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juraplus-Juristen-Zitat:
„Das Recht hat die merkwürdige Eigenschaft, daß man es behalten kann, ohne es zu haben.“
Joseph Unger
Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Nach der Ausbildung zum Rechtsanwalt ...
http://www.juraplus.de/VOTES/
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Gekaufte Doktortitel sind ...
Für 75 % der Votanten sind gekaufte Doktortitel ein Betrug an der Allgemeinheit. 20 % finden sie Ok, wenn man das Geld dafür hat und 5 % ist die Fragestellung egal.
Die Juristische Video-Community von juraplus.de:
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Gleich vorbeischauen !
Rechtsprechung aktuell:
Beschädigtes Geld wird nicht ausgetauscht:
Die Deutsche Bundesbank tauscht beschädigtes Geld zwar grundsätzlich aus, wenn mehr als 50 % der Banknote vorgelegt werden bzw. der Antragsteller den Nachweis erbringen kann, daß die fehlenden Teile vernichtet wurden.
Im Fall hatte ein Katzenbesitzer sich mit der Behauptung an die Bundesbank gewandt, seine Katze hätte eine 500,- Euro-Banknote zerfetzt und die restlichen Teile heruntergeschluckt. Das Gericht gab dem Kläger nicht recht und widersprach dem Anspruch auf Austausch der Banknote ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U807.html
Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz:
Die Weisung an einen alkoholkranken Menschen im Rahmen der Führungsaufsicht, keine alkoholischen Getränke zu sich zu nehmen, verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und somit gegen § 68 b III StGB. Eine solche Weisung zur zukünftigen Lebensplanung ist regelmäßig erst dann zulässig, wenn zuvor eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen wurde ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U806.html
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Kindhäuser BT 1
Mord, Totschlag und Körperverletzung zählen im Studium zu den beliebtesten Beispielen, um allgemeine strafrechtliche Probleme und Grundsätze zu illustrieren. Dabei bieten diese Tatbestände selbst eine Vielzahl examensrelevanter Fragen, die es in Klausur, Hausarbeit und mündlicher Prüfung sicher zu lösen gilt. Selbiges gilt für die Urkunden- und die gemeingefährlichen Delikte. Das Lehrbuch „Strafrecht BT I“ befasst sich intensiv mit diesen Fragestellungen, wobei auf eine kurze Einführung zu Zweck und Struktur der Vorschrift, Definitionen und Erläuterungen der Tatbestandsmerkmale in der Prüfungsreihenfolge des strafrechtlichen Gutachtens folgen.

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Kein Sachverständigengutachten bei geringfügigem Schaden:
Die Einholung eines Sachverständigengutachten verstößt, wenn der KFZ-Schaden nach dem äußeren Erscheinungsbild als geringfügig anzusehen ist und es sich augenscheinlich um einen Bagatellschaden handelt, gegen die Schadensminderungspflicht ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U805.html
Mithaftung des Motorradfahrers:
Wenn ein links abbiegender Autofahrer mit einem entgegenkommenden Motorradfahrer kollidiert, von dem der Autofahrer wegen Sichtbehinderung nur den Kopf wahrnehmen konnte, kommt eine Mithaftung des Motorradfahrers in Höhe von 20 % in Betracht ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U804.html
Unterschiedliche Behandlung wegen Geschlechts zulässig:
Wenn das Geschlecht des Stelleninhabers eine wesentliche und entscheidende Anforderung iSd. § 8 I AGG darstellt, ist eine unterschiedliche Behandlung wegen und aufgrund des Geschlechts zulässig. Im Fall hatte sich ein männlicher Bewerber auf eine Stelle im Mädcheninternat beworben ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U803.html
Unlautere Werbung im Geschäft mit Rechtsanwälten:
Eine Werbung für die Vermittlung des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft, bei der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer angesprochen werden, denen für die Vermittlung die Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem ein Auto verlost wird, in Aussicht gestellt wird, ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U802.html
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Kein Schmerzensgeld für Mandant:
Die Schlechterfüllung eines Anwaltvertrags, der nicht den Schutz der Rechtsgüter des § 253 II BGB zum Gegenstand hat, begründet idR. keinen Schmerzensanspruch ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U801.html
Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html
Buch des Monats:
Detterbeck: Allgemeines Verwaltungsrecht:
Den klausurrelevanten Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts besonders leicht verständlich und gut strukturiert dargeboten bietet vorliegendes großes Lehrbuch. Beispiele, Fälle und Klausurhinweise verdeutlichen und veranschaulichen die Darstellung. Der Autor konzentriert sich bei seiner Darstellung auf die tatsächlich klausurrelevanten Probleme, ohne unnötige Streitfragen zu erläutern und ergänzt seine Darstellung der Formen des Verwaltungshandelns und des Verwaltungsverfahrens durch eine Darstellung der Grundzüge des Staatshaftungsrechts ...
http://www.juraplus.de/ Buchr/CHBLJALLVW.html
Weitere Buchkritiken:
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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