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BGH: Bundesgerichtshof bestätigt Verbot der Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden:
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen ein Unternehmen zu entscheiden, das als Vermittler von Aufträgen tätig ist und mit Handwerksunternehmen im Wege der Telefonwerbung in Kontakt getreten war. Die Beklagte vermittelt und koordiniert Bauvorhaben zwischen Bauherren und deren Planungsbüros einerseits sowie Bauunternehmen andererseits. Mit ihren Partnerunternehmen schließt sie formularmäßig vorbereitete Verträge, durch die sich die Handwerker zur Zahlung einer Provision für jeden vermittelten Bauauftrag und daneben zur Einmalzahlung eines vierstelligen Betrages verpflichten. Die Geschäftskontakte zu ihren potentiellen Vertragspartnern bahnt die Beklagte grundsätzlich über das Telefon an. Der Kläger hat hierin eine unzulässige Telefonwerbung gesehen. Das Berufungsgericht hat sich anders als das Landgericht, das die Klage abgewiesen hatte dieser Auffassung angeschlossen und die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, Telefonwerbung zu betreiben, ohne dass ein vorheriges Einverständnis des Adressaten besteht oder aber zumindest Umstände vorliegen, aufgrund deren das Einverständnis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermutet werden kann ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2357.html
DAV: Konkretisierung beim Rechtsdienstleistungsgesetz:
Der Deutsche Anwaltverein hat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Rechtsdienstleistungsgesetz vorgelegt. Es müsse dabei bleiben, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte diejenigen sind, die zur qualifizierten Rechtsberatung berufen sind und denen die rechtliche Beratung vorbehalten bleibt. Insbesondere bei der Definition des Begriffs der Rechtsdienstleistung und bei der Abgrenzung der erlaubten Nebenleistungen schlägt der DAV eine Konkretisierung und Klarstellung des Gesetzestextes vor. Allen Reformüberlegungen muss ein wirksamer Schutz der Bürgerinnen und Bürger zugrunde liegen, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Die neuen Regelungen müssen so konkret und eindeutig formuliert sein, dass über deren Auslegung nicht unnötig vor Gerichten gestritten werden muss. Hinsichtlich der Definition der Rechtsdienstleistung schlägt der DAV eine Ergänzung vor. Eine Rechtsdienstleistung liege immer dann vor, wenn geprüft wird, ob ein Lebenssachverhalt unter den Tatbestand einer rechtlichen Vorschrift fällt. Hierzu Kilger: Wo Recht konkret auf den Einzelfall angewendet wird, findet Rechtsdienstleistung statt! ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2353.html
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BVerfG: Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit bei erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung stellt keine unzulässige Entziehung der Staatsangehörigkeit dar:
Der Beschwerdeführer ist im Juni 1998 in Hamburg geboren. Seine Mutter besitzt die albanische Staatsangehörigkeit und war zum Zeitpunkt seiner Geburt mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet. Mit rechtskräftigem Urteil vom November 1999 stellte das Amtsgericht auf die Vaterschaftsanfechtungsklage des Ehemannes hin fest, dass der Beschwerdeführer nicht von ihm abstammt. Die Ehe wurde kurz darauf geschieden. In der Folgezeit zog die Behörde den Kinderausweis des Beschwerdeführers ein, da er nicht mehr im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sei. Die hiergegen erhobene Klage auf Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit blieb vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers nicht zur Entscheidung angenommen. Der Staatsangehörigkeitsverlust, von dem der Beschwerdeführer betroffen ist, stellt keine Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit dar ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2349.html
BGH: Arzt haftet für Unterhalt bei fehlerhaften Verhütungsmaßnahmen:
Die Klägerin ist Mutter eines im Dezember 2002 geborenen gesunden Sohnes. Sie verlangt von ihrem Gynäkologen, dem Beklagten, aus eigenem und aus abgetretenem Recht des Kindsvaters Ersatz des den Eltern durch die Unterhaltsverpflichtung entstandenen und noch entstehenden Schadens ... Die Klägerin hat dem Beklagten vorgeworfen, dass ihm beim Einsetzen des Verhütungsmittels ein Behandlungsfehler unterlaufen sei. Das Oberlandesgericht hat den Beklagten verurteilt, an die Klägerin Unterhaltsschadensersatz für den Zeitraum von Dezember 2002 bis Dezember 2005 und bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Sohnes monatlich im Voraus in Höhe von 270 % des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe der Regelbetragsverordnung abzüglich des jeweiligen gesamten Kindergeldes zu bezahlen. Die dagegen gerichtete Revision des beklagten Arztes hat der unter anderem für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zurückgewiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2347.html
BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der deutschen Vereinigungskirche gegen Einreiseverbot für Ehepaar Mun:
Herr Mun ist Gründer der weltweit vertretenen Vereinigungskirche, deren Anhänger in Deutschland in dem beschwerdeführenden Verein organisiert sind. Das Ehepaar Mun beabsichtigte Ende 1995, im Rahmen einer Welttour nach Deutschland einzureisen. Das Besuchsprogramm sah vor, dass Herr Mun bei einer Veranstaltung eines dem Beschwerdeführer nahe stehenden Vereins einen Vortrag mit dem Titel Die wahre Familie und ich halten sollte; außerdem wollte das Ehepaar Mun Gespräche mit seinen Anhängern führen. Um dies zu verhindern, schrieb die Grenzschutzdirektion Koblenz auf Bitte des Bundesinnenministeriums die Eheleute Mun für die Dauer von drei Jahren zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem aus. Die Ausschreibung wurde fortlaufend, zuletzt im Jahr 2004, verlängert. Die auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung gerichtete Klage des Beschwerdeführers blieb vor den Verwaltungsgerichten ohne Erfolg. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob das klageabweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf, da es auf einem unzutreffenden Verständnis des Schutzbereichs des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, der Religionsfreiheit und das Recht auf freie Religionsausübung garantiert, beruhe. Die Sache wurde an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2342.html
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BVerfG: Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig:
Das im Jahr 1993 in Kraft getretene Asylbewerberleistungsgesetz hat zur Sicherstellung des Lebensunterhalts von Asylbewerbern ein eigenständiges Leistungssystem außerhalb der Sozialhilfe geschaffen. Das Gesetz sieht unter anderem die vorrangige Gewährung von Sachleistungen gegenüber Geldleistungen vor. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG müssen die Leistungsberechtigten und ihre Familienangehörigen Einkommen und Vermögen vor Eintritt von Leistungen aufbrauchen. Anders als im Sozialhilferecht zählt zum anrechenbaren Einkommen und Vermögens eines Leistungsberechtigten auch eine Schmerzensgeldzahlung. Der aus Bosnien-Herzegowina stammende Beschwerdeführer und seine Familie erhielten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im August 1997 wurden die Ehefrau und ein Kind des Beschwerdeführers Opfer eines Verkehrsunfalls. Sie erhielten ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 DM. Daraufhin lehnte der Leistungsträger die weitere Gewährung von Leistungen ab, da das Schmerzensgeld als Vermögen im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG angerechnet werden müsse. Die hiergegen erhobene Klage des Beschwerdeführers blieb in allen Instanzen ohne Erfolg. Auf seine Verfassungsbeschwerde hin stellte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts fest, dass es mit dem Gleichheitssatz unvereinbar ist, dass Asylbewerber Schmerzensgeld für ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, bevor sie staatliche Leistungen erhalten. Insoweit sei § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG verfassungswidrig ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2335.html
BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sofort vollziehbare Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber:
Der Beschwerdeführer betreibt in seiner Gaststätte in Bayern ein Wettbüro als privater Wettunternehmer und Wettvermittler. Unter Anordnung des sofortigen Vollzugs untersagte ihm das Landratsamt diese Tätigkeit und ordnete die Einstellung des Betriebs an. Rechtsmittel des Beschwerdeführers gegen den Sofortvollzug blieben vor dem Verwaltungsgericht und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ohne Erfolg. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die gegen die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen ...
Die angegriffenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entziehen den Beschwerdeführer nicht seinem gesetzlichen Richter. Im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH, wonach in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich keine Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 EG besteht, haben die Gerichte eine Pflicht zur Vorlage des Rechtsstreits an den EuGH verneint. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers beruht die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch nicht auf der Annahme, das primäre Gemeinschaftsrecht sei für eine Übergangszeit in Bayern nicht anwendbar ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2330.html
LBS: Mieter müssen nicht in jedem Falle einen Concierge mitbezahlen:
Der Alltag in einer Wohnanlage mit Pförtner hat durchaus seine Vorteile. Solch eine Kraft nimmt schon mal die Post entgegen und verwehrt Unbefugten den Eintritt. Doch wer muss dafür aufkommen, wenn der Vermieter sie in einem zuvor unbewachten Objekt einführt ?
Durch mehrere Instanzen hindurch wehrten sich Bewohner einer großen Wohnanlage mit 239 Einheiten dagegen, die Kosten für einen Pförtner anteilig zu übernehmen. Solch ein Aufwand sei gar nicht nötig, auch ohne Concierge sei man bis dahin gut zurecht gekommen. Der Eigentümer verwies auf das Sicherheitsbedürfnis der vielen älteren Mitbewohner und rechtfertigte somit seine Entscheidung.
Der Bundesgerichtshof schloss sich der Meinung der Vorinstanz an, dass hier kein ausreichender Nachweis für die Notwendigkeit eines Pförtnerdienstes geführt worden sei. Die Ausführungen seien viel zu allgemein gehalten gewesen. Eine Umlage komme aber nur dann in Frage, wenn die Notwendigkeit klar belegt werden könne ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2327.html
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BGH: Foto eines Politikers in der Werbung:
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kläger Oskar Lafontaine wegen der von ihm nicht erlaubten Verwendung seines Bildnisses in einer Werbeanzeige ein Zahlungsanspruch zusteht. Kurz nach dem Rücktritt des Klägers als Finanzminister hatte ein großes Mietwagenunternehmen in einer Werbeanzeige zur Darstellung des Bundeskabinetts Portraitaufnahmen des Klägers und weiterer fünfzehn Mitglieder des Bundeskabinetts verwendet. Das Bild des Klägers war durchgestrichen. Der Textbeitrag lautete: "S. verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit." Der Kläger sieht darin eine von ihm nicht gewollte Kommerzialisierung seiner Person zu Werbezwecken. Er verlangt als Entgelt den Betrag, der nach seiner Auffassung üblicherweise an vermarktungswillige Prominente als Lizenz gezahlt wird ...
Der Bundesgerichtshof ist davon ausgegangen, dass ein Anspruch des Klägers auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr nicht schon deshalb ausscheidet, weil er wegen des für Bundesminister geltenden Verbots, ein Gewerbe auszuüben, an der eigenen kommerziellen Verwertung seines Bildnisses gehindert gewesen sei. Der Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Lizenz stelle einen Ausgleich für einen rechtswidrigen Eingriff in die der prominenten Person ausschließlich zugewiesene Befugnis zu entscheiden dar, ob sie sich zu Werbezwecken vermarkten lasse oder nicht ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2323.html
BGH: Schutz des "Goldhasen":
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über Ansprüche aus der für Schokoladenwaren eingetragenen dreidimensionalen Marke "Lindt-Goldhase" zu entscheiden. Die am 6. Juli 2001 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingetragene Gemeinschaftsmarke besteht aus einem in Goldfolie eingewickelten sitzenden Schokoladenhasen mit rotem Halsband mit Schleife und Glöckchen sowie dem Aufdruck "Lindt Goldhase". Die Klägerinnen wenden sich mit der auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz gerichteten Klage gegen die Herstellung und den Vertrieb eines gleichfalls in Goldfolie eingewickelten sitzenden Schokoladenhasen durch die Beklagte. Das Landgericht und das Berufungsgericht haben die Klage abgewiesen. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen dem als Gemeinschaftsmarke eingetragenen und dem von der Beklagten vertriebenen Schokoladenhasen. Die Klagemarke werde in erster Linie durch den Wortbestandteil "Lindt Goldhase" und in zweiter Linie durch das rote Halsband mit Schleife und Glöckchen geprägt. Dagegen weise der Schokoladenhase der Beklagten den Wortbestandteil "Riegelein Confiserie" auf und statt des roten Bandes mit Glöckchen sei seitlich eine bräunlich/rötliche Schleife aufgedruckt. Damit bestehe ein so großer Abstand zwischen den maßgeblichen Zeichenelementen, dass eine Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und gesteigerter Kennzeichnungskraft der Klagemarke ausgeschlossen sei ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2319.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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