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BVerfG: Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand verfassungsgemäß:
Tritt ein Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren auf seinen Antrag hin in den Ruhestand, so vermindert sich nach der im Jahr 1990 in Kraft getretenen Regelung des § 14 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag. Der Versorgungsabschlag beträgt für jedes volle Jahr, um das der Beamte vorzeitig in den Ruhestand tritt, 3,6 v.H. Der Gesetzgeber begründete die Neuregelung mit den zunehmenden Belastungen der Versorgungshaushalte durch die steigende Lebenserwartung und das niedrige Pensionierungsalter. Der Beschwerdeführer trat mit Vollendung des 62. Lebensjahres auf eigenen Antrag im August 1999 in den Ruhestand. Sein monatliches Ruhegehalt von rund 5.600 DM wurde um einen Versorgungsabschlag von 201,11 DM gemindert. Hiergegen eingelegte Rechtsmittel blieben vor den Verwaltungsgerichten ohne Erfolg. Seine Verfassungsbeschwerde wurde von der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2241.html
BVerfG: Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt erneut verboten:
Der Antragsteller meldete für den 19. August 2006 in Wunsiedel eine Versammlung unter dem Thema Gedenken an Rudolf Heß an. Das Landratsamt verbot die Versammlung wegen Verstoßes gegen § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch und erklärte das Versammlungsverbot für sofort vollziehbar. Rechtsmittel des Antragstellers gegen den Sofortvollzug blieben vor den Verwaltungsgerichten ohne Erfolg. Auch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte den Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz ab ...
Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 16. August 2005 zu einer im Jahr 2005 geplanten Demonstration dargelegt hat, werfen der Ausgangskonflikt und die dem versammlungsbehördlichen Verbot zu Grunde liegende Strafnorm des § 130 Abs. 4 StGB eine Reihe schwieriger verfassungsrechtlicher Fragen auf, die hinreichend nur in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden können. Daher ist über den Eilantrag im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden. Diese fällt zu Lasten des Antragstellers aus ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2240.html
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LBS: Wenn sich Gerichte mit dem Wasser befassen müssen:
In Wohnanlagen wird häufig vereinbart, dass die Eigentümer der Erdgeschosswohnungen den Garten nutzen dürfen. Den Nachbarn in den Stockwerken darüber bleibt dann nur der Blick aufs Grün, mehr haben sie nicht davon. Wer aber muss in solch einem Fall für die Kosten der Gartenbewässerung aufkommen? Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Lasten der Nutznießer. Wenn nur bestimmte Eigentümer sich auf der Grünfläche aufhalten dürften, dann müssten diese auch das Gießwasser bezahlen. Mit dem Wasserverbrauch ist es wie im sonstigen Leben: Es gibt manchen Krösus, der sich nicht im geringsten darum schert und fleißig den Hahn aufdreht. Und es gibt Sparfüchse. Deswegen beschloss eine Eigentümergemeinschaft, den Wasserverbrauch künftig mit Hilfe von Zählern genau abzurechnen. Jeder sollte nur noch für seinen eigenen Wasserkonsum aufkommen müssen. Einem Beteiligten gefiel die Anschaffung der Zähler gar nicht, doch er musste sich vom Oberlandesgericht Hamburg eines besseren belehren lassen. Die Installation von Messgeräten könne durchaus mehrheitlich beschlossen werden, denn sie verhindere, dass der Einzelne mit den Verbrauchskosten anderer über Gebühr belastet werde ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2238.html
BGH: Notwendigkeit eines Warnhinweises bei der Anzeigenwerbung für Zigarillos bejaht: Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände anders als die Vorinstanzen erkannt, dass auch bei der Werbung für Zigarillos ein Warnhinweis zur Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens gegeben werden muss. Bereits im Jahre 1993 hatte er der für Zigaretten werbenden Tabakindustrie aufgegeben, den für die Verpackung von Tabakwaren vorgeschriebenen Warnhinweis auch in der Werbung sichtbar werden zu lassen. Die Tabakindustrie hielt in ihren "Werberichtlinien" bei der Werbung für Zigaretten einen entsprechenden Warnhinweis für angebracht, nicht aber für Zigarillos und sonstige Tabakwaren. Dieser Differenzierung maß der Senat aber keine Bedeutung bei. Nicht die vom werbenden Unternehmen oder Unternehmensverbänden selbst erstellten Richtlinien bestimmten das Maß der Lauterkeit, sondern das lauterkeitsrechtliche Verhaltensgebot des UWG, im vorliegenden Fall zum Schutz des Verbrauchers vor Gefahren für seine Gesundheit ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2237.html
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BGH: Bundesgerichtshof tritt rechtsmissbräuchlichem Verteidigerverhalten entgegen:
Der 3. Strafsenat hat in dem Revisionsverfahren gegen vier frühere Mitglieder der "Revolutionären Zellen" nunmehr auch das Rechtsmittel des Angeklagten G. verworfen. Damit ist das Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 18. März 2004 insgesamt rechtskräftig. In diesem letzten Verfahren musste sich der Bundesgerichtshof mit der Zulässigkeit sog. "unwahrer Protokollrügen" befassen. Damit wird die Verfahrensrüge eines Verteidigers bezeichnet, der wider besseres Wissen einen Verfahrensverstoß behauptet und sich dabei ein Versehen bei der Fassung des Hauptverhandlungsprotokolls zunutze macht. Im Fall des Angeklagten G. war behauptet worden, seine Verteidigerin sei während der Vernehmung eines Zeugen nicht im Sitzungssaal gewesen. Dies werde durch das Protokoll bewiesen. Darin war versehentlich der Weggang der Verteidigerin verzeichnet. Die Nachprüfung hat ohne jeden Zweifel ergeben, dass diese tatsächlich anwesend war und sogar zahlreiche Fragen an den Zeugen gestellt hatte. Dies war auch der Revisionsverteidigerin bekannt ... Eine solche bewusst unwahre Verfahrensrüge wird in der Fachliteratur und insbesondere in Kreisen der Strafverteidiger für zulässig erachtet; teilweise wird sogar ein "Recht oder gar die Pflicht zur Lüge" aus der Beweiskraft des Protokolls abgeleitet ... Der Bundesgerichtshof ist dieser Praxis entgegengetreten ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2236.html
BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von Berlin und Brandenburg erfolglos:
Am 26. April 2004 schlossen die Länder Berlin und Brandenburg einen Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte. Die Parlamente beider Länder stimmten dem Staatsvertrag durch Gesetz zu. Auf dieser Grundlage wurden zum 1. Juli 2005 ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht in Berlin und ein gemeinsames Landessozialgericht in Potsdam errichtet. Zum 1. Januar 2007 sollen ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus und ein gemeinsames Landesarbeitsgericht in Berlin folgen. Die Verfassungsbeschwerde eines Richters am Finanzgericht Berlin, der sich unter anderem gegen die Auflösung des Finanzgerichts Berlin und eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit beiden Ländern in Cottbus wendet, war erfolglos. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen ... Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Die Regelungen des Gesetzes und des Staatsvertrages greifen nicht direkt in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers ein. Insbesondere ergibt sich erst aus der konkreten Versetzungsverfügung, ob es zu einer Versetzung des Beschwerdeführers an das gemeinsame Finanzgericht in Cottbus kommt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2232.html
DAV: Bundesweite RoadShow der Verkehrsrechtsanwälte:
Am 1. August 2006 hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins ihre bundesweite RoadShow in Berlin gestartet. Dabei wird ein Truck über einen Zeitraum von drei Monaten an fünf Tagen pro Woche 12.000 km im gesamten Bundesgebiet zurücklegen und an 12 Standorten bei Großveranstaltungen, wie der HanseSail oder den Cannstatter Wasen, halten. Die Verkehrsrechtsanwälte des DAV haben sich mit dieser Kampagne zum Ziel gesetzt, alle Verkehrsteilnehmer über ihre Rechte im Straßenverkehr aufzuklären. So wird es Informationsmaterial und kostenfreie Beratung der Besucher geben. Dabei wird über das beste Verhalten bei Unfällen oder aber auch ihre Möglichkeiten beim Bußgeld, Punkten in Flensburg, Punkteabbau oder die Probleme des Führerscheintourismus informiert. Verkehrsrecht betrifft jeden, so Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV bei der Eröffnung. Den Anwälten gehe es um die Aufklärung der Verkehrsteilnehmer in diesem höchst komplizierten Rechtsgebiet. Allein habe man keine Chance, beispielsweise gegen die Versicherer oder die Ermittlungsbehörden, seine Rechte durchzusetzen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2225.html
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BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt:
Der Beschwerdeführer, der sich in Sicherungsverwahrung befindet, stand im - nicht erhärteten -Verdacht, einen im Freizeitraum der Justizvollzugsanstalt befindlichen Billardtisch durch eine farbige Flüssigkeit beschädigt zu haben. Der Leiter der Anstalt ordnete wegen erheblicher Unruhe, die unter den Mitgefangenen wegen der Sachbeschädigung entstanden sei, die Verlegung des Beschwerdeführers in eine andere Justizvollzugsanstalt an. Das Landgericht bestätigte die Anordnung. Es sei vertretbar gewesen, den Beschwerdeführer zu seinem eigenen Schutz und zur Wiederherstellung der Ordnung in eine andere Anstalt zu verlegen. Ob der Beschwerdeführer zu Recht beschuldigt worden sei, sei ohne Belang, da die Verlegung primär darauf beruhe, dass andere Sicherungsverwahrte ihn als Verursacher angesehen hätten und hierdurch eine erhebliche Unruhe mit der Gefahr von Übergriffen eingetreten sei.
Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die angegriffene Entscheidung auf, da sie den Beschwerdeführer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Es laufe den Grundsätzen rechtsstaatlicher Zurechnung zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen die Störer, sondern ohne weiteres ... gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2222.html
BGH: Reisebüro nicht zum Hinweis auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet:
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall der Haftung des Reisebüros gegenüber dem Reisekunden für ein Beratungsverschulden zu entscheiden. Es ging um eine Reiseversicherung. Das Reisebüro hatte den Kunden, der eine dreimonatige USA-Reise buchte, nur auf eine Reiserücktrittskostenversicherung die der Kunde auch abschloss -, jedoch nicht auf eine Reiseabbruchversicherung hingewiesen. Der Kunde musste die Reise schon auf dem Hinflug wegen einer Erkrankung abbrechen. Der Versicherer lehnte jegliche Leistung ab, weil es sich nicht um einen Rücktritt vor Reisebeginn, sondern um einen Abbruch der bereits angetretenen Reise gehandelt habe. Mangels einer Abbruchversicherung entstand dem Kunden in Gestalt der Kosten für bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen ein Schaden von rund 4.000 ¤, den er nunmehr von dem beklagten Reisebüro ersetzt verlangt. Amtsgericht und Landgericht haben die Klage mit der Begründung abgewiesen, das Reisebüro brauche nicht ungefragt auf die Möglichkeit einer Abbruchversicherung hinzuweisen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2221.html
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http://www.juraplus.de/PRESSE
Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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