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BGH: Kostenloser PC für eine Schulfotoaktion:
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. darüber zu entscheiden, ob eine gewerbliche Fotografin wettbewerbswidrig handelt, wenn sie Schulen kostenlos einen PC überlässt, falls die Schule im Gegenzug eine Schulfotoaktion organisiert. Bei einer solchen Aktion werden die Schüler in der Schule fotografiert; der gewerbliche Fotograf bietet danach die Fotos Eltern und Schülern zum Kauf an. Anders als das Landgericht hatte das Berufungsgericht einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb angenommen. Die Entscheidung der Schulleitung, wem die Durchführung von Fototerminen gestattet werde, könne durch das Angebot eines PC unsachlich beeinflusst werden, da ein PC im Schulbereich gerade auch wegen der großen Finanznöte der öffentlichen Hand einen nicht unerheblichen Wert habe ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1065.html
DPMA: Neuer Onlinedienst des Deutschen Patent- und Markenamts:
Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet mit DPMAkurier einen neuen Schutzrechtsinformationsdienst an. DPMAkurier übermittelt per E-Mail die neuen Ausgaben des Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblattes in einer recherchierbaren PDF-Datei. Außerdem kann man sich über Änderungen im Verfahrensstand bei einzelnen Patenten, Marken oder Mustern per E-Mail benachrichtigen lassen. Der Service richtet sich vor allem an Einzelerfinder sowie an kleine und mittelständische Unternehmen. Die Nutzung ist kostenfrei. Es ist lediglich eine einmalige Onlineregistrierung erforderlich. Mehr Infos: http://www.dpma.de/service/dpmakurier.html ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1062.html
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BGH: Ruhen der deutschen Approbation hindert nicht vorübergehende ärztliche Tätigkeit in Deutschland aufgrund ausländischer Zulassung:
Das Landgericht Wuppertal hatte gegen den Angeklagten, einen deutschen Arzt und Zahnarzt, wegen zahlreicher Körperverletzungen sowie wegen mehrerer Verstöße gegen die Bundesärzteordnung und das Zahnheilkundegesetz eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verhängt. Gegenstand der Verurteilung war unter anderem, dass der Angeklagte unter Berufung auf seine in Belgien erlangte Zulassung wiederholt im Bundesgebiet praktizierte, nachdem das Ruhen seiner deutschen Approbation als Arzt und Zahnarzt "wegen Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit im Rahmen der Berufsausübung" angeordnet worden war. Auf die Revision des Angeklagten hat der 3. Strafsenat entschieden, dass das Ruhen der deutschen Approbation keinen unmittelbaren Einfluss auf die ... bestehende Berechtigung des Arztes zur vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland hat ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1055.html
BGH: Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam:
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass die Deutsche Post AG den Umtausch so genannter Pfennig- und DM-Briefmarken gegen neue Euro-Marken wirksam bis zum 30. Juni 2003 befristet hat. Anlässlich der Währungsumstellung von Deutsche Mark auf Euro Anfang 2002 erklärte das Bundesministerium für Finanzen gemäß § 43 Abs. 1 PostG, dass Postwertzeichen, deren Nennwert ausschließlich in Pfennig angegeben ist, mit Wirkung vom 1. Juli 2002 ihre Gültigkeit verlieren. Die beklagte Deutsche Post AG bot den Umtausch solcher Briefmarken bis zum 30. Juni 2003 öffentlich an. Der Kläger, ein Briefmarkenhändler, tauschte bis zu diesem Zeitpunkt Marken im Gesamtnennwert von über 300.000 DM. Auch im Juli 2003 eingereichte Marken akzeptierte die Beklagte aus Kulanz. Daraufhin erwarb der Kläger große Stückzahlen ungültiger Briefmarken weit unter Nenn-wert und forderte von der Beklagten im November 2003 erfolglos deren Umtausch im Nennwert von 95.000 DM. Das Landgericht hat seiner Klage auf Umtausch der Marken stattgegeben, das Berufungsgericht hat sie abgewiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1050.html
BVerfG: Trotz Nichtannahme erfolgreiche Verfassungsbeschwerden Verpflichtung der Fachgerichte zur Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung:
Die Beschwerdeführer sind Strafgefangene. Ihre getrennt voneinander eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. Im fachgerichtlichen Verfahren hatten sie jeweils eine Rechtsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die für die Aufnahme zuständigen Rechtspfleger hatten die Niederschriften mit einer beigefügten privatschriftlichen Begründung des jeweiligen Beschwerdeführers an das jeweils zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet. Die Oberlandesgerichte verwarfen die Rechtsbeschwerden als unzulässig, weil der Rechtspfleger gestaltend an der Abfassung der Rechtsmittelschrift mitwirken und für deren Inhalt selbst die Verantwortung übernehmen müsse. Ein in der Niederschrift enthaltener Hinweis auf die dem Protokoll als Anlage beigefügte privatschriftliche Begründung des Beschwerdeführers reiche dafür nicht aus. Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen komme nicht in Betracht ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1049.html
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DAV: Bachelor qualifiziert nicht für Beruf des Richters oder Anwalts:
Ein grundständiges dreijähriges Bachelorstudium qualifiziert nicht zum Beruf des Richters oder des Rechtsanwalts. Dieser Auffassung sind der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Juristen-Fakultätentag und der Deutsche Hochschulverband. Sie ziehen damit die Bilanz einer Fachtagung mit dem Titel Der Bologna-Prozeß und die Juristenausbildung in Deutschland. Zwar teilten auch die drei Organisationen die mit dem so genannten Bologna-Prozess verbundenen Ziele wie die Einführung eines Studiensystems mit leichter vergleichbaren Abschlüssen und die Überwindung von Mobilitätshindernissen; wenn der Bologna-Prozess aber so umgesetzt werde, dass auf ein berufsfeldbezogenes ein wissenschaftliches Studium folge, sei das möglicherweise für eine Reihe von Berufen durchführbar und sinnvoll; in den Rechtswissenschaften jedoch sei kein klassisch-juristisches Berufsbild erkennbar, für das ein Bachelor-Abschluss nach dreijährigem grundständigem Studium qualifiziere. Für den Beruf des Richters oder des Rechtsanwalts sei zwingend entweder ein universitärer Masterabschluss oder allenfalls ein vierjähriges Bachelor-Studium erforderlich ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1044.html
BVerfG: Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte:
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin nicht zur Entscheidung angenommen und zugleich ihren Prozessbevollmächtigten eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro auferlegt. Die Verfassungsbeschwerde sei missbräuchlich eingelegt worden. Die Beschwerdeführerin habe im Jahr 2005 nunmehr bereits die vierte Verfassungsbeschwerde erhoben, obwohl alle vorangegangenen Verfassungsbeschwerden ohne Erfolg geblieben sind. Das Vorbringen, das keine Auseinandersetzung mit der ausführlichen Begründung der Verwaltungsgerichte enthält, sei dabei weitgehend identisch gewesen. Die Tatsache, dass nunmehr ein richterlicher Hinweis mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen wird, lasse darauf schließen, dass die Missbräuchlichkeit der Verfassungsbeschwerde vorrangig den Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin zuzurechnen ist. Dass ein richterlicher Hinweis nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein kann, könne für einen Rechtsanwalt nicht zweifelhaft gewesen sein ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1037.html
BGH: Revision einer privaten Altenpflegerin gegen Verurteilung wegen Habgier- und Heimtückemordes an 89-jähriger Frau verworfen:
Das Landgericht München I hat die jetzt 59-jährige Angeklagte M. G. wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld der Angeklagten festgestellt. Nach den getroffenen Feststellungen betreute diese als private Altenpflegerin seit August des Jahres 2000 in München eine 89-jährige Frau. Sie nutzte dabei ihre Vertrauensposition aus und brauchte große Teile des Barvermögens der älteren Dame auf. Im Oktober 2001 hatte diese die Angeklagte als Alleinerbin eingesetzt, die danach am baldigen Eintritt des Erbfalls interessiert war. Insbesondere wollte sie sich so auch das Eigentum an der Wohnung der von ihr Gepflegten verschaffen. Um zu verhindern, dass von Seiten der Bekannten der später Getöteten auf eine Änderung ihrer testamentarischen Begünstigung gedrängt wurde, schottete sie diese fast völlig von Außenkontakten ab, bewirkte einen Wechsel des Hausarztes und spiegelte der neu beauftragten Hausärztin des Opfers wahrheitswidrig vor, diese leide an schweren Schmerzen. Die Ärztin ließ sich von den medizinischen Kenntnissen der ausgebildeten Krankenschwester leiten, vertraute ihr und verordnete wie gewünscht ohne eigenständige Untersuchung Schmerzmittel sowie verschiedene zentral dämpfend wirkende Medikamente ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1036.html
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BVerfG: Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18. September 2005 ohne Erfolg:
Die Anträge einer Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis 299 und Direktkandidatin für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf Eilrechtsschutz gegen die Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses bis zur Nachwahl im Wahlkreis Dresden I hatten keinen Erfolg. Die 2. Kammer des Zweiten Senats wies die Anträge ab, da eine bislang noch nicht erhobene Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre. Angriffsgegenstand sind Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen. Nach dem Willen des Verfassungsgebers und der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren ist Rechtsschutz im vorliegenden Verfahren erst nach der Wahl zu erlangen. Auch wenn man den Antrag der Antragstellerin als vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde auslegte, wäre er unzulässig. Eine vorverlegte Wahlprüfung durch das Bundesverfassungsgericht auf Antrag eines Wahlberechtigten sehen weder das Grundgesetz noch ein anderes Gesetz vor ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1029.html
BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach Fachrichtungswechsel:
Der Beschwerdeführer studierte ab dem Wintersemester 1996/1997 vier Semester Zahnmedizin. Ihm wurden Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gewährt. Bereits während seines Studiums entschloss er sich, Humanmedizin zu studieren. Seine Bewerbungen um einen Studienplatz waren jedoch wegen der bestehenden Zulassungsbeschränkung zunächst erfolglos. Zum Wintersemester 1998/1999 wurde der Bf zur Humanmedizin zugelassen. Unter Anrechnung der in der Zahnmedizin erbrachten Leistungen wurde er in das dritte Fachsemester eingereiht. Den Antrag des Bf auf weitere Förderung nach dem BAföG lehnte das Förderungsamt mit der Begründung ab, er habe erst nach dem vierten Fachsemester gewechselt. Seine hiergegen gerichtete Klage wurde in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1028.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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