BGH: Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst gescheitert:
Die klagende Bundesrepublik verlangt von der in Liechtenstein lebenden Beklagten Rückzahlung von 70 Millionen DM. Dieser Betrag war der Beklagten Anfang 1990 nach 17jährigem Streit als Teilentschädigung für angeblich infolge der Kriegsereignisse verloren gegangene Daimler-Benz-Aktien ihres Schwiegervaters im Nennwert von 500.000.- Reichsmark auf Grundlage des Wertpapierbereinigungsschlußgesetzes gezahlt worden. Die Klägerin behauptet, die Beklagte habe den der Auszahlung zugrunde liegenden Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 1989, der einen wegen hoher Kurszuwächse auszuzahlenden Betrag von 106 Millionen DM festgestellt hat, sittenwidrig durch Täuschung des Gerichts erschlichen, indem sie Urkunden gefälscht und Zeugen bestochen habe. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat ihr auf die Berufung der Klägerin hin stattgegeben und die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1027.html

BGH: Haftung für unberechtigte Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten:
Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes hatte ... über die Frage zu entscheiden, ob die unberechtigte Verwarnung aus Immaterialgüterrechten wie einem Kennzeichen-, einem Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterrecht haftungsrechtliche Folgen für den Verwarner auslösen kann. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war anerkannt, dass die Verwarnung aus einem solchen Recht dann, wenn es nicht bestand oder keine hinreichende Grundlage für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch bildete, zu Ersatzpflichten des Verwarners führen kann, wenn er vor der Verwarnung Bestand und Umfang seines Rechtes nicht mit der von ihm zu erwartenden Sorgfalt geprüft hatte. Art und Umfang der Sorgfaltspflichten werden nach dieser Rechtsprechung danach bestimmt, in welchem Umfang der Verwarner auf den Bestand und die Tragfähigkeit seines Schutzrechtes vertrauen durfte. So darf er bei einem von der Prüfung durch eine Behörde abhängigen Recht wie dem Patent grundsätzlich auf dessen Bestand vertrauen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1023.html

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BVerfG: Verfassungsbeschwerde betreffend die Einfuhr von Textilien aus China bleibt erfolglos:
Die Verfassungsbeschwerde eines Textilherstellers gegen die Nichterteilung von Einfuhrgenehmigungen für Textilien aus der VolksrepublikChina und die Änderung der entsprechenden Einfuhrausschreibungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die 3. Kammer des Ersten Senats aus prozessualen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Beschwerdeführerin ist ein Unternehmen der Textilbranche und produziert Bekleidung unter verschiedenen Markennamen. Im April und Mai 2005 schloss sie mit mehreren in der VR China ansässigen Firmen Verträge über die Lieferung verschiedener Bekleidungswaren. Im Juni 2005 haben die Europäische Gemeinschaft und die VR China eine Vereinbarung über die Beschränkung der Einfuhr von bestimmten Textil- und Bekleidungserzeugnissen mit Ursprung in der VR China geschlossen. Auf dieser Grundlage hat die Europäische Kommission ... Gemeinschaftshöchstmengen für die Einfuhr dieser Erzeugnisse eingeführt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1019.html

DAV: Anwälte begrüßen Rechtsbehelf gegen überlange Verfahrensdauer:
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt den heute durch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf, der neue Rechtsbehelfe vorsieht, wenn das gerichtliche Verfahren zu langsam ist. Damit greife der Gesetzgeber einen DAV-Vorschlag aus dem Jahre 2003 auf, der in einer Stellungnahme des Verwaltungsrechtsausschusses des DAV einen Rechtsbehelf gegenüber langer Verfahrensdauer gefordert hat. Für die Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sei aufgrund der teilweise unerträglich langen Verfahrensdauer ein solcher Rechtsbehelf nötig. "Gerade in diesen Gerichtsbarkeiten zeigt die Praxis, dass eine überlange Verfahrensdauer häufig einer Rechtschutzverweigerung gleichkommt", so Rechtsanwalt Hartmut Kilger ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1015.html

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BVerfG: Klage der beiden Bundestagsabgeordneten gegen Bundestagsauflösung erfolglos:
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Organklage der Bundestagsabgeordneten Hoffmann und Schulz, die sich gegen die Anordnung des Bundespräsidenten vom 21. Juli 2005 über die Auflösung des 15. Deutschen Bundestages und über die Festsetzung der Wahl auf den 18. September 2005 gewandt hatten, als unbegründet zurückgewiesen. Die angegriffenen Entscheidungen des Bundespräsidenten seien mit dem Grundgesetz vereinbar. Ein dem Zweck des Art. 68 GG widersprechender Gebrauch der Vertrauensfrage, um zur Auflösung des Deutschen Bundestages und zu einer vorgezogenen Neuwahl zu gelangen, lasse sich nicht feststellen. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen im Deutschen Bundestag künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1012.html

BGH: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Vollzug der Untersuchungshaft - Anordnung der sofortigen Freilassung:
Der Beschwerdeführer befand sich auf Grund Haftbefehls vom 27. September 2001 in Untersuchungshaft und wurde vom Landgericht Duisburg im Jahr 2002 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil wurde rechtskräftig. Nachdem der Bf Revision eingelegt hatte, stellte der Bundesgerichtshof die Unzulässigkeit der dem Urteil des Landgerichts zugrunde liegenden Urteilsabsprache fest und gewährte mit Beschluss vom 19. Mai 2005 dem Bf, der die Frist zur Einlegung der Revision nicht gewahrt hatte, antragsgemäß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Über die Revision ist bisher nicht entschieden. Im Juni 2005 beantragte der Bf seine unverzügliche Freilassung und legte Haftbeschwerde beim Landgericht ein. Das Landgericht lehnte den Antrag ab, da der frühere Haftbefehl weiterhin Gültigkeit habe. Die Haftentscheidung sei nicht durch die zeitweise eingetretene Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils gegenstandslos geworden. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Bf wurde vom Oberlandesgericht verworfen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1009.html

BGH: Bundesgerichtshof entscheidet über Entgeltanspruch von Verbindungsnetz- und Plattformbetreibern gegenüber Telefonkunden:
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der Beklagte war Inhaber eines Telefonanschlusses, den ein großes Telekommuni-kationsunternehmen bereitstellte. Die Klägerin, ein Inkassounternehmen, verlangte von dem Beklagten aus abgetretenem Recht eines anderen Telekommunikationsanbieters die Zahlung von Entgelten für Verbindungen zu Mehrwertdienstenummern. Dieser Anbieter stellte als sog. Verbindungsnetzbetreiber Verbindungen zwischen verschiedenen Telekommunikationsnetzen her. Ferner war das Unternehmen als Plattformbetreiber Inhaber von Mehrwertdienstenummern, die es Anbietern solcher Dienste zur Verfügung stellte und zu denen es die aus anderen Fernmeldenetzen kommenden Anrufe bezie-hungsweise Interneteinwahlen weiterleitete. Für den Nutzer war die Mitwirkung des Verbindungsnetz- und Plattformbetreibers an dem Zustandekommen der Verbindung von seinem Telefonanschluss zu dem Mehrwertdienst nicht zu erkennen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1008.html

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BVerfG: Heß- Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten:
Eine vom Antragsteller für den 20. August 2005 in Wunsiedel angemeldete Versammlung unter dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ bleibt verboten. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte den Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Eilrechtsschutz ab. Dieser hatte sich bereits vor den Fachgerichten erfolglos gegen den Sofortvollzug des vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochenen Versammlungsverbots, das sich auf die seit 1. April dieses Jahres geltende Strafvorschrift des § 130 Abs. 4 StGB stützte, gewandt. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1007.html

OLG HH: Wahlanfechtung der Partei Pro Deutsche Mitte erfolglos:
Die Wahlbeschwerde der Partei Pro Deutsche Mitte – Landesverband Hamburg ist offensichtlich unzulässig. Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht am 5. August 2005 entschieden und die Anfechtung der Bürgerschaftswahl vom 29. Februar 2004 zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin machte vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht folgende Wahlfehler geltend: Ihre Werbeträger seien zu 90 % zerstört worden, und die Hamburger Strafverfolgungsbehörden seien nicht hinreichend tätig geworden. Der Erste Bürgermeister habe diese Zerstörungen durch eine öffentliche Sympathiekundgebung noch unterstützt und gefördert. Zudem hätten einige Senatoren unter Missbrauch ihrer Dienststellung für die Wahl bestimmter Parteien geworben ...
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