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BGH: Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein :
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis ordentlich kündigen kann, wenn der Mieter unberechtigt Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von insgesamt mehr als zwei Monatsmieten einbehalten hat und dies auf dem Verschulden eines Mieterschutzvereins beruht, der den Mieter insoweit fahrlässig falsch beraten hat.
Die Beklagten, Mieter einer Wohnung der Klägerin, leisteten für die Zeit von Frühjahr 2004 bis Anfang 2005 keine Vorauszahlungen auf die Betriebskosten, obwohl diese nach dem Mietvertrag monatlich geschuldet waren. Der Einbehalt geschah auf Empfehlung des örtlichen Mieterschutzvereins, der den Beklagten dazu geraten hatte, weil die Vermieterin trotz Aufforderung keine Fotokopien der Rechnungsbelege zu Betriebskostenabrechnungen für vergangene Jahre übersandt hatte ... Nachdem die rückständigen Zahlungen die Summe von zwei Monatsmieten überschritten hatten, erklärte die Klägerin die Kündigung des Mietverhältnisses. Mit der Klage hat sie Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangt. Das Amtsgericht hat der Räumungsklage stattgegeben; auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat auf die vom Landgericht zugelassene Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts wiederhergestellt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2317.html
BGH: Gerichtshof bestätigt Urteil im sog. Jessica-Prozess:
Die Eltern der in Hamburg-Jenfeld zu Tode gekommenen siebenjährigen Jessica müssen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen verbüßen. Das hat kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden. Er hat die Revision der Eltern gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25.11.2005 im Beschlusswege als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist dieses Urteil rechtskräftig.
Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hamburg töteten Marlies Sch. und Burkhard M. durch Unterlassen grausam ihre gemeinsame Tochter, die sie zuvor längere Zeit misshandelt hatten. Die am 25. August 1997 geborene Jessica zog im Jahre 2000 mit ihren Eltern in eine 2 -Zimmer Wohnung im siebten Stock eines Mietshauses in Hamburg-Jenfeld. Nach dem Umzug wurde Jessica von ihren Eltern zunehmend von der Außenwelt isoliert und vernachlässigt. Sie wurde über lange Zeiträume in einem verdunkelten und nur spärlich möblierten Zimmer eingeschlossen und nur unzureichend und unregelmäßig mit Nahrung versorgt. Während die Angeklagten ihren Freizeitaktivitäten nachgingen, verfiel das sich selbst überlassene Kind zusehends. In der Nacht zum 1. März 2005 erstickte Jessica, die zu diesem Zeitpunkt bereits völlig verwahrlost und polymorbid war, an Erbrochenem. Das Schwurgericht hatte eine Einschränkung der Schuldfähigkeit der Angeklagten bei der Tat ausgeschlossen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2306.html
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BVerfG: Durchsuchung einer Anwaltskanzlei wegen Parkverstoßes unverhältnismäßig :
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Gegen ihn ergingen wegen unberechtigten Parkens auf einem Sonderfahrstreifen vor dem Justizgebäude in Aachen zwei Bußgeldbescheide über jeweils 15 ¤. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer Einspruch mit der Behauptung, in beiden Fällen das Fahrzeug auf dem Parkstreifen nur kurzfristig zum Entladen von Aktenpaketen abgestellt zu haben. Bereits in der Vergangenheit waren gegen den Beschwerdeführer dreizehn gleich gelagerte Verfahren geführt und in neun Fällen im Hinblick auf die gleich lautenden Einlassungen des Beschwerdeführers eingestellt worden. Um aufzuklären, ob der Beschwerdeführer an den Tagen der erneut vorgeworfenen Parkverstöße gerichtliche Termine wahrgenommen hat, erließ das Amtsgericht einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss für die Kanzleiräume des Beschwerdeführers ...
Die Durchsuchung der Kanzleiräume eines Rechtsanwalts in einem gegen ihn gerichteten Verfahren stellt einen erheblichen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung dar und muss daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Zudem werden die Grundrechte der Mandanten berührt, da die Gefahr besteht, dass ihre Daten zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2296.html
BVerfG: Gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss muss Mindestmaß an Darlegungsanforderungen erfüllen:
Im Zusammenhang mit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei hat sich die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts erneut zu den Darlegungsanforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss geäußert ...
In einem Durchsuchungsbeschluss muss der Ermittlungsrichter ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten schildern, das die Voraussetzungen eines Strafgesetzes erfüllt. Die Schilderung braucht nicht so vollständig zu sein wie die Sachverhaltsdarstellung in einer Anklage oder einem Urteil. Es müssen aber ein Verhalten oder sonstige Umstände geschildert werden, die alle wesentlichen Merkmale des Straftatbestandes erfüllen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2294.html
BVerfG: Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach Deutschland eingereisten Kindes:
Der in Afghanistan lebende Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und Vater einer 1992 geborenen Tochter. Das Kind wurde 1999 auf Vermittlung einer humanitären ärztlichen Vereinigung wegen einer Verletzung und Folgeerkrankungen zur Behandlung nach Deutschland geflogen. In der Folgezeit lebte das Kind bei Gasteltern. Auf deren Antrag hin ordnete das Oberlandesgericht an, dass das Mädchen bis Ende des Jahres 2006 dort verbleibe. Zur Begründung führte das Gericht auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens aus, dass eine Herausnahme des Kindes aus der Gastfamilie zum Zwecke der Rückführung zu seinen leiblichen Eltern das Kind in eine Belastungssituation bringen würde, die zu einer Kindeswohlgefährdung führe. Die gegen diese zwischenzeitlich aufgehobene Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde des Vaters des Kindes war erfolgreich ....
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist trotz der zwischenzeitlichen Aufhebung der angegriffenen Entscheidung zur Durchsetzung des Elternrechts geboten. Hätte diese Entscheidung Bestand, so könnten Dritte vom Gebrauch ihres Elternrechts abgehalten werden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2284.html
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BVerfG: Vererblichkeit vermögenswerter Bestandteile des Persönlichkeitsrechts - Verwendung des Bildes von Marlene Dietrich zu Werbezwecken:
Die Beschwerdeführerin vertreibt Fotokopiergeräte. Im Jahr 1993 warb sie in einer Zeitungsanzeige unter der Überschrift Vom Blauen Engel schwärmen, genügt uns nicht für die Umweltfreundlichkeit ihrer Geräte und verwendete dabei eine Fotografie, auf der eine bekannte Szene aus dem Film Der blaue Engel mit Marlene Dietrich von einer ähnlich gekleideten Person nachgestellt wurde. Die Tochter und Alleinerbin von Marlene Dietrich verlangte durch eine von ihr und ihrem Sohn gegründete Verwertungsgesellschaft von der Beschwerdeführerin Zahlung einer angemessenen Lizenzvergütung. Das Landgericht und das Oberlandesgericht wiesen die Klage zunächst ab, da bei einer Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts ein Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden nicht bestehe. Der Bundesgerichtshof bejahte dagegen einen Schadensersatzanspruch, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Schutz nicht nur ideeller, sondern auch kommerzieller Interessen der Persönlichkeit diene ...
Gegen die richterliche Rechtsfortbildung, die in der Anerkennung vererblicher vermögenswerter Bestandteile des zivilrechtlichen Persönlichkeitsrechts liegt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2281.html
DAV: Anwaltverein begrüßt NRW-Reforminitiative zur Juristenausbildung und fordert erneut eine echte Anwaltsausbildung:
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Initiative der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, die stockende Diskussion um die Reform der Juristenausbildung voranzutreiben. Es darf nicht sein, dass die deutsche Juristenausbildung sich abkoppelt von der europäischen Entwicklung, so DAV-Präsident Rechtsanwalt Hartmut Kilger. Sich der Diskussion über eine Umstellung des Jurastudiums auf Bachelor- und Master-Studiengänge zu verweigern wäre fatal. Dabei gehe es nicht um europäische Harmonisierung um jeden Preis. Vielmehr sehe der DAV die Gefahr, dass ein weiteres Beharren auf der herkömmlichen Studienstruktur dazu führe, dass die juristischen Fakultäten auch innerhalb der Universitäten ausgegrenzt würden. Reformen in der universitären Juristenausbildung allein reichen nach Auffassung des DAV allerdings nicht aus. Dringend notwendig sei eine Reform der postuniversitären Juristenausbildung. Nach Ansicht des DAV ist das nordrhein-westfälische Konzept daher nicht geeignet, das dringendste Problem der Anwaltschaft zu lösen: Endlich eine echte Anwaltsausbildung einzuführen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2277.html
BGH: Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten:
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs durch Formularvertrag auch auf den Mieter einer Erdgeschosswohnung umlegen darf. Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung des Klägers im Erdgeschoss einer Seniorenanlage, die mit einem Aufzug ausgestattet ist. Zu dem Mietobjekt der Beklagten gehörte weder ein mit dem Aufzug erreichbarer Keller noch ein Dachboden. Nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Formularmietvertrag sollten Betriebskosten im Sinne des § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung, unter anderem die Kosten des Aufzugs, umgelegt werden. Gestützt darauf verlangte der Kläger von den Beklagten mit einer Nebenkostennachforderung für das Jahr 2004 einen anteiligen, nach dem Maßstab der Wohnfläche umgelegten Betrag von 141,37 ¤ für Betriebskosten des Aufzugs. Das Amtsgericht hat die Klage insoweit abgewiesen. Auf die zugelassene Berufung hat das Landgericht die Beklagten zur Zahlung der Aufzugskosten verurteilt. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2276.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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