Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Unsere große Umfrage bis Ende des Jahres fragt:
Welche Stadt ist Deutschlands schönste Studienstadt ?
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Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Die Todesstrafe ist ...
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Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
Ich strebe folgenden Beruf an:
42 % der Votanten möchten Richter oder Staatsanwalt werden, 33 % Rechtsanwalt und 25 % streben einen anderen Beruf an.
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Rechtsprechung aktuell:
Keine Nötigung:
Das bloße rücksichtslose Überholen im Straßenverkehr ist idR. nicht nach § 240 StGB strafbar, da die Einwirkung des Fahrverhaltens auf die anderen Verkehrsteilnehmer im Zweifel nicht etwa der Zweck, sondern lediglich die durch die rücksichtslose Fahrweise in Kauf genommene Folge dieser Fahrweise ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U610.html
Entziehung der Fahrerlaubnis:
Wenn sich aus einer Reihe von Verstößen gegen verkehrsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Art, Schwere und zeitlichem Ablauf der Verkersverstöße die charakterliche Ungeeignetheit eines Verkehrsteilnehmers zum Führen eines Kraftfahrzeugs ergibt, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde dem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn die Voraussetzungen des § 4 III, V StVG nicht vorliegen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U609.html
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Software und EDV Dienstleistungen für Juristen:
Seit 20 Jahren entwickelt und schult die Rummel AG Softwarelösungen für die anspruchsvollen Anforderungen des Managements in kleinen und mittleren Kanzleien. Ob WinMACS, die Lösung für Anwälte und Anwaltsnotare, InsoMACS, die Software für Insolvenzverwalter, ScanMACS, das Dokumenten-Management-System oder VoiceMACS, das digitale Diktiersystem. Alle Programme werden kontinuierlich weiter entwickelt und richten sich nach dem Grundgedanken der leichten, sprich intuitiven Bedienbarkeit. Für unsere Kunden bedeutet das die bestmögliche Lösung für ihre Anforderungen.

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Hausverbot im Internet:
Die bestehende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Zutrittsbeschränkungen und zur Zulässigkeit von Hausverboten kann prinzipiell auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere dem Internet und dem Handel im Internet, übertragen werden. Hierbei seien aber die besonderen Bedingungen des Internets zu berücksichtigen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U608.html
Bundes als Teil der Firmenbezeichnung:
Bei einem Betrieb, der mit anderen Firmen im Wettbewerbsverhältnis steht und in der Firmenbezeichnung den Bestandteil Bundes führt, ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen, daß der Verkehr annehmen wird, die Bundesrepublik Deutschland sei bei dem betreffenden Unternehmen zumindest Mehrheitsgesellschafter ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U607.html
Strafbarkeit wegen Untreue:
Ein Rechtsanwalt, der beabsichtigt, gegen einen Anspruch eines seiner Mandanten auf Herausgabe in Anspruch genommener Gelder aufzurechnen, aber die Erklärung der Aufrechnung versäumt, kann sich wegen Untreue gemäß § 266 StGB strafbar machen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U606.html
Verfahren als besondere Angelegenheit:
Ein zurückgewiesenes oder durch Rücknahme des Antrags erledigtes Verfahren auf Zuständigskeitsbestimmung ist kostenrechtlich nicht Teil der Hauptsache, sondern ist als besondere Angelegenheit iSv. § 15 RVG anzusehen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U605.html
Anwendung von § 108 SGB VII:
Der § 108 SGB VII ist auch im Rechtsstreit eines Arbeitgebers eines geschädigten Versicherten gegen den Schädiger anzuwenden ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U604.html
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Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html
Buch des Monats:
Schenke: Polizei- und Ordnungsrecht:
Die bundesweit gültigen Prinzipien des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts sind Thema vorliegenden Bandes aus der beliebten und angesehenen Schwerpunkte-Reihe. Der Band präsentiert dabei primär die für die juristische Ausbildung und die beiden juristischen Prüfungen wichtigen Problemstellungen. Verbindungen zum allgemeinen Verwaltungsrecht, zum Verwaltungsprozessrecht sowie zum Verfassungsrecht werden dabei vom Autor so herausgearbeitet, daß Zusammenhänge deutlich werden und dem Umstand Rechnung getragen wird, daß polizeirechtliche Klausuren typischerweise Elemente aus diesen Rechtsgebieten mit beinhalten. Ergänzende prüfungsrelevante Fälle mit Lösungen und Prüfungsschemata dienen der Verdeutlichung des Stoffes und der Lernkontrolle ...
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Weitere Buchkritiken:
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team