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BGH: Streit zwischen Spiegel und Focus:
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute dem Magazin Focus eine Werbung untersagt, in der dieser damit geworben hatte, Marktführer unter den Nachrichtenmagazinen, insbesondere gegenüber dem Spiegel, zu sein. Im Juli 1999 war in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine ganzseitige Anzeige mit der Schlagzeile MA x99/II bestätigt die Marktführerschaft von Focus erschienen. In der oberen Hälfte waren in einem Säulendiagramm die Reichweiten von Focus und Spiegel wiedergegeben ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/138.html
BGH: Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters:
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über eine Verbandsklage gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters entschieden, bei der es um die Wirksamkeit folgender Klauseln ging: Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/135.html
DAV: Zunehmende Zwangsverwaltungen in Deutschland:
Die Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein hat auf ihrer Herbsttagung vom 25. - 27.September 2003 in Leipzig die Gründung einer Arbeitsgruppe "Zwangsverwaltung" beschlossen. Die immens angestiegenen Anordnungen zur Zwangsverwaltung haben den DAV bewogen, die Zwangsverwaltung als typisches Betätigungsfeld von Rechtsanwälten durch eine besondere Organisation zu konstituieren. ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/130.html
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BVerfG: Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen:
Die 1. Kammer des Ersten Senats hat die Verfassungsbeschwerde einer Presseagentur (Beschwerdeführerin; Bf) nicht zur Entscheidung angenommen. Diese war im Ausgangsverfahren verurteilt worden, die Verbreitung einer Interviewäußerung zu unterlassen. In ihr hatte die Interviewpartnerin dem Bundeskanzler unterstellt, dass er seine "grauen Schläfen wegtönen" würde. Im Ausgangsstreit ging es nicht darum, ob der Bundeskanzler seine Haare färbt. Vielmehr war unstrittig, dass dies nicht der Fall ist. Gegenstand des Verfahrens war nur die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Presseagentur ein Interview mit einer gegenteiligen Äußerung verbreiten und sich dabei auf die Aussage der Interviewten verlassen durfte ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/124.html
BVerfG: Lehrerin mit Kopftuch:
Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden ... Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen. Die Entscheidung ist mit fünf gegen drei Stimmen ergangen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/120.html
BGH: Haftung eines Internetproviders für den Inhalt von ihm zur Verfügung gestellter Internetseiten:
Die Beklagte ist ein Internetprovider, der Dritten unter deren Internetdomains den Internetzugang sowie Webspace zur Verfügung stellt. Der Kläger verlangt von ihr immateriellen Schadensersatz, weil auf von ihr zur Verfügung gestellten Internetseiten gegen ihn rassistisch-neonazistische Beschimpfungen in volksverhetzender Art sowie Morddrohungen und Anstiftung zu Straftaten veröffentlicht worden seien. Darauf habe er die Beklagte durch Telefonate, e-mails und Faxnachrichten mehrfach hingewiesen. Amts- und Landgericht haben die Klage abgewiesen, weil der Kläger nicht nachgewiesen habe, daß er die Beklagte von den Inhalten in Kenntnis gesetzt hat. Die Revision des Klägers blieb aus den nachfolgenden Gründen ohne Erfolg ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/119.html
BGH: Streit um Internetangebot in privatem Kabelnetz:
Der u. a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte sich mit der Klage eines Kabelnetzbetreibers gegen einen Anbieter eines kabelgestützten Hochgeschwindigkeits-Internetzugangs zu befassen. Die Klägerin hat auf Grund eines Vertrages mit dem Grundstückseigentümer in einer Wohnanlage in München ein Kabelnetz angelegt, das den Mietern in dieser Wohnanlage den antennenlosen Empfang von Fernsehprogrammen und anderen digitalen Diensten ermöglicht. Das Programmangebot bezieht die Klägerin aus einem von der Deutschen Telekom AG errichteten Kabelnetz, mit deren Netz sie ihr Kabelnetz verbunden hat. Das Programmangebot in dem von der Deutschen Telekom AG errichteten Netz wiederum wird von Fernsehanstalten und anderen Anbietern in dieses Netz eingespeist. Einer dieser Anbieter ist die Beklagte. Sie bietet ein digitales Fernsehprogramm und einen kabelgestützten Hochgeschwindigkeits-Internetzugang an ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/114.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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