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DAV fordert bei seinem „Auftakt“ besseren Berufsgeheimnisträgerschutz für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Der Deutsche Anwaltverein hat auf seinem Neujahrsempfang, dem „Auftakt“, einen verbesserten Berufsgeheimnisträgerschutz für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gefordert. Dies umfasst vor allem die im Koalitionsvertrag vorgesehene Änderung des § 160a StPO, den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant vor Überwachungsmaßnahmen. Darüber hinaus fordert der DAV eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts der Anwältinnen und Anwälte.
„Beim Berufsgeheimnisträgerschutz geht es letztlich nicht um Anwaltsprivilegien, sondern um die Freiheitsrechte des Bürgers. Gelebte Freiheit braucht Vertrauen – unabhängig davon, ob der Mandant mit einem Strafverteidiger spricht oder mit einem Zivilrechtler“, betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, bei seiner Ansprache vor den zahlreichen Vertretern der Politik, der Justiz und der Wirtschaft. Für alle Anwältinnen und Anwälte müsse ein einheitliches Schutzniveau bestehen. Eine Zweiteilung in Strafverteidiger und restliche Anwaltschaft lehne der DAV ab. „Unsere Mandanten erwarten von allen Anwälten, dass die Kommunikation mit ihnen geschützt ist“, betont Ewer weiter.
Mit der Forderung nach einem Berufsgeheimnisträgerschutz geht der DAV-Präsident in seiner Rede allerdings noch einen Schritt weiter und fordert eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts der Anwältinnen und Anwälte: „Der Anwalt sollte immer dann zur Zeugnisverweigerung berechtigt sein, wenn dies im wohlverstandenen Interesse des Mandanten liegt. Nicht schon dann, wenn der Mandant den Anwalt von seiner Verschwiegenheitspflicht befreit.“ Somit wäre die Gefahr gebannt, dass ein Mandant aus scheinbar übergeordneten Gesichtspunkten dazu tendiere, den Anwalt von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Beispiele gebe es aus dem Bereich des Steuerrechts, aber auch vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Auch in Europa werde dieses Modell bereits angewandt.
Hinsichtlich des Datenschutzes im Verhältnis der Bürger zum Staat betont der DAV, dass die heimliche Onlinedurchsuchung in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreift und dies die deutsche Anwaltschaft ablehne. „Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, in den der Staat nicht eingreifen darf“, so Ewer.
Der Einladung des DAV zu seinem jährlichen Auftakt sind neben der Spitze des Bundesministeriums der Justiz und vielen seiner Mitarbeiter auch zahlreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestages, angeführt von Dr. Volker Kauder, dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, ebenso gefolgt wie Vertreter des Berliner Abgeordnetenhauses, der Justiz, befreundeter Organisationen, der Medien, der örtlichen Anwaltvereine und der DAV-Landesverbände.
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