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Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Der Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz ist ...
http://www.juraplus.de/VOTES/

Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
Die Ausstattung der Uni-Bibliothek findet ...
keiner der Votanten richtig gut, 75 % der User finden, sie könnte besser sein - und 25 % halten sie für richtig schlecht.

Rechtsprechung aktuell:

Pflichten von „Billigfliegern“:
Auch Fluggesellschaften, die umgangssprachlich als „Billigflieger“ bezeichnet werden, sind verpflichtet, Passagieren, die aufgrund von Schneefall nicht weiter befördert werden können, Unterstützungs- und Hilfsleistungen anzubieten. Bei schuldhafter Verletzung dieser vertraglichen Verpflichtungen, muß die Fluggesellschaft die nicht beförderten Passagiere entschädigen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U483.html

Schutz politischer Veranstaltungen:
... Angemeldete politische Demonstrationen können zwar dann beschränkt werden, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht, daß die Versammlungsbehörde wegen Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz Heranziehung externer Polizeikräfte zum Schutz der Veranstaltung nicht in der Lage ist.
Die bloße Behauptung, der entsprechende Schutz, sei nicht zu gewährleisten, reicht aber für die Beschränkung einer angemeldeten Veranstaltung nicht aus ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U482.html

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Snowboardkurs steuerlich abzugsfähig:
Lehrer können Kosten für Snowboardkurse als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehen, sofern zwischen dem absolvierten Kurs und ihrer Berufstätigkeit ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Ob dies der Fall ist, sei im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U481.html

Handy-Verbot weit ausgelegt:
Der Fahrer, der während einer Autofahrt das Handy in die Hand nimmt, um eine darin gespeicherte Telefonnummer zu recherchieren, benutzt das Handy iSv. § 23 I a StVO und verletzt damit das Handy-Verbot am Steuer ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U480.html

Vorsatz regelmäßig gegeben:
Es ist rechtsfehlerhaft, die Geldbuße von 40,- Euro bei Verstoß gegen das Verbot der Benutzung eines Auto- oder Mobiltelefons durch den Fahrzeugführer gemäß § 23 I a StVO wegen vorsätzlicher Begehungsweise zu erhöhen, da dieses Delikt regelmäßig vorsätzlich begangen wird und dies bereits bei der Höhe der Geldbuße berücksichtigt ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U479.html

Verzicht auf Selbstbehalt:
Sofern eine Autoglasreparatur-Werkstatt ihrem Kunden anbietet, den Selbstbehalt des Kunden teilweise zu übernehmen, stellt dies eine Reduktion des Werklohns dar, der der Versicherung gegenüber offenbart werden muß ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U478.html

Unwirtschaftliches Rechtsgeschäft nicht sittenwidrig:
Wenn ein Betroffener nach seinen Fähigkeiten in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Rechtsgeschäfts richtig einzuschätzen, diese Fähigkeiten aber nicht bzw. nur ungenügend einsetzt und in Folge davon ein unwirtschaftliches Rechtsgeschäft eingeht, liegt kein Mangel an Urteilsvermögen vor. Das Rechtsgeschäft ist somit nicht sittenwidrig ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U477.html

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Kein genereller Unterlassungsanspruch:
Eine Person der Zeitgeschichte, die durch Veröffentlichung bestimmter privater Fotos in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt worden ist, kann die Verbreitung von Bildern aus ihrem privaten Alltag nicht generell untersagen. Erforderlich sei vielmehr, daß das Unterlassungsgebot an eine konkrete Verletzungshandlung anknüpft ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U476.html

Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html

Buch des Monats:
 
Laubenthal / Baier: Jugendstrafrecht:
Das Jugendstrafrecht sollte aufgrund seiner Praxisrelevanz von jedem Jurastudenten detailliert bearbeitet und gelernt werden. Vorliegender Band bietet eine grundlegende und umfassende Einführung, die durch zahlreiche Literaturhinweise eine vertiefte Beschäftigung mit der Materie ermöglicht. Systematisch aufgebaut spannen die Autoren den Bogen von der historischen Entwicklung über die Ursachen der Delinquenz junger Menschen, die Voraussetzungen der Ahndung von Fehlverhalten, die Sanktionsmöglichkeiten und die Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs bis hin zu Vollstreckung und Strafvollzug. Unter Hinzuziehung neuerer Rechtsprechung und Fallbeispielen werden die wesentlichen Problembereiche unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Grundlagen exemplarisch erläutert ...
http://www.juraplus.de/Buchr/SPJUGSTR.html

Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html

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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
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