BGH: Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten:
Im August 2003 berichteten zahlreiche Presseorgane, Ernst August Prinz von Hannover sei von einem französischen Gericht zu einem Bußgeld verurteilt und mit einem Monat Fahrverbot belegt worden, weil er eine französische Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 211 km/h befahren habe, obwohl dort die Höchstgeschwindigkeit 130 km/h beträgt. Der Prinz hat daraufhin beim Landgericht Berlin drei Presseverlage auf Unterlassung dieser Berichterstattung verklagt. Er sieht in der mit einem Foto von ihm bebilderten Berichterstattung über den nach seiner Ansicht unwesentlichen Vorfall eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und meint, dadurch werde er an den Pranger gestellt, ohne dass ein Informationsinteresse bestehe.
Das Landgericht hat den Klagen stattgegeben. Auf die Berufungen der Presseverlage hat das Kammergericht Berlin die Klagen abgewiesen, ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1099.html


BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Vornamens „Anderson“:
Die Verfassungsbeschwerde eines Elternpaares, dem verwehrt wurde, seinem Sohn den Vornamen Anderson zu geben, da dieser Name in Deutschland nur als Familienname gebräuchlich sei, war erfolgreich. Die 1. Kammer des Ersten Senats hob die ablehnenden gerichtlichen Entscheidungen des Oberlandesgerichts und Landgerichts auf, da sie die Eltern in ihrem Elternrecht und das Kind in seinem Persönlichkeitsrecht verletzten. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl für ihr Kind dürfe allein dort eine Grenze gesetzt werden, wo seine Ausübung das Kindeswohl zu beeinträchtigen droht. Mit der Begründung, dass Anderson in Deutschland als Familienname, nicht aber als Vorname gebräuchlich sei und daher seine Eintragung als Vorname der Ordnungsfunktion des Namens widerspreche, habe das Oberlandesgericht auf öffentliche Belange, nicht aber auf das allein maßgebliche Kindeswohl abgestellt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1098.html

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BGH: Anerkenntnisurteil im Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer Bestimmung eines sog. "Riester-Rente"-Vertrages:
Die Parteien, ein Verbraucherschutzverband und ein Versicherungsunternehmen, streiten um die Wirksamkeit einer Bestimmung eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages, einer sog. „Riester-Rente", nach welcher das Versicherungsunternehmen bei einer vom Versicherungsnehmer ausgesprochenen Kündigung zur Auszahlung des Rückkaufswertes der Versicherung vom Rückkaufswert noch einen „Abzug“ vornehmen darf, der insbesondere die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht durch die bisher geleisteten Versicherungsbeträge getilgten Abschluss- und Vertriebskosten umfasst. Das Versicherungsunternehmen meint, ein Abzug müsse nur unterbleiben, wenn der Versicherungsnehmer das gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen lasse, die Verbraucherschützer vertreten dagegen die Auffassung, dass dies auch dann zu gelten habe, wenn der Versicherungsnehmer der privaten Altersvorsorge den Rücken kehre. Das Landgericht hat der Klage, es zu unterlassen, die „Abzugs-Bestimmung“ weiter anzuwenden, stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen. Mit der Revision verfolgt der klagende Verbraucherschutzverband sein Unterlassungsbegehren weiter ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1086.html

DAV: Verschärfung des Bayerischen Polizeigesetzes endgültig stoppen:
Der von der Fraktion der CSU im Bayerischen Landtag eingebrachte Entwurf für ein polizeiliches Aufgabengesetz wird am 9. November 2005 im Innenausschuss des Bayerischen Landtages beraten. Der Deutsche Anwaltverein und der Bayerische Anwaltverband lehnen diesen Entwurf auf Grund seiner handwerklichen Mängel und wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab. Der Gesetzentwurf, der die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff und zur vorbeugenden Telefonüberwachung auf Landesebene umsetzen soll, ist ungeeignet und daher zurückzuziehen. Der DAV hatte diesen Gesetzentwurf bereits im März 2005 scharf kritisiert. „Auch der nun vorgelegte Änderungsantrag wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Lauschangriffe gegen Telefon und Wohnung nicht gerecht“, sage Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1084.html

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BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses durch das Oberlandesgericht:
Legt ein Beschuldigter gegen einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl Beschwerde ein mit dem Ziel, den Haftbefehl zu beseitigen, darf das Rechtsmittelgericht die vom Ausgangsgericht gewährte Haftverschonung nur widerrufen, wenn sich die Umstände verändert haben. Dies entschied die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Damit war die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers, der sich gegen die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses durch das Oberlandesgericht wandte, erfolgreich.
Im Fall liegt dem Beschwerdeführer gemeinschaftlicher Betrug mit Urkundenfälschung zur Last. Gegen ihn wurde deshalb ein auf den Haftgrund der Flucht gestützter Haftbefehl erlassen. Der Haftbefehl wurde später vom Landgericht unter Auflagen außer Vollzug gesetzt und der Beschwerdeführer aus der Haft entlassen. Dabei ging das Landgericht davon aus, dass der Beschwerdeführer nicht flüchtig gewesen sei ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1080.html

BGH: Freispruch im Fall eines Kindstodes in Deggendorf:
Das Landgericht Deggendorf hat den 26jährigen Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags an seiner Tochter Laura-Patricia mit Urteil vom 19. Januar 2005 freigesprochen. Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, er habe am Abend des 2. Oktober 2002 im Wohnzimmer der Familienwohnung seine 4 Monate alte Tochter erstickt, indem er ihr entweder Mund und Nase zugehalten oder den Brustkorb des Säuglings mit erheblichem Kraftaufwand zusammengepresst habe. Das Kind verstarb nach vergeblichen Wiederbelebungsversuchen des von dem Angeklagten herbeigerufenen Notarztes noch in derselben Nacht. Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Er hat angegeben, mit dem Kind im Arm vor dem Fernseher eingeschlafen zu sein. Als er aufgewacht sei, habe das Kind auf dem Boden gelegen und leblos gewirkt. Er habe keine Atmung mehr feststellen können ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1076.html

BGH: Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der damaligen Stadt Dresden wegen Zeitablaufs erloschen:
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über eine Klage auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der damaligen Stadt Dresden nebst Zinscoupons zu entscheiden. Der Kläger, ein US-amerikanischer Staatsbürger, ist Inhaber einer Teilschuld-verschreibung über 1.000 US-Dollar nebst Zinscoupons. Diese ist Teil einer von der damaligen Stadt Dresden im Jahr 1925 begebenen, am 1. November 1945 fälligen Golddollaranleihe über insgesamt 5 Millionen US-Dollar, von der 3,75 Millionen in New York und 1,25 Millionen US-Dollar in den Niederlanden vertrieben wurden. Die erlösten Geldmittel in Höhe von umgerechnet 18,4 Millionen Reichsmark wurden für den Ausbau des städtischen Elektrizitätswerks und der Straßenbahn verwendet. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1072.html

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BVerfG: Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe verfassungsgemäß:
Die Verfassungsbeschwerde eines Arbeitnehmers, der sich dagegen wandte, dass bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht berücksichtigt wurde, hatte keinen Erfolg. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Im Fall stand der Beschwerdeführer bis 1991 in einem Beschäftigungsverhältnis. Im Anschluss daran erhielt er Arbeitslosengeld, ab September 1993 Arbeitslosenhilfe. In dem für die Bemessung der Arbeitslosenhilfe maßgebenden Zeitraum waren ihm Weihnachtsgratifikationen in Höhe von insgesamt 1.876 DM sowie Urlaubsentgelt in Höhe von 714,88 DM ausgezahlt worden. Der Beschwerdeführer ist der Meinung, bei der Festsetzung der Arbeitslosenhilfe hätten auch Einmalzahlungen seiner Lohnabrechnung berücksichtigt werden müssen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1071.html

BGH: "Rote Mitte" von Oskar Schlemmer - Unterlassungsanspruch gegen unberechtigte Eigentumsberühmung:
Der II. Zivilsenat, der schon in der Vergangenheit mit Eigentumsfragen an den Werken des Malers Oskar Schlemmer befasst gewesen ist, hat entschieden, dass der Enkel des Künstlers nicht behaupten darf, das von seinem Großvater gemalte Bild „Rote Mitte“ stehe im Eigentum des Familiennachlasses Oskar Schlemmer. Der Kläger, der im Besitz einer bedeutenden Kunstsammlung ist, erwarb im Jahr 1983 das von Oskar Schlemmer im Jahr 1931 gemalte Bild „Rote Mitte“ von einer deutschen Galerie, die das Werk im Jahr 1959 im Rahmen einer Auktion in den Vereinigten Staaten ersteigert hatte. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass der Kläger „ zumindest durch Ersitzung nach § 937 BGB „ Eigentümer des Bildes ist, selbst wenn das Werk dem Künstler durch einen Akt der nationalsozialistischen Machthaber entzogen worden sein sollte. Der Beklagte, ein Enkel Oskar Schlemmers, hat in einem als „vertraulich“ gekennzeichneten, an einen Kunstverlag gerichteten Schreiben, das den Briefkopf „Oskar Schlemmer Sekretariat und Archiv ..“ trägt, geäußert, der „Familiennachlass Oskar Schlemmer“ sei Eigentümer des Bildes „Rote Mitte“. Der hiervon durch den Kunstverlag unterrichtete Kläger verlangt von dem Beklagten, diese Behauptung zu unterlassen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1068.html

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