Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund ums Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

Neu bei juraplus sind Links zu Rechnern aus folgenden Bereichen:
Abfindungen, Arbeitslosengeld, Anwaltskosten, Bußgeld, Fristen, Kirchensteuer, Sozialhilfe und Unterhalt:
http://www.juraplus.de/links2/rechner.html

Neu sind auch die ersten juristischen Aufsätze bei juraplus. Zunächst finden sich 20 lesenswerte Aufsätze von Rolf Schmidt online:
http://www.juraplus.de/AUFSATZ/

Neben den beliebten Links findet Ihr nun auch die wichtigsten Adressen bei juraplus:
http://www.juraplus.de/ADRESSEN/

Zusätzlich zu den großen Votings wie die Wahlen der beliebtesten Professoren, finden bei juraplus nun auch monatliche „kleine“ Votings mit sofort errechnetem Ergebnis statt.
Die Frage bis Ende Dezember: „Seid Ihr für juristische Eliteschulen wie die Bucerius Law School in Hamburg ?“
http://www.juraplus.de/VOTES/

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Die Grundbegriffe des Strafrechts - übersichtlich und verständlich

Peter Bringewat
Grundbegriffe des Strafrechts
Grundlagen - Allgemeine Verbrechenslehre - Aufbauschemata
2003, 331 S., brosch., 24,- EURO, ISBN 3-8329-0274-0

Die »Grundbegriffe des Strafrechts« wenden sich an Studierende aller Studiengänge mit strafrechtlichen Lehrinhalten sowie an alle, die in ihrer beruflichen Praxis mit Strafrecht konfrontiert sind. Sie verstehen sich als Einführung in die Grundlagen des Strafrechts. Konzeptionell vermitteln sie strafrechtliche Grundkenntnisse anders als üblich: Ausgehend von der Frage, was Strafrecht ist, werden Aufgabe und gesellschaftliche Funktion des Strafrechts (wozu dient es?) und sodann das Wie der Aufgabenbewältigung (mit welchen Mitteln?) erörtert. Diverse Aufbauschemata dienen als Orientierungshilfe bei der praktischen Fallbearbeitung.

Inhaltsverzeichnis und weitere Details unter:
http://www.studjur-online.de/start.html


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Rechtsprechung aktuell:

Grenzen der Zuhälterei:
Der Zuhälterei macht sich dem BGH zufolge nicht strafbar, wer zwar Zeit und Ort der Prostitutionsausübung bestimmt, die Frauen aber freiwillig und selbstbestimmt in seinem Betrieb arbeiten lässt. Zur Begründung führte das Gericht aus, daß die letztes Jahr in Kraft getretene Liberalisierung der Prostitution zu einer weniger strengen Anwendung des Zuhälter-Paragraphen führen müsse. Der BGH hob so eine 5-jährige Haftstrafe gegen den Betreiber eines „Hausbesuchsservices“ auf, der unter anderem auch illegal eingereiste osteuropäische Prostituiert an Freier vermittelt hatte ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U182.html

Definition der „Schmähkritik“ :
Dem BVerfG zufolge, ist der Begriff der „Schmähkritik“ eng auszulegen. Für eine „Schmähkritik“ darf nicht mehr die Sache im Vordergrund stehen, sondern die Diffamierung der Person. Die Äußerung muß zudem jenseits polemischer und überspitzter Kritik in einer Herabwürdigung der betroffenen Person bestehen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U181.html

Professor als Strafverteidiger zulässig:
Auch ein Hochschullehrer mit Befähigung zum Richteramt kann nach § 138 I StPO als Strafverteidiger gewählt werden ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U177.html

Kein Schadensersatz für Raucher:
Das Landgericht hat die Klage eines Rauchers gerichtet auf insgesamt 213.000 Euro materieller und immaterieller Entschädigung gegen den Tabakkonzern Reemtsma, dessen Marke „Ernte 23“ er jahrelang rauchte und noch heute in kleinen Mengen konsumiert, abgewiesen. Der Raucher hatte früher 40 Zigaretten dieser Marke am Tag geraucht und als angebliche Folge davon zwei Herzinfarkte erlitten und sich einer Bypass-Operation unterziehen müssen. Zur Begründung führte das Gericht aus, der Raucher habe sich den Gesundheitsschaden „durch sein eigenverantwortliches Verhalten selbst zuzuschreiben“ ... Auch eine Produkthaftung liege nicht vor. Es gebe keinen „Konstruktionsfehler“ der Zigaretten. Das Gericht verneinte ferner einen „Instruktionsfehler“. Der Zigarettenhersteller Reemtsma sei seien gesetzlich vorgeschriebenen Hinweispflichten nachgekommen. Im Ergebnis seien den Konsumenten von Zigaretten die Gesundheitsrisiken hinlänglich bekannt und würden von ihnen „bewusst in Kauf genommen“ ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U176.html

Gewinnzusagen rechtsverbindlich:
Auch ausländische Unternehmen müssen fingierte Gewinnzusagen einhalten. Der BGH entschied, daß auch bei ausländischen Versandhäusern § 661 a BGB gilt, der besagt, daß Unternehmen, die mit einer Gewinnzusage den Eindruck erwecken, der Verbraucher habe gewonnen, den Gewinn auch an den Adressaten der Zusicherung auszahlen müssen. Im Fall hatte ein niederländisches Unternehmen einem deutschen Kunden geschrieben, daß seine Nummer bei einer Ziehung ausgelost wurde und dem Kunden 9.000,- DM in Aussicht gestellt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U175.html

Keine Courtage für Wohneigentum des Maklers:
Eine Maklerfirma darf keine Courtage für die Vermittlung einer Wohnung berechnen, die ihrem Geschäftsführer gehört. Die Provisionierung der Wohnungsvermittlung sei ausgeschlossen, wenn der Eigentümer „rechtlich oder wirtschaftlich“ an der Maklerfirma beteiligt ist. Maßgeblich für die Ermittlung der Eigentumsverhältnisse sei dabei der entsprechende Grundbucheintrag zum Zeitpunkt der Vermittlung.
Der BGH gab damit einem Kläger recht, der für die Vermittlung einer Wohnung für seine Tochter gut 1.400,- Euro gezahlt hatte ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U174.html

„Scalping“ ist Kursmanipulation:
Wer Aktien erwirbt, um sie anschießend in Medien zum Kauf zu empfehlen und sie dann - zu einem infolge der Empfehlung höherem Kurs - mit Gewinn zu verkaufen („Scalping“), begeht eine verbotene Kursmanipulation. Der BGH hob so eine einjährige Bewährungsstrafe gegen einen ehemaligen Börsenjournalisten und Anlageberater auf und verwies die Sache zurück zur Vorinstanz. ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U173.html

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Details siehe unter:
http://www.juraplus.de/KARTE
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Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html

Buch des Monats:

Hoffmann-Riem: Sammlung des hamburgischen Rechts:
Die Kurzausgabe des Hamburgischen Rechts ist eine für den Hamburger Studenten unverzichtbare Sammlung der wesentlichen Gesetze des Stadtstaats. Sie enthält insgesamt 52 unkommentierte Gesetze von Verfassung über Verwaltungsverfahrensgesetz, Beamtengesetz, Bauordnung, Hochschulgesetz und Juristenausbildungsgesetz bis hin zum Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz. Der Band enthält so alle für die Pflicht- und Wahlfachausbildung in Hamburg maßgeblichen Normen im ersten und zweiten Staatsexamen und ist vom Landesjustizprüfungsamt auch für die schriftlichen Examina zugelassen. Ein Stichwortregister ermöglicht einen schellen und gezielten Zugriff auf die Normen ...
http://www.juraplus.de/Buchr/NOMHH.html

Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html

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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team


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