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Monsanto kann die Vermarktung von argentinischem Sojamehl, das eine für diese Gesellschaft patentierte DNA-Sequenz als Rückstand enthält, in der EU nicht verbieten.
Ein europäisches Patent kann nur für eine Erfindung geltend gemacht werden, die die Funktion, für die sie patentiert wurde, tatsächlich erfüllt.
Monsanto ist seit 1996 Inhaberin eines europ‰ischen Patents f¸r eine DNA-Sequenz, die bei Einbringung in die DNA einer Sojapflanze diese Pflanze gegen das in der Landwirtschaft h‰ufig verwendete Herbizid Glyphosat resistent macht. Erzeuger kˆnnen so das Unkraut vernichten, ohne dem Sojapflanzenanbau zu schaden.
Diese genetisch ver‰nderte Sojapflanze, die RR-Sojapflanze, wird in Argentinien, wo f¸r die Erfindung von Monsanto kein Patentschutz besteht, in groflem Umfang angebaut.
Europ‰ische Gesellschaften f¸hrten in den Jahren 2005 und 2006 Sojamehl aus Argentinien in die Niederlande ein. Eine auf Antrag von Monsanto vorgenommene Untersuchung ergab das Vorhandensein von Spuren der f¸r die RR-Sojapflanze charakteristischen DNA, was bewies, dass das eingef¸hrte Mehl mit diesem Sojapflanzentyp erzeugt worden war.
Die von Monsanto befasste Rechtbank 's-Gravenhage (erstinstanzliches Gericht Den Haag, Niederlande) hat dem Gerichtshof die Frage gestellt, ob allein das Vorhandensein der durch ein europ‰isches Patent gesch¸tzten DNA-Sequenz f¸r die Feststellung einer Verletzung des europ‰ischen Patents von Monsanto anl‰sslich der Vermarktung des Mehls in der Europ‰ischen Union ausreicht.
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Richtlinie ¸ber den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen den von einem europ‰ischen Patent gew‰hrten Schutz davon abh‰ngig macht, dass die genetische Information, die in dem patentierten Erzeugnis enthalten ist oder die dieses darstellt, ihre Funktion in diesem Material selbst aktuell erf¸llt.
Hierzu weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Funktion der Erfindung von Monsanto erf¸llt wird, wenn die genetische Information die Sojapflanze, in die sie Eingang gefunden hat, gegen die Wirkweise des Herbizids Glysophat sch¸tzt. Diese Funktion der gesch¸tzten DNA-Sequenz kann jedoch nicht mehr erf¸llt werden, wenn die Sequenz als R¸ckstand in Sojamehl enthalten ist, das ein nach mehreren Verarbeitungsvorg‰ngen der Sojapflanze gewonnenes totes Material ist. Folglich ist der europ‰ischen Patenten gew‰hrte Schutz ausgeschlossen, wenn die genetische Information aufgehˆrt hat, ihre Funktion in der urspr¸nglichen Pflanze, aus der sie hervorgegangen ist, zu erf¸llen.
Ein solcher Schutz kann nicht mit der Begr¸ndung gew‰hrt werden, dass die im Sojamehl enthaltene genetische Information ihre Funktion in einer anderen Pflanze mˆglicherweise erneut erf¸llen kˆnnte. Hierzu w‰re es n‰mlich erforderlich, dass die DNA-Sequenz tats‰chlich in diese andere Pflanze eingebracht wird und so ein Schutz f¸r diese aufgrund des europ‰ischen Patents entstehen kˆnnte.
Unter diesen Umst‰nden kann Monsanto die Vermarktung von Sojamehl aus Argentinien, das seine biotechnologische Erfindung als R¸ckstand enth‰lt, auf der Grundlage der Richtlinie nicht verbieten.
Schliefllich weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Richtlinie einer nationalen Vorschrift entgegensteht, die einer patentierten DNA-Sequenz als solcher einen absoluten Schutz gew‰hrt, unabh‰ngig davon, ob sie die Funktion, die sie innehat, in dem sie enthaltenden Material erf¸llt oder nicht. Die Bestimmungen der Richtlinie, in denen das Kriterium der tats‰chlichen Erf¸llung dieser Funktion vorgesehen ist, stellen n‰mlich eine abschlieflende Harmonisierung dieses Gebiets in der Europ‰ischen Union dar.
HINWEIS: Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens kˆnnen die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei ihnen anh‰ngigen Rechtsstreit dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der G¸ltigkeit einer Handlung der Union vorlegen. Der Gerichtshof entscheidet nicht ¸ber den nationalen Rechtsstreit. Es ist Sache des nationalen Gerichts, ¸ber die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden. Diese Entscheidung bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ‰hnlichen Problem befasst werden.
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