Juristisches Forum
Juristisches Blog
Rechtsprechung aktuell
Nachrichten der Gerichte
Juristische Literatur
Hausarbeiten
Aufsätze
Links
Adressen
Repetitorien
Votings
Spiele
Partnersuche
Newsletter
Rechtsberatung
Anwaltssuche
Karriere
Juristischer Stellenmarkt
Shop für Rechtsanwälte
Service für Rechtsanwälte
Kontakt
Impressum
|
Nach Weihnachten und Neujahr: Mehr Trennungen
- anwaltauskunft.de verzeichnet Anstieg im Januar 2010 nach „Scheidungsrecht“ um rund ein Drittel -
Manchen ist die so genannte stille Jahreszeit oftmals zu still bzw. mit großen Belastungen für die Familie verbunden. Dies erklärt einen Anstieg um ein gutes Drittel der Nachfragen nach im Scheidungsrecht kundigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auf www.anwaltauskunft.de, dem Anwaltsuchdienst des Deutschen Anwaltvereins.
Im Januar 2010 wurde dieses Rechtsgebiet 1.492mal abgefragt, zu rund 1.100mal im Monatsdurchschnitt im Jahre 2009 – eine Steigerung von über 35 Prozent! Dies betrifft sowohl das Rechtsgebiet als auch die Nachfrage nach im Familienrecht tätigen Fachanwältinnen und Fachanwälten.
„Dies ist ein wiederkehrendes Phänomen“, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski, DAV-Pressesprecher. Familien seien oftmals durch die Weihnachtszeit - verbunden mit mehr gemeinsamer Zeit - überfordert. Konflikte, für die im Alltag kein Platz sei und nicht aufgearbeitet würden, würden offen zu Tage treten. Ein ähnliches Phänomen sei auch nach der Reisezeit zu beobachten.
Wenn ein Konflikt auf eine Trennung hinausläuft, ist es wichtig, den Rat einer Familienrechtsanwältin bzw. eines Familienrechtsanwalts einzuholen. „Anwältinnen und Anwälte können zwar die Ehe nicht retten, aber die Interessen des jeweiligen Ehegatten emotionslos und nüchtern vertreten“, so Walentowski weiter. Besonders wenn Kinder von einer Trennung betroffen sind, sei es wichtig, in der Trennungsphase nicht weitere Konflikte zu schüren, sondern die tatsächlichen Interessen festzustellen und diese auch zu vertreten. „In so einer Situation wissen die Betroffenen gar nicht, woran sie alles denken müssen“, erläutert Walentowski. Beispielhaft sei die Krankenversicherung über den Ehepartner genannt oder die Feststellung des Zugewinns.
|
Get the newsletter
- right here and now - :
|