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Wie schon bei Version 1.0 gilt: Fleißiges Diskutieren im Forum erspart viele teure Stunden beim Repetitor.
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http://www.juraplus.de/forum/index.html

Letzter Monat:
Die Wahlen der beliebtesten Juraprofessoren 2006 - Wer ist Dein Favorit ?
Gleich abstimmen:
http://www.juraplus.de/ProfWahl2006/index.html

Der Deubner-Verlag präsentiert:
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Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Die Videoüberwachung von Straßen und öffentlichen Plätzen ist ...
http://www.juraplus.de/VOTES/

Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
Der Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz ist ...
14 % der Umfrage-Teilnehmer halten den Nichtraucherschutz für ausreichend und 57 % meinen, der Gesetzentwurf müsse nachgebessert werde. 29 % halten den Gesetzentwurf für schlicht überflüssig.

Rechtsprechung aktuell:

Kein Rechtsschutz bei Führerscheinentzug:
Einen Anspruch auf eine Kostendeckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung bei Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens der 18-Punkte-Grenze gibt es nur, wenn der erste für die Fahrerlaubnisentziehung maßgebliche Verstoß innerhalb des Versicherungszeitraums liegt. Jede einzelne Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat stellt einen eigenständigen Rechtsschutzfall dar ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U493.html

Keine Strafbarkeit bei Sportwetten:
Das Vermitteln von Sportwetten nach Großbritannien an einen dort zugelassenen Buchmacher war jedenfalls in der Zeit vor Ergehen des Urteils des BVerfG vom 28.03.2006 auch ohne verwaltungsgerichtliche Erlaubnis nicht nach § 284 StGB strafbar. Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts wegen Verletzung der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 43, 49 EG steht der Strafbarkeit nach § 284 StGB entgegen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U491.html

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Rechtswirkung des Verstoßes gegen den Höchstzinssatz:
Wenn in einem Darlehensvertrag mit einem Pfandleiher ein Zinssatz über dem Höchstzinssatz nach § 10 PfandlVO vereinbart ist, führt dies nicht zur Nichtigkeit des entsprechenden Darlehensvertrags, sondern dazu, daß die über dem Zinssatz von 1 % pro Monat hinausgehende Zinsvereinbarung nichtig ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U490.html

Formularmäßige Verpflichtung nichtig:
Die formularmäßige Verpflichtung von Mietern eines Einkaufszentrums, einer Werbegemeinschaft beizutreten, verstößt aufgrund des damit verbundenen Haftungsrisikos des Mieters gegen § 307 I 1 BGB. In einem Formularmietvertrag muß die Höhe der Beiträge zu einer Werbegemeinschaft aufgrund der nach § 307 I 2 BGB erforderlichen Transparenz bestimmbar sein ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U489.html

Unterschreitung des gesetzlichen Trennungsunterhalts:
Durch einen Ehevertrag kann der zukünftige Trennungsunterhalt angemessen herabgesetzt werden. Die Vereinbarung einer Unterschreitung des gesetzlichen Trennungsunterhalts um in etwa ein Drittel ist aber wegen des Verstoßes gegen § 1614 GBG unwirksam ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U488.html

Anknüpfung an konkrete Handlung:
Für eine gerichtliche Untersagung der Verbreitung von Fotos einer bekannten Komikerin und Showmoderatorin genügt es nicht, das die Künstlerin durch die Veröffentlichung ihrer Fotos generell in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt wurde. Das Unterlassungsgebot muß vielmehr an eine konkrete Verletzungshandlung anknüpfen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U487.html

Einrede der Verjährung in zweiter Instanz:
Die Einrede der Verjährung kann, sofern die zugrunde liegenden Tatsachen unstreitig sind, auch noch in der zweiten Instanz erhoben werden. Es gilt dann idR. § 97 II ZPO ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U486.html

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Weitere aktuelle Rechtsprechung:
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Buch des Monats:
 
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Preislich attraktiv und kompakt, präzise und verständlich ist der nunmehr schon in der fünften Auflage erschienene Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Hause Nomos. Dem Studenten dient er als erster Kommentar auf dem Weg zum Examen - dem Rechtsanwalt als Handwerkszeug im Gerichtssaal.
In praxisgerechter Gewichtung bietet der Handkommentar systematisierte Erläuterungen zu den Paragraphen mit dem Ziel, Rechtsprobleme schnell einzuordnen und sachgerecht zu lösen. In der aktuellen Auflage berücksichtigt der Kommentar bereits das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das neue Unterhaltsrecht ...
http://www.juraplus.de/Buchr/NOMBGBKOM.html

Weitere Buchkritiken:
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