Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Die juraplus-User-Umfrage wurde ausgewertet und den Gewinnern Der Große Brockhaus in einem Band zugestellt.
Über 70 % Der User bewerten juraplus mit sehr gut oder gut. Die klare Mehrheit der Votanten wünscht sich ausdrücklich zusätzlich zum Internetauftritt ein gedrucktes juraplus-Magazin. Das Erscheinen eines solchen ist im Frühjahr 2008 denkbar. Ein beispielhafter Kommentar unserer User-Umfrage: Vielen Dank für die Recherchemöglichkeiten auf Eurer Homepage - weiter so!
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Der G8-Gipfel war ...
http://www.juraplus.de/VOTES/
Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
Die Freigabe von Passfotos für polizeiliche Ermittlungen ist ... ?
Für 17 % ist sie richtig, für 75 % falsch. 8 % haben hierzu keine Meinung.
Rechtsprechung aktuell:
Kein Beweis für Schadensverursachung:
Die Tatsache, daß eine Katze häufig auf Motorhauben, Dächern und Windschutzscheiben geparkter Autos gesehen wurde, reicht nicht als Beweis dafür, daß konkrete Schäden auf einem bestimmten Auto gerade von diesem Tier stammen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U577.html
Keine Haftung der Privathaftpflichtversicherung:
Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht für die Schäden eintrittspflichtig, die dadurch entstehen, daß der Beifahrer eines PKW die kurze Abwesenheit des Fahrzeughalters und Fahrers nutzt, um das Fahrzeug irrtümlich mit Benzin statt mit Diesel zu betanken ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U576.html
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Software und EDV Dienstleistungen für Juristen:
Seit 20 Jahren entwickelt und schult die Rummel AG Softwarelösungen für die anspruchsvollen Anforderungen des Managements in kleinen und mittleren Kanzleien. Ob WinMACS, die Lösung für Anwälte und Anwaltsnotare, InsoMACS, die Software für Insolvenzverwalter, ScanMACS, das Dokumenten-Management-System oder VoiceMACS, das digitale Diktiersystem. Alle Programme werden kontinuierlich weiter entwickelt und richten sich nach dem Grundgedanken der leichten, sprich intuitiven Bedienbarkeit. Für unsere Kunden bedeutet das die bestmögliche Lösung für ihre Anforderungen.

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Kein gewichtiges allgemeines Interesse:
An einer Wort- und Bildberichterstattung über einen deutschen Fußball-Spieler, die sich in der Darstellung eines privaten Strandaufenthalts erschöpft, besteht kein hinreichend gewichtiges allgemeines Interesse ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U575.html
Verfügung über Grundstück:
Sofern zu einem Nachlass, für den Vor- und Nacherbenschaft angeordnet worden ist, ein Anteil an einer Erbengemeinschaft gehört, zu deren Gesamthandvermögen ein Grundstück zählt, so kann der Vorerbe über dieses Grundstück ohne die Beschränkungen des § 2113 GBG verfügen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U574.html
Verzicht rechtswirksam:
Auch, wenn die Eheleute einen Verzicht auf Trennungs- und nachehelichen Unterhalt vereinbart haben, bleibt trotz Unwirksamkeit des Verzichts auf künftigen Trennungsunterhalt im Regelfall der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt rechtswirksam ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U573.html
Inhalt einer Widerrufsbelehrung:
Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Verpflichtungen des Verbrauchers im Falle eines Widerrufs belehrt, nicht aber über dessen wesentliche Rechte, genügt nicht den Anforderungen des Gesetzes ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U572.html
Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung:
Für die Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB ist in beiden Tatvarianten erforderlich, daß ein Handeln erfolgt, welches sich als amtliche Tätigkeit darstellt. Es ist daher nicht strafbar, wenn es ein Täter, im Fall ein Rechtsanwalt, der vorgibt, Staatsanwalt zu sein, dabei belässt, sich als Anwaltsinhaber auszugeben, ohne dabei eine Diensthandlung vorzunehmen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U571.html
Begrenzung der Rechtsanwaltsgebühren:
Die gesetzliche Begrenzung der Rechtsanwaltsgebühren bei Streitigkeiten mit besonders hohem Streitwert ist mit dem Grundgesetz vereinbar ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U568.html
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Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche:
Die in § 197 I Nr. 2 BGB geregelte 30-jährige Verjährungsfrist gilt für alle Ansprüche aus dem 5. Buch des BGB zum Erbrecht, sofern keine ausdrückliche andere Regelung besteht ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U567.html
Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html
Buch des Monats:
Peter Hay: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht:
Der in der beliebten Reihe Prüfe Dein Wissen erschienene Band deckt den Wahlfachstoff zum Internationalen Privatrecht vollständig ab. Der Autor geht dabei von der praktischen Anwendung des Rechtsgebiets aus und behandelt zunächst die Grundzüge des Internationalen Zivilprozessrechts, also die Rechtsprobleme, die sich bei Anrufung eines Gerichts in einem Fall mit Auslandsbezug zunächst stellen. Im Weiteren stellt der Band die allgemeinen Rechtsprobleme des IPR und die Anknüpfungstatbestände für die einzelnen Gebiete des Privatrechts dar.
Der bewährten Konzeption der Reihe folgend, erörtert der Band den Wahlfachstoff anhand von Fällen in Form von Fragen und Antworten. Er eignet sich damit nicht nur besonders für die Vorbereitung von Klausuren, sondern auch zur Simulation der Prüfungssituation als Vorbereitung für die mündliche Prüfung im Staatsexamen ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CHBIPRZVERR.html
Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team