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juraplus-Juristen-Zitat:
„Niemand macht sich das Leben so schwer wie derjenige, der ununterbrochen die Wahrheit der Behaglichkeit vorzieht.“
Alfred Whitehead
Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Die Impfung gegen die Schweinegrippe ist ...
http://www.juraplus.de/VOTES/
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Nach der Ausbildung zum Rechtsanwalt ...
72 % der Votanten sind mit dem erreichten Titel hochzufrieden, 17 % machen eine Qualifikation zum Fachanwalt und 11 % machen einen LLM.
http://www.juraplus.de/VOTES/
Die Juristische Video-Community von juraplus.de:
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Rechtsprechung aktuell:
Verletzung des Recht auf effektiven Rechtsschutz:
Die 14-jährige Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens verstößt auch dann gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 I iVm. Art. 20 III GG, wenn diese überlange Verfahrensdauer durch einige Umstände, die nicht vom Gericht zu vertreten sind, verursacht wurde. Die gegen diese überlange Verfahrensdauer gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolgreich ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U816.html
Der Blick zum Märchenschloß:
Der Blick auf das Märchenschloß Neuschwanstein ist nicht davor geschützt, durch Nachbarn verbaut zu werden. Wohnungseigentümer scheiterten mit ihrer Klage, die sich gegen die Erteilung einer Baugenehmigung richtete, die zur Folge hat, daß ihnen der Traumblick auf Schloß verwehrt wird ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U815.html
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Kindhäuser BT 1
Mord, Totschlag und Körperverletzung zählen im Studium zu den beliebtesten Beispielen, um allgemeine strafrechtliche Probleme und Grundsätze zu illustrieren. Dabei bieten diese Tatbestände selbst eine Vielzahl examensrelevanter Fragen, die es in Klausur, Hausarbeit und mündlicher Prüfung sicher zu lösen gilt. Selbiges gilt für die Urkunden- und die gemeingefährlichen Delikte. Das Lehrbuch „Strafrecht BT I“ befasst sich intensiv mit diesen Fragestellungen, wobei auf eine kurze Einführung zu Zweck und Struktur der Vorschrift, Definitionen und Erläuterungen der Tatbestandsmerkmale in der Prüfungsreihenfolge des strafrechtlichen Gutachtens folgen.

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Grundfläche von Mieträumen:
Die Grundfläche von Mieträumen, die öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, ist in die Wohnfläche mit einzurechnen, wenn sie als Wohnraum vermietet wird. Eine Mietminderung scheidet aber aus, wenn die Nutzbarkeit der Räume mangels Einschreiten der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt war ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U814.html
Kündigung unwirksam:
Eine Kündigung, die wegen des Verzehrs von Brotaufstrich des Arbeitgebers im Wert von unter 10 Cent ausgesprochen wurde, ist im Rahmen einer Gesamtabwägung der Parteiinteressen unwirksam ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U813.html
Abziehbarkeit von beruflich veranlassten Kosten:
Das Abzugsverbot für Kosten von Erststudien und Erstausbildungen nach § 12 Nr. 5 EStG steht der Abziehbarkeit von beruflich veranlassten Kosten für ein Erststudium jedenfalls dann nicht entgegen, wenn diesem eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U812.html
Keine Restschuldbefreiung:
Ein Schuldner muß im Verzeichnis der gegen ihn gerichteten Forderungen auch Forderungen angeben, deren Bestehen er bestreitet. Wenn er solche Forderungen dennoch vorsätzlich oder grob fahrlässig verschweigt, ist ihm die Restschuldbefreiung regelmäßig zu versagen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U811.html
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Beratungshaftung einer Bank:
Eine Bank muß ihren Kunden im Rahmen eines Beratungsvertrags über ihr Eigeninteresse an der zu verkaufende Kapitalanlage aufklären. Dies gilt auch im Fall von Wertpapieren von Drittemittenten ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U810.html
Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html
Buch des Monats:
Susanne A. Bennner: Referendarklausurenkurs Zivilrecht:
Vorliegender Referendarklausurenkurs ist speziell auf die Bedürfnisse der Referendare zugeschnitten und bietet eine optimale Vorbereitung auf die Anwaltsklausur im Assesorexamen. Der Autor kommt mit seinem Buch dem Wunsch vieler Referendare nach, ausführliche Klausurlösungen, die für den Erfolg im Zweiten Juristischen Examen entscheidend sind, präsentiert zu bekommen. Die dargebotenen Fälle sind dabei an Originalklausuren, die im 2. Staatsexamen in verschiedenen Bundesländern tatsächlich gestellt wurden, angelehnt. Auf den Sachverhalt, der in Form eines anwaltlichen Schreibens präsentiert wird, folgt eine ausformulierte Musterlösung ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CFMREFKLZR.html
Weitere Buchkritiken:
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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