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Juristen-Zitat:

"Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen."

Charles Dickens

Juraplus.de feiert Jubiläum: 10 Jahre juraplus.de.

Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Soll bereits die Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern im Internet strafbar werden ?
http://www.juraplus.de/VOTES/

Die letzte Frage unseres kleinen Votings lautete:
Für die Jobsuche ...
61 % der Votanten studieren Anzeigen in Zeitungen und im Internet. 30 % besuchen Karrieremessen und - tage. Nur 9 % der Umfrage-Teilnehmer setzen Alles auf Initiativbewerbungen.

http://www.juraplus.de/VOTES/

Aktuelle Photos vom Hamburger Karrieretag für junge Juristen findest Du hier:
http://www.juraplus.de/Maukekarriere/Index.htm

Photos von den Hamburger Gerichten gibt´s unter diesem Link:
http://www.juraplus.de/GerichteHH/Index.htm


Die Juristische Video-Community von juraplus.de:
http://www.juravideo.de
Gleich vorbeischauen !

Rechtsprechung aktuell:

Alter eines Vorführwagens:
Die Bezeichnung "Vorführwagen" im Rahmen des Kaufs eines KFZ impliziert nicht die Angabe eines bestimmten Alters des Fahrzeugs. Dies schließt allerdings nicht aus, daß der Käufer aufgrund bestimmmter Umstände im komkreten Fall erwarten darf, daß ein als Vorführwagen angebotenes KFZ ein bestimmtes Alter nicht überschreitet ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U949.html

Freistellungspflicht des KFZ-Versicherers:
Ein KFZ-Haftpflichtversicherer, der im Verkehrsunfallprozess gegen einen mitversicherten und mitverklagten Fahrer den Versuch eines versuchten Versicherungsbetrugs geltend macht, muß den Fahrer im Rahmen seiner Rechtsschutzverpflichtung von den Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt freihalten. Dies gilt auch dann, wenn dieser als Streithelfer beigetreten ist und als Prozessbevollmächtigter auf diesem Wege für beide Klageabweisung beantragt hat ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U948.html


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Strafgesetzbuch



Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. Urs Kindhäuser, Prof. Dr. Dr. h.c. Ulfrid Neumann, Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen, 3. Auflage 2010, 2 Bände, 6545 S., Gebunden, ISBN 978-3-8329-3469-9

Der zweibändige Großkommentar zum Strafgesetzbuch orientiert sich an der Strafrechtspraxis, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren. Die Neuauflage des Großkommentars bietet eine überzeugende Mischung von Strukturwissen und Detailinformation aus der Wissenschaft für die Praxis. Bereits berücksichtigt sind: Das Gesetz zur Verfolgung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten sowie das Gesetz zur Änderung der StGB-Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (Kronzeugenregelung).
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Keine Arzthaftung:
Ein Arzt haftet nicht für Behandlungsfehler, wenn ihm ein spezifisches Risiko zum Zeitpunkt der Behandlung nicht bekannt war und es ihm auch nicht bekannt sein mußte, weil die Problematik nur in anderen Spezialgebieten der Medizin, nicht aber in seinem Fachbereich diskutiert wird ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U947.html


Aufhebung eines Kontaktverbots:
Der Adressat eines iSv. § 1632 II BGB gerichtlich verordneten Kontaktverbots ist berechtigt, die Aufhebung dieses Verbots zu beantragen. Er ist zudem berechtigt, gegen eine die Aufhebung ablehnende Entscheidung des Familiengerichts Beschwerde einzulegen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U946.html


Nichtanerkennung einer Adoption:
Die Anerkennung einer im Ausland, im Fall in Thailand, ausgesprochenen Adoption ist zu versagen, wenn die Kindeswohlprüfung nicht stattgefunden hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kindeswohlprüfung auch nicht im Anerkennungsverfahren nachgeholgt werden kann ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U945.html


Kein Anspruch auf Gutschrift:
Eine kreditgewährende Bank hat im Fall einer Insolvenz des Kreditnehmers mangels eines unwiderruflichen Bezugsrechts keinen Anspruch auf Gutschrift des Rückkaufswerts der Kreditlebensversicherung ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U944.html


Entfall der Wirkung der Aufrechnung ex nunc:
Insoweit ein Mieter den Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Vorschüsse auf Betriebskosten, die der Vermieter nicht innerhalb der Frist des § 556 III 2 BGB abgerechnet hat, gegen den Vermieter im Wege der Aufrechnung geltend macht, so entfällt die Wirkung der Aufrechnung ex nunc, soweit der Vermieter nachträglich eine wirksame Betriebskostenabrechnung erteilt und der Mieter entsprechend Betriebskosten schuldet ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U943.html


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Perspektive JURAcon Stuttgart - Karrierekontakte für junge Juristen!

Im Rahmen der exklusiven Einzelgesprächs-Veranstaltung JURAcon Stuttgart im MARITIM Hotel Stuttgart bieten sich qualifizierten JuristInnen aller Ausbildungsphasen die entscheidenden Karrierekontakte zu Kanzleien und anderen Arbeitgebern, die Praktika, Referendarstagen, Nebenbeschäftigungen und Festanstellungen vergeben.

8. Dezember 2010, 10 - 17 Uhr, MARITIM Hotel Stuttgart, Seidenstraße 34, 70174 Stuttgart

Interessierten Personen bewerben sich vorab mit einem persönlichen Bewerbungsprofil bei den teilnehmenden Kanzleien um Interviewtermine. Per Mausklick sichern Sie sich so verbindliche Gesprächstermine für den Veranstaltungstag. Eine Voranmeldung für diese Veranstaltung ist obligatorisch.

Alle bewerberrelevanten Veranstaltungsinformationen sowie das Karriereportal für die Online-Bewerbung sind unter dieser Internetadresse abrufbar: www.juracon.de

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Unzulässiges Umgehungsgeschäft:
Die separate Kostenausgleichsvereinbarung hinsichtlich der Abschluss- und Vertriebskosten einer Versicherung, die die vollständige Zahlung der vereinbarten Kosten auch für den Fall der vorzeitigen Kündigung vorsieht, ist ein Umgehungsgeschäft zu § 169 V 2 VVG und daher nichtig ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U942.html

Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html

Buch des Monats:

Wessels u. a.: Strafrecht Allgemeiner Teil / Strafrecht Besonderer Teil
Der Klassiker zum Strafrecht ist soeben wieder in einer Neuauflage erschienen, die überarbeitet, aktualisiert und an vielen Stellen ergänzt wurde. Neue Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur wurden eingearbeitet.
Dabei wurde die bewährte Konzeption beibehalten, nach der die Grundlagen des Strafrechtssystems an Hand von Fallbeispielen entwickelt werden. Das Lehrbuch ermöglicht dem Studenten so ein rasches Eindringen in die examenswichtige Materie, und eignet sich so für das Studium, für die Vorbereitung auf das Examen und das Referendariat. Ausgewählte Literatur- und Rechtsprechungshinweise geben Anregung zu weiterführender Lektüre, womit das Werk der ideale Einstieg ins Strafrecht ist. Die zahlreichen Aufbauschemata und Übersichten erleichtern die Anwendung des systematisch Erlernten in Klausur und Examen ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CFMWESSTRAFR.html


Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html

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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team



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