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BGH: Strafverfahren gegen Konzertveranstalter Hoffmann abgeschlossen:
Der Angeklagte Hoffmann, ein bundesweit bekannter Konzertveranstalter, war vom Landgericht Mannheim 1998 wegen einer Vielzahl von Steuerdelikten und wegen Betruges zu einer mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Teilaufhebung des Urteils und Zurückverweisung durch den 5. Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht gegen den Angeklagten im Januar 2001 eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verhängt. Das Verfahren ist insoweit rechtskräftig abgeschlossen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P55.html
EuGH: Rentner, die in einem anderen Mitgliedsstaat als ihrer Herkunft wohnen, müssen bei der Krankenkasse, bei der sie in ihrem Wohnstaat eingetragen sind, für Behandlungen in einem anderen Mitgliedsstaat vorher eine Genehmigung einholen:
Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sie sich in dem zur Zahlung der Rente verpflichteten Mitgliedstaat behandeln lassen Herr van der Duin zog 1989 von den Niederlanden nach Frankreich um und ließ sich bei der örtlichen Krankenkasse eintragen. Er erhält Leistungen bei Invalidität zu Lasten des zuständigen niederländischen Trägers. Nach einem schweren Unfall wurde Herr van der Duin etwa ein Jahr lang in Frankreich behandelt. Danach wurde er zur Behandlung einer posttraumatischen Dystrophie der rechten Hand in die Universitätsklinik Rotterdam aufgenommen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P51.html
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LBS: Mieterin durfte Wohnung zum Hort umfunktionieren:
Wenn ein Vermieter grundsätzlich eine Nebentätigkeit in seiner Wohnung zulässt, dann fällt darunter auch die Einrichtung eines privaten Kinderhorts. Die Nachbarn müssen bis zu einem gewissen Grad die Belästigungen, die daraus resultieren, hinnehmen. Diese Entscheidung hat nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern das Amtsgericht Wiesbaden gefällt. Der Fall: Eine Frau hatte sich dazu entschieden, als Tagesmutter ihr Geld zu verdienen. Mangels anderer Örtlichkeiten übte sie diesen Beruf stets nur an Wochentagen in ihrer 90 Quadratmeter großen Mietwohnung aus. Eine gewisse Zeit ging das gut, doch dann erhob der Eigentümer der Immobilie Einspruch ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P47.html
BGH: Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse Maxem gegen Maxem:
Der u.a. für das Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß der Träger eines bürgerlichen Namens gegenüber einem Dritten, der denselben Namen als Aliasnamen für seine Internetpräsenz verwendet, beanspruchen kann, daß dieser den Namen nicht als Internet-Adresse benutzt. Der Entscheidung liegt folgender Fall zugrunde: Kläger ist ein Rechtsanwalt mit dem bürgerlichen Namen Werner Maxem. Der Beklagte verwendet Maxem seit 1990/91 als Aliasnamen für die Kommunikation in Netzwerken, insbesondere im Internet. Den Aliasnamen hat er aus den Anfangsbuchstaben der Vornamen seines Großvaters, seines Vaters und seines eigenen Vornamens gebildet (Max, Erhardt, Matthias). Seit 1998 unterhält der Beklagte unter www.maxem.de eine private Homepage ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P45.html
DAV: Keine Sicherungsverwahrung für Heranwachsende!
In einem Pressegespräch mit dpa vom 17. Juni 2003 hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, darüber informiert, dass die Einführung der Sicherungsverwahrung auch für Täter im Alter von 18 bis 21 Jahren geplant sei, wenn diese nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurden. Der Deutsche Anwaltverein fordert die Bundesministerin der Justiz mit aller Dringlichkeit auf, diesen Vorschlag fallen zu lassen. Auf Grund des noch nicht abgeschlossenen Reifungsprozesses Heranwachsender könne noch keine Prognoseentscheidung für die künftige Gefährlichkeit dieser Personen getroffen werden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P43.html
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BGH: Schutz für ein Fernsehsendeformat?
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über eine Unterlassungsklage zu entscheiden, mit der geltend gemacht wurde, das sog. Showformat der Fernsehsendereihe "Kinderquatsch mit Michael" lehne sich unzulässig an das Format der seit 1977 in Frankreich ausgestrahlten Sendereihe "L'école des fans" an. In beiden Fernsehshows werden jeweils mehrere Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren von einem Moderator zu einem kleinen Podest auf der Bühne geführt und mit kurzen kindgerechten Interviews vorgestellt. Danach singen die Kinder unter Musikbegleitung einstudierte einfache Lieder. Während des Auftritts zeigt die Kamera auch die Eltern des Kindes, die im Publikum sitzen. Im Verlauf der Shows treten zudem Gaststars auf ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P42.html
BGH: Bundesgerichtshof verneint Ersatzsansprüche der Geschädigten des Distomo-Massakers gegen die Bundesrepublik Deutschland:
Die Kläger sind griechische Staatsangehörige. Ihre Eltern wurden am 10. Juni 1944 im damals besetzten Griechenland von Angehörigen einer in die Deutsche Wehrmacht eingegliederten SS-Einheit nach einer vorausgegangenen bewaffneten Auseinandersetzung mit Partisanen im Zuge einer gegen das Dorf Distomo gerichteten "Sühnemaßnahme" erschossen, zusammen mit weiteren 300 an den Partisanenkämpfen unbeteiligten Dorfbewohnern - überwiegend Frauen und Kindern - sowie zwölf gefangengenommenen Partisanen. Das Dorf wurde niedergebrannt. Die Kläger haben im Wege einer Feststellungsklage die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz, hilfsweise auf Entschädigung in Anspruch genommen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P40.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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