Welttag gegen Todesstrafe

DAV unterstützt weltweite Abschaffung

Anlässlich des am 10. Oktober stattfindenden Welttages gegen die Todesstrafe (World Day Against Death Penalty) setzt sich der Deutsche Anwaltverein ebenso wie amnesty international, The World Coalition Against the Death Penalty, die Pariser Anwaltskammer und vielen anderen für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

Auf der 62. UN-Generalversammlung im November ist die Verabschiedung eines Moratoriums der Vereinten Nationen zur Abschaffung der Todesstrafe geplant. Auf seiner heutigen Sitzung in Brüssel hat der DAV-Vorstand eine Resolution beschlossen, in der er die deutsche Regierung auffordert, sich für ein globales Moratorium zur Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.

"Die Todesstrafe richtet sich gegen das ureigenste Recht zu leben. Sie ist unmenschlich, brutal und irreversibel", so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Nachträgliche Tatsachen, die die Unschuld des Opfers bewiesen, könnten niemals mehr Berücksichtigung finden. Alle Erfahrungen würden zudem zeigen, dass in Ländern, in denen es die Todesstrafe gibt, diese keine abschreckende Wirkung hat. "Als Mittel der Verhinderung von Straftaten taugt sie daher nicht", so Kilger weiter.

Der DAV hatte bereits im Vorfeld zur UN-Generalversammlung die deutsche Regierung aufgefordert, sich aktiv für ein globales Moratorium zu Exekutionen einzusetzen.

Bereits in 133 Staaten gibt es keine Todesstrafe mehr. Aber 25 Staaten führen heute noch Exekutionen durch, davon 91% in China, Iran, Irak, Pakistan, Sudan und den USA. Allein im Jahre 2006 wurden 1.591 Menschen hingerichtet.