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BGH: Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben:
Der 3. Strafsenat, der Staatsschutzsenat, des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Dresden teilweise aufgehoben, weil dieses die Angeklagten nicht wegen Gründens einer kriminellen Vereinigung und mitgliedschaftlicher Beteiligung an dieser verurteilt hatte. Dabei hatte er sich insbesondere mit der Frage zu befassen, ob bei einer in Sachsen gegründeten, politisch rechtsgerichteten Kameradschaft die Voraussetzungen einer kriminellen Vereinigung gegeben waren.
Nach den Feststellungen des Landgerichts traf sich ab dem Jahre 2005 eine Gruppe politisch rechtsorientierter Jugendlicher aus Mittweida, die sich den Namen "Division Sächsischer Sturm" gegeben hatte und zu der auch die fünf, zwischen 21 und 42 Jahre alten Angeklagten gehörten. Zwischen den Mitgliedern dieser Gruppe und anderen Personen in der Umgebung kam es häufig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, wobei sich die Angriffe vor allem gegen Punker oder sog. Linke und Kiffer richteten. Zu Beginn des Jahres 2006 kam innerhalb der Gruppe die Idee auf, eine Kameradschaft mit dem Namen "Kameradschaft Sturm 34" zu gründen. Am ersten Wochenende im März 2006 wurde eine der üblichen Zusammenkünfte spontan zur Gründungsveranstaltung genutzt. Hauptziel der Kameradschaft war es, Mittweida durch die Schaffung einer sog. nationalbefreiten Zone "zeckenfrei" und "braun" zu machen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3756.html

BGH: Unterbringung eines vorbestraften Aggressionstäters in einem psychiatrischen Krankenhaus muss neu geprüft werden:
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Hanau aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen.
Der heute 38 Jahre alte Beschuldigte ist in der Vergangenheit vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er verbüßte in der Zeit vom 24. September 1998 bis 11. Dezember 2008 zwei Gesamtfreiheitsstrafen von acht Jahren und sieben Monaten und von einem Jahr und sechs Monaten, denen u. a. Verurteilungen wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung und wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu Grunde lagen. Einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung seiner Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 b StGB wies das Landgericht Hanau mit Urteil vom 13. November 2008 zurück. Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft verwarf der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 22. April 2009 als unbegründet, weil das Landgericht zutreffend angenommen hatte, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Anordnung nicht erfüllt waren ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3754.html

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BverfG: Verfassungsbeschwerde wegen Versagung eines Schmerzensgeldes bei rechtswidriger Freiheitsentziehung erfolgreich:
Die Beschwerdeführer hielten sich im November 2001 im Wendland auf, weil sie die Demonstrationen anlässlich eines Castortransports in das Zwischenlager Gorleben beobachten wollten. Für einen Korridor von 50 Metern beiderseits der Bahnstrecke war ein Demonstrationsverbot verhängt. Die Beschwerdeführer saßen an diesem Tag in einer Entfernung von ca. 3 km von den Bahnschienen in ihrem Auto, wo sie von Polizeibeamten angetroffen wurden. Die Polizeibeamten nahmen beide Beschwerdeführer zusammen mit ca. 70 anderen Bürgern in Gewahrsam, aus dem die Beschwerdeführer erst mehrere Stunden später entlassen wurden. Das Amtsgericht Uelzen stellte auf Antrag der Beschwerdeführer im März 2007 die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung fest. Mit einer bereits im Juli 2004 erhobenen Amtshaftungsklage gegen das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland beim Landgericht in Lüneburg begehrten sie zudem unter anderem die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Geldentschädigung wegen der erlittenen rechtswidrigen Freiheitsentziehung.
Die Klage und die Berufung blieben erfolglos. Die Beschwerdeführer rügen, dass die angegriffenen Entscheidungen über ihre Amtshaftungsklage Bedeutung und Tragweite der Grundrechte ... grundlegend verkannt hätten, auch indem sie die herabwürdigenden Umstände der Ingewahrsamnahme nicht berücksichtigt hätten ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3753.html

BVerfG: Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen in Berlin
nicht verfassungsgemäß:
Bei der sogenannten Föderalismusreform I im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Recht des Ladenschlusses auf die Länder übertragen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschloss daraufhin das am 17. November 2006 in Kraft getretene Berliner Ladenöffnungsgesetz. Dieses sieht vor allem schon kraft Gesetzes und ohne die Erfüllung weiterer Voraussetzungen die Freigabe aller vier Adventssonntage in Folge in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr für die Ladenöffnung vor. Vier weitere Sonn- und Feiertage jährlich können „im öffentlichen Interesse“ durch Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung freigegeben werden. Zusätzlich dürfen an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen aus Anlass „besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten“, von 13.00 bis 20.00 Uhr offen gehalten werden. Daneben gibt es eine Reihe von warengruppenspezifischen sowie orts- und anlassbezogenen Ausnahmebestimmungen. Die Ladenöffnung an Werktagen ist vollständig freigegeben ...
Mit ihren Verfassungsbeschwerden wenden sich die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin gegen die im Vergleich zur früheren gesetzlichen Regelung und zu den Ladenöffnungsbestimmungen in den anderen Bundesländern weitergehenden Ladenöffnungsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen in Berlin ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3749.html

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen:
Mit Beschluss vom 22. Mai 2002 stellte das Niedersächsische Umweltministerium den Plan für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung fest. Bei diesen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen handelt es sich z.B. um kontaminierte Schutzkleidung, Werkzeuge oder Anlagenteile aus Kernkraftwerken, Forschung, Industrie und Medizin. Hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente aus Kernkraftwerken sowie bestrahlte Brennelemente selbst werden dort nicht eingelagert.
Der Beschwerdeführer klagte als Eigentümer eines in der Nähe der Schachtanlage gelegenen landwirtschaftlichen Anwesens erfolglos gegen den Planfeststellungsbeschluss. Auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht im März 2007 zurück. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer, dass die Rechtsgrundlagen des Planfeststellungsbeschlusses im Atomgesetz und auch die im Ausgangsverfahren ergangenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verfassungswidrig seien ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3745.html

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BGH: Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf:
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich dann allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten.
Die 1975 geschlossene kinderlose Ehe wurde 2003 geschieden. Seit der Scheidung ist der Kläger, ein Chemieingenieur, der Beklagten, die als Reinigungskraft arbeitet, zum sog. Aufstockungsunterhalt verpflichtet. Aus der Ehe des seit 2004 wieder verheirateten Klägers ist 2005 ein Sohn hervorgegangen. Außerdem adoptierte der Kläger im Jahr 2006 den 1997 geborenen Sohn seiner jetzigen Ehefrau. Diese ist nicht erwerbstätig. Der Unterhalt der Beklagten wurde zuletzt durch Urteil des Familiengerichts vom August 2007 auf mtl. 607,- Euro festgesetzt. Bei der Unterhaltsberechnung wurden zwar die Unterhaltspflichten des Klägers gegenüber den beiden Kindern berücksichtigt, nicht aber die Unterhaltspflicht gegenüber seiner jetzigen Ehefrau ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3741.html

BVerfG: Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klageerhebung ausreichend gewährleistet:
Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen eine sozialrechtliche Eingliederungsvereinbarung, die einen ersetzen soll. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner noch zu erhebenden Klage gegen den Verwaltungsakt blieb vor dem Landessozialgericht ohne Erfolg.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat diese Verfassungsbeschwerde mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer hat insbesondere die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch das Landessozialgericht nicht ausreichend begründet. Mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Betroffene trotz einer von Gesetzes wegen fehlenden aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs oder seiner Klage die Möglichkeit hat, effektiven - das heißt hier auch vorläufigen - Rechtsschutz durch eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu erhalten. Diese Möglichkeit ist durch § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG hinreichend gewährleistet ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3734.html

BGH: Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet:
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.
Die Beklagte bietet unter der Internetadresse www.chefkoch.de eine kostenfrei abrufbare Rezeptsammlung an. Die Rezepte werden von Privatpersonen selbständig mit passenden Bildern hochgeladen. Dabei wurden mehrfach vom Kläger angefertigte Fotos verwendet, ohne seine Zustimmung einzuholen. Diese Fotos konnten zusammen mit entsprechenden Rezepten kostenlos unter der Internetadresse www.marions-kochbuch.de abgerufen werden, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau betreibt.
Der Kläger will der Beklagten insbesondere verbieten lassen, bestimmte von ihm erstellte und unter www.marions-kochbuch.de abrufbare Fotografien ohne seine Erlaubnis auf der Internetseite www.chefkoch.de öffentlich zugänglich zu machen. Außerdem begehrt er Schadenersatz. Die Klage hatte vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3732.html

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BGH: Vorabentscheidungsersuchen zur Internationalen Zuständigkeit und zum anzuwendenden Recht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Veröffentlichungen im Internet:
Der Kläger wurde im Jahr 1993 zusammen mit seinem Bruder wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Januar 2008 wurde er auf Bewährung entlassen. Er verlangt von einem in der Republik Österreich geschäftsansässigen Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Das beklagte Unternehmen hielt auf seiner Internetseite bis zum 18. Juni 2007 eine auf den 23. August 1999 datierte, von einem anderen Anbieter übernommene Meldung zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens des Klägers wie seines Bruders wahrheitsgemäß u. a., beide wendeten sich nunmehr, neun Jahre nach dem Mord, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen der Tat.
Die Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat beschlossen, das Verfahren auszusetzen und die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorzulegen. Im Wege der Vorabentscheidung soll die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von Anbietern geklärt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3724.html

BVerfG: Urteil wegen Ermordung eines Kleinkindes durch seine Eltern ist rechtskräftig:
Das Landgericht Marburg hatte im ersten Rechtsgang die Angeklagte J.H. wegen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und ihren Ehemann, den Angeklagten G.H., wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 3. September 2008 das landgerichtliche Urteil wegen mehrerer Verletzungen sachlichen Rechts aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Gießen zurückverwiesen.
Auf Grund der neuen Verhandlung hat das Landgericht Gießen mit Urteil vom 27. März 2009 beide Angeklagten wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts ließen die Angeklagten ihre am 14. Januar 2006 geborene Tochter Jacqueline verhungern und verdursten. Das Kind starb am 24. März 2007. Beide Angeklagten hatten seinen Tod billigend in Kauf genommen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3722.html

Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Dir,
das juraplus-Team



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