Nein zu Mehreinnahmen
Der Vermietung des Dachs an einen Mobilfunkbetreiber müssen alle zustimmen

Gegen zusätzliches Geld hat normalerweise niemand etwas einzuwenden, gegen die Errichtung einer Mobilfunkantenne auf dem Dach eines Hauses dagegen häufig schon. Wie ist dieser Konflikt zu lösen? Der Miteigentümer eines Wohnhauses war der Meinung, auf diese Weise die desolaten Finanzen der Gemeinschaft um 4.500 Euro pro Jahr aufbessern zu können. Doch der andere Eigentümer wollte das nicht, er hatte Angst um mögliche Gesundheitsschäden durch den Mobilfunk und befürchtete vor allem eine daraus folgende schlechtere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Objekts. Beide Parteien fanden zu keiner Einigung. Der Ja-Sager versuchte, den Nein-Sager auf gerichtlichem Wege zur Zustimmung zu zwingen. Aber er scheiterte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS damit. In solch einem Fall müssten sich schon alle Miteigentümer dafür entscheiden, hieß es im Urteil.

(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 1 U 20/06)