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Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund ums Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Letzter Monat:
Der Rheinische Merkur präsentiert:
Die Wahlen der beliebtesten Professoren 2005:
Wer ist Dein Favorit ?
http://www.juraplus.de/ProfWahl2005/
Die Ergebnisse unseres kleines Voting:
Die Entscheidung, Jura zu studieren, war ... ?
45 % halten ihre Entscheidung für absolut richtig, 40 % für bedingt richtig und 15 % nennen sie einen Fehlgriff.
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Im neuen Semester werde ich ... ?
http://www.juraplus.de/VOTES/
Rechtsprechung aktuell:
Künstlicher Stau rechtswidrig:
Ein von der Polizei auf der Autobahn zur Verfolgung von Straftätern herbeigeführter künstlicher Stau ist objektiv pflichtwidrig und unrechtmäßig, wenn davon auszugehen ist, daß Gesundheit oder Leben nicht involvierter Personen erheblich gefährdet sind ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U385.html
Voraussetzung für Gültigkeit von Presseausweis:
Bund und Länder müssen nicht nur Presseausweise, die von bisher anerkannten Vereinen ausgestellt sind, akzeptieren, sondern müssen aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung heraus auch Presseausweise von Verbänden akzeptieren, die über einen längeren Zeitraum existieren, eine nicht unbeachtliche Mitgliederzahl von Journalisten verfügen und bereit sind gegen Missbrauch von Presseausweisen durch Abstimmung mit anderen Vereinen vorzugehen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U384.html
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Das Jura-Lehrbuch bei Springer
Das juristische Studienprogramm des Springer-Verlages bietet Literatur für jeden Studienabschnitt bzw. jeden Lernbedarf - vom raschen Überblick bis zum ausführlichen, wissenschaftlich fundierten Lehrbuch.
Unser umfangreiches juristisches Programm, die Neuerscheinungen und Neuauflagen finden Sie auf den Fachgebietsseiten im Bereich Jura.
http://www.springeronline.com/sgw/cda/frontpage/0,10735,1-10017-0-0-0,00..htm
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Erstattung von Steuer bei KFZ-Privatnutzung:
Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlässt und die Lohnsteuer nach der 1 % - Regelung gemäß § 8 II 2 EstG ermittelt wird, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf detaillierte Darlegung der mit der Fahrzeughaltung verbundenen Kosten nach § 8 II 4 EStG, damit der Arbeitnehmer evtl. zuviel einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt zurückfordern kann ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U383.html
Ladungsfähige Adresse erforderlich::
In einer Klageschrift muss grundsätzlich eine ladungsfähige Adresse der Parteien angegeben sein. Eine ohne Anschrift eingereichte Klageschrift bewirkt die Unzulässigkeit der Klage, auch wenn die Partei anwaltlich vertreten wird. Ein schützenswertes Interesse des Klägers, den Prozess ohne Nennung seiner Adresse aus dem Verborgenen zu führen, ist prinzipiell abzulehnen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U382.html
Reparatur durch andere Werkstatt:
Der Käufer eines Gebrauchtwagens, der beim Erwerb des Fahrzeugs in einer auch als Werkstatt tätigen Firma auch eine Garantieleistung mit eingekauft hat, kann sein Fahrzeug auch in einer anderen Werkstatt auf Kosten des Garantieträgers reparieren lassen, sofern ihm die Reparatur in der Werkstatt, in der das Fahrzeug erworben wurde, nicht zugemutet werden kann ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U381.html
Beweisverwertung zulässig:
Im Falle von rechtsfehlerhaft gewonnen Beweismaterials ist die Verwertung dieser Beweise im Prozess nicht notwendigerweise unzulässig. Das Prozessgrundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren steht dem nicht entgegen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U380.html
Rückerstattungsanspruch wegen Fehlbehandlung:
Bei fehlerhafter Behandlung durch einen Zahnarzt hat der Patient einen Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung, durch er von der Honorarverbindlichkeit befreit wird. Eine Aufrechnungserklärung ist nicht erforderlich. Hat der Patient bereits bezahlt, kann er Rückzahlung verlangen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U379.html
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Weitere aktuelle Rechtsprechung:
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Buch des Monats:
Björn Knudsen / Anne Lauber: Schutz wissenschaftlicher Leistungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen:
Der rechtliche Schutz wissenschaftlicher Leistungen gewinnt in der Informationsgesellschaft immer größere Bedeutung. Staatliche wie private Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind auf ihre kreativen Ressourcen, das Geistige Eigentum, angewiesen. Dazu sind für jeden wissenschaftlich Arbeitenden zumindest grundlegende Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Im vorliegenden Band werden Urheber-, Marken-, Patent- und Internetrecht lebensnah und praxisorientiert erörtert. Dabei werden speziell die im Bereich Forschung und Lehre auftretenden Fallkonstellationen durchgespielt und in zahlreichen Beispielen verarbeitet ...
http://www.juraplus.de/Buchr/SPSCHUTZ.html
Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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