als F‰lschung entlarvt.
Die Patentinhaberin f¸hrt gegen die Europ‰ische Zentralbank in mehreren europ‰ischen L‰ndern Rechtsstreitigkeiten. Sie macht geltend, bei der Herstellung der Euro-Banknoten werden von der patentierten Lehre Gebrauch gemacht. Die Europ‰ische Zentralbank wehrt sich dagegen mit einer Nichtigkeitsklage, die in jedem Land, f¸r das das Patent erteilt worden ist, gesondert erhoben werden muss. In verschiedenen Staaten, darunter Groflbritannien und Frankreich, ist das Patent mit Wirkung f¸r das jeweilige Land bereits rechtskr‰ftig f¸r nichtig erkl‰rt worden. In den Niederlanden und Spanien ist die Nichtigkeitsklage in erster Instanz erfolglos geblieben.
In Deutschland hat das in erster Instanz zust‰ndige Bundespatentgericht die Nichtigkeitsklage abgewiesen. Nach seiner Auffassung greift keiner der von der Kl‰gerin vorgetragenen Nichtigkeitsgr¸nde.
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts abge‰ndert und das Patent mit Wirkung f¸r die Bundesrepublik Deutschland f¸r nichtig erkl‰rt. Er ist ‰hnlich wie die englischen und franzˆsischen Gerichte und wie das ˆsterreichische Patentamt zu der Auffassung gelangt, dass die erteilte Fassung des Patents ¸ber den Inhalt der urspr¸nglichen Anmeldung hinausgeht.
F¸r das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind die Rechtswirkungen des Patents damit r¸ckwirkend entfallen.

Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07
Bundespatentgericht - Urteil vom 27.†M‰rz 2007 - 1 Ni 5/06 (EU)
Karlsruhe, den 8. Juli 2010


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