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Juristen-Zitat:

"Die Welt hat einen großen Bedarf an Leuten, die Unrecht für Recht ausgeben können."

Egon Friedell

Juraplus.de feiert Jubiläum: 10 Jahre juraplus.de.

Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Fußball-WM 2010 ...
http://www.juraplus.de/VOTES/

Die letzte Frage unseres kleinen Votings lautete:
Nach dem Studium ...
46 % der Votanten wollen sich einen Job in einer Kanzlei suchen, 36 % der Umfrageteilnehmer wollen eine eigene Kanzlei aufmachen und 18 % streben nach einer Karriere als Beamter.
http://www.juraplus.de/VOTES/

Die Juristische Video-Community von juraplus.de:
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Gleich vorbeischauen !

Rechtsprechung aktuell:

Verweis auf "freie" Werkstatt:
Ein Schädiger darf den Geschädigten im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht iSv. § 254 II BGB auf eine günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühe- und problemlos erreichbaren "freien" Werkstatt verweisen, insoweit der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U900.html

Keine Befugnis zum Führen von Anwaltsprozessen:
Ein Rechtsanwalt im Ruhestand kann sich nach dem Erlöschen seiner Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf auch dann nicht selbst vor dem Bundessozialgericht vertreten, wenn ihm die Rechtsanwaltskammer ausdrücklich die Erlaubnis erteilt hat, die Bezeichnung "Rechtsanwalt im Ruhestand" zu führen. Mit dem Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlöscht auch seine Befugnis zum Führen von Anwaltsprozessen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U899.html


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Strafgesetzbuch



Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. Urs Kindhäuser, Prof. Dr. Dr. h.c. Ulfrid Neumann, Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen, 3. Auflage 2010, 2 Bände, 6545 S., Gebunden, ISBN 978-3-8329-3469-9

Der zweibändige Großkommentar zum Strafgesetzbuch orientiert sich an der Strafrechtspraxis, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren. Die Neuauflage des Großkommentars bietet eine überzeugende Mischung von Strukturwissen und Detailinformation aus der Wissenschaft für die Praxis. Bereits berücksichtigt sind: Das Gesetz zur Verfolgung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten sowie das Gesetz zur Änderung der StGB-Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (Kronzeugenregelung).
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Bildberichterstattung zulässig:
Eine Bildberichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann auch dann zulässig sein, wenn bestimmte Aussagen der Wortberichterstattung für unzulässig erklärt worden sind ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U898.html


Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige:
Eine strafbefreiende Selbstanzeige iSd. § 371 AO setzt vollständige und richtige Angaben voraus. Eine Teilselbstanzeige ist hingegen nicht ausreichend. Bei der Strafbefreiung gemäß § 371 AO handelt es sich um eine restriktiv auszulegende Ausnahmevorschrift, was sich auch auf die Auslegung der Sperrgründe des § 371 II AO auswirkt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U897.html


Definition des Begriffs "Stammkunde":
Als Stammkunden können im Allgemeinen die Kunden angesehen werde, die mindestens vier Mal im Jahr in einem bestimmten Geschäft eingekauft haben. Dies gilt auch für das Shopgeschäft von Tankstellen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U896.html


Überprüfungspflicht des Rechtsanwalts:
Ein Rechtsanwalt ist idR. nicht verpflichtet, die Befolgung einer konkreten schriftlichen Einzelanweisung, die zuvor an einen bisher stets zuverlässigen Büroangestellten übermittelt wurde, zu überprüfen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U895.html


Keine Entscheidung im Verfahren der einstweiligen Verfügung:
Im Hinblick auf divergierende Vorstellungen zur gesundheitsbezogenen Werbung für Alkoholika können Angaben wie "Bekömmlichkeit" oder zum "Wohlbefinden" beim Genuß von Alkoholika nicht im Verfahren der einstweiligen Verfügung abschließend geklärt werden ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U894.html

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Unwirksame Klausel im Mietvertrag:
Eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn dem Mieter durch die Klausel die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt wird, ohne daß ihm die Möglichkeit geboten wird, diese Arbeiten in Eigenleistung zu erbringen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U893.html

Entschädigung für Hausnutzung:
Nutzt ein Ehegatte mitsamt den gemeinsamen Kindern das im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehende Haus nach der Trennung über mehrere Jahr hinweg, kann eine Nutzungsvergütung in Höhe des objektiven Mietwerts jedenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn der Alleineigentümer in wirtschaftlich beengten Verhältnissen lebt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U892.html

Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html

Buch des Monats:

Medicus / Lorenz: Schuldrecht II:
Vorliegendes Standardwerk zum Besonderen Schuldrecht von Medicus behandelt einen besonders wichtigen Bereich des Bürgerlichen Rechts, der zum Pflichtfachstoff in beiden Staatsexamina gehört.
Der Band bietet zunächst einen Überblick über das Besondere Schuldrecht. Anschließend werden die vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse detailliert erörtert. Grund und Zweck der geltenden Regeln sowie deren systematische Zusammenhänge werden dabei prägnant herausgearbeitet. Der Titel geht dabei auch auf die Vertragspraxis ein, die für das Verständnis der einzelnen Vertragstypen und ihre Fortentwicklung von besonderer Bedeutung ist. Umfassende Literaturhinweise, zahlreiche Bespiele und einige Schemata runden die Darstellung ab ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CHBJKLSCHULDR.html

Weitere Buchkritiken:
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team


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