Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund ums Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

Der Rheinische Merkur präsentiert:
Die Wahlen der beliebtesten Professoren 2005:
Wer ist Dein Favorit ?
http://www.juraplus.de/ProfWahl2005/

Die Ergebnisse unseres kleines Voting:
Ich studiere Jura, weil ... ?
69 % interessieren sich für den Stoff. 16 % macht Jura einfach Spaß. Ebenfalls 16 % wollen Geld und Ansehen.

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Die Entscheidung, Jura zu studieren, war ... ?
http://www.juraplus.de/VOTES/

Rechtsprechung aktuell:

Markenverletzung durch eBay-Account:
Ein Inhaber eines eBay-Accounts, der seinen Account einem Dritten zur Verfügung stellt, muss dafür Sorge tragen, dass keine markenverletzenden Angebote unter seinem Account angeboten werden. Andernfalls ist er für die Markenrechtsverletzungen haftbar ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U376.html

Arglistige Täuschung bei Studienabschluss:
Wenn in der Werbung ein national und international bekannter Studienabschluss angeboten wird, muss der zu erwerbende Titel sowohl national wie international anerkannt sein. Ist dies nicht der Fall, kann der Studienvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und Schadensersatz geltend gemacht werden ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U375.html

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Meinungsfreiheit bei Leserbriefen:
Da bei Leserbriefen Meinungsäußerungen im Vordergrund stehen, sind auch Kommentierungen im Rahmen von Leserbriefen von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 I GG geschützt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U374.html

Keine Entscheidung durch Rechtspfleger:
Hat in einer Rechtssache der Rechtspfleger anstatt des zuständigen Richters entschieden, muss das Beschwerdegericht die Entscheidung aufheben und zur erneuten Entscheidung an die erste Instanz zurückverweisen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U373.html

Nachweis des Erbrechts durch öffentliches Testament:
Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbe durch Erbschein nachzuweisen. Ein öffentliches Testament stellt vielmehr in der Regel einen ausreichenden Nachweis für den Erbanspruch dar...
http://www.juraplus.de/RSPR/U372.html

Keine Leistungspflicht bei Schlüsseleinwurf:
Ein KFZ-Versicherer ist nach § 61 VVG im Falle eines Diebstahls leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den KFZ-Schlüssel in einen nicht speziell gesicherten Briefkasten der Werkstatt einwirft, die am Folgetag die Reparatur des KFZ durchführen soll. Dies gelte auch dann, wenn der Werkstattbetrieb diese Möglichkeit der Fahrzeugübergabe ausdrücklich anbiete...
http://www.juraplus.de/RSPR/U371.html

Bedienung des Autoradios nicht grob fahrlässig:
Wenn ein Autofahrer, der durch das Bedienen des Autoradios abgelenkt ist, bei der Einfahrt in einer Ortschaft bei Tempo 50 auf eine die Fahrbahn teilende Verkehrsinsel gerät, kann der Versicherers sich jedenfalls dann nicht auf Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Verkehrsunfalls berufen, wenn keine weiteren Anhaltspunkte für Fehlverhalten des Versicherungsnehmers ... gegeben sind ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U370.html

Nutzung eines Handys im Auto:
Die Frage nach der Nutzung eines Handys im Auto nach § 23 I lit. a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung iSd. Gesetzes ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen, insbesondere auch das Ablesen des Displays ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U369.html

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Weitere aktuelle Rechtsprechung:
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Buch des Monats:

Wolfgang Mitsch: Recht der Ordnungswidrigkeiten:
Trotz der hohen Praxisrelevanz wird das Ordnungswidrigkeitenrechts als Randfach des Strafrechts im Studium immer noch unterschätzt. Vorliegender Titel stellt eine gelungene Einführung in das Recht der Ordnungswidrigkeiten dar, erläutert Grundlagen der Ordnungswidrigkeit, die Struktur der Ordnungswidrigkeit sowie das damit verbundene Sanktionensystem.
Die vorliegende zweite, überarbeitete und aktualisierte Auflage vollzieht die Gesetzesentwicklung seit der letzten Auflage nach und passt den Text dem aktuellen Stand in Rechtsprechung und Wissenschaft an ...
http://www.juraplus.de/Buchr/SPRDOR.html

Weitere Buchkritiken:
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
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