juraplus-Juristen-Zitat:
"Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen."
Friedrich Nietzsche
Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Im neuen Semester ...
http://www.juraplus.de/VOTES/
Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
Was ist Dir beim Rep wichtig ?
Für 42 % der Votanten sind kleine Lerngruppen der wichtigste Punkt, für 33 % ist die Persönlichkeit der Repetitoren entscheidend und für 25 % zählt der günstige Kurspreis.
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Rechtsprechung aktuell:
Erpressung durch Richter:
Ein mit einer in der Sache zuständigen Staatsanwältin verheirateter Richter, der von einem Bschuldigten die Zahlung einer Geldsumme verlangt, dafür das er das Verfahren einstellt und im Falle der Nichtzahlung der geforderten Summe nicht einstellt, wobei diese Drohung für den Beschuldigten glaubhaft ist, so liegt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne des Erpressungstatbestandes vor ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U695.html
Kosten für Abmahnung:
Ein Unternehmen, das wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend macht und deswegen einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung beauftragt, kann die dadurch entstehenden Kosten auch dann vom Verletzter erstattet verlangen, wenn das klageführende Unternehmen an und für sich über eine eigene Rechtsabteilung verfügt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U694.html
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Das juristische Studienprogramm des Springer-Verlages bietet Literatur für jeden Studienabschnitt bzw. jeden Lernbedarf - vom raschen Überblick bis zum ausführlichen, wissenschaftlich fundierten Lehrbuch.
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Übermittlung weicher Negativmerkmale:
Die Übermittlung von sogenannten weichen Negativmerkmalen wie eine Kreditkündigung an die SCHUFA ist in der Regel zulässig, wenn das Verhalten des Kunden auf Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverweigerung bzw. Zahlungsunwilligkeit beruht ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U693.html
Herausgabeanspruch eines Vermieters:
Ein Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, vom Insovenzverwalter nur die Herausgabe der Wohnung verlangen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran für die Masse ein Recht beansprucht ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U692.html
Erfüllungseinwand des Arbeitgebers:
Die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen begründet einen Erfüllungseinwand, den ein Arbeitgeber einem Vergütungsanspruch dem entsprechenden Arbeitnehmer gegenüber entgegenhalten kann ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U691.html
Stellung als Aktionär:
Im Spruchverfahren muß der Antragsteller seine Stellung als Aktionär innerhalb der Anspruchsbegründungsfrist lediglich darlegen, nicht aber auch nachweisen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U690.html
Tarifvertragliche Regelungen für Kleinbetriebe:
Gemäß § 622 IV 1 BGB sind tarifvertragliche Regelungen zulässig, die für Kleinbetriebe einheitliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine ohne Staffelung nach Betriebszugehörigkeit und Alter vorsehen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U689.html
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Taugliche Vortat der Geldwäsche:
Der Straftatbestand der Untreue ist nur dann taugliche Vortat für die Geldwäsche, wenn der Täter in der Haupttat gewerbsmäßig gehandelt hat ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U688.html
Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html
Buch des Monats:
Fahl / Winkler: Definitionen Strafrecht:
Schemata und Definitionen zu den wichtigsten strafrechtlichen Tatbeständen, Strukturen und Begriffen sowohl aus dem allgemeinen wie dem besonderen Teil des Strafrechts sind Inhalt vorliegenden kompakt gehaltenen Definitionsbandes, der zum kleinen Preis erhältlich ist.
Der handliche Band ermöglicht es dem Studenten auf die entscheidenden rechtlichen Informationen und das relevante Examenswissen schnell und direkt zuzugreifen. Die prägnanten Definitionen ermöglichen ein schnelles Lernen und Wiederholen vor Klausuren und mündlichen Prüfungen ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CHBJURKDEFS.html
Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team