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Juristen-Zitat:

"Um einen Staat zu beurteilen, muß man sich seine Gefängnisse von innen ansehen."

Leo Tolstoi

Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

Große Verlosungsaktion:
Unter allen Usern, die in diesem Monat unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse in unserem Forum posten, werden 3 Studienkommentare von Kropholler aus dem Hause C. H. Beck verlost.

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Der Deutsche Anwaltstag in Straßburg wird ein voller Erfolg ?
http://www.juraplus.de/VOTES/

Die letzte Frage unseres kleinen Votings lautete:
Sollen die Waffengesetze verschärft werden, um Amokläufe zukünftig zu verhindern ?
60 % der Votanten meinen: Ja, auf jeden Fall ! 37 % der Umfrage-Teilnehmer meinen, die Verschärfung der Waffengesetze bringe nichts. 3 % der Votanten haben keine Antwort auf diese Fragestellung.
http://www.juraplus.de/VOTES/


Die Juristische Video-Community von juraplus.de:
http://www.juravideo.de
Gleich vorbeischauen !

Rechtsprechung aktuell:

Hausverlosung im Internet:
Wenn eine Firma, die im Internet ein Gewinnspiel veranstaltet, bei dem ein Haus verlost wird, auf seiner Webpage die rechtliche Zulässigkeit des Gewinnspiels versichert, begeht diese Firma durch diese Versicherung eine betrugsrelevante Täuschungshandlung, insoweit der veranstaltenden Firma bekannt ist, daß die Rechtslage zumindest unklar ist und daher mit einer aufsichtsbehördlichen Untersagung des Gewinnspiels zu rechnen ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U999.html

Entlastung des Verwalters:
Das Interesse an der Entlastung oder Nichtentlastung des Verwalters richtet sich nach den möglichen Ansprüchen gegen diesen und nach dem Wert, den die mit der Entlastung verbundene Bekräftigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wohungseigentümer mit der Verwaltung der Gemeinschaft hat. Deren Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, standartmäßig mit 1,000,- Euro anzusetzen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U998.html


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AGB-Klausel in Architektenvertrag unwirksam:
Die Klausel "Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig", die im Rahmen eines Architektenverttrags als Allgemeine Geschäftsbedingungen verwandt wird, ist gemäß § 9 I AGBG unwirksam ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U997.html


Anwaltshaftung im Markenrecht:
Insofern ein Mandant, der auf Grund einer Abmahnung Kentnis von der Unvollständigkeit der Markenrecherche hat, die der beauftragte Rechtsanwalt für ihn durchgeführt hat, von seinem Anwalt Schadensersatz verlangt, so muß er sich unter Umständen ein Verschulden des von ihm zur Abwehr der Abmahnung eingeschalteten Zweitanwalts anrechnen lassen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U996.html

Zwangsvollstreckung: Verzugszinsen und Kosten:
Sowohl die Zwangsvollstreckung wegen des Anspruchs auf Zahlung von Verzugszinsen wie auch der Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten und Kosten der Zwangsvollstreckung unterfällt dem Vollstreckungsprivileg von § 850 f II ZPO, wenn diese Ansprüche Folgen der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U995.html


Probleme bei Insolvenz des Treuhänders:
Insoweit ein Treuhänder das auf ein Treuhandkonto eingezahlte Fremdgeld als eigenes Vermögen behandelt, kann das im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch vorhandene Restguthaben nicht ausgesondert werden
...
http://www.juraplus.de/RSPR/U994.html


Betriebskostennachforderung bei Mieterinsolvenz:
In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostenforderung des Vermieters auch dann eine einfache Insolvenzforderung, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters nach § 109 I 2 InsO abgerechnet hat ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U993.html


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Beiordnung eines Rechtsanwalts:
Der nach § 7 I 1 ThUG beizuordnende Restanwalt ist nur dann aus der Zahl der in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwälte auszuwählen, wenn der Betroffene keinen zu seiner Vertretung bereiten Anwalt finden konnte ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U992.html

Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html

Buch des Monats:

Klunzinger: Grundzüge des Handelsrechts:
Vorliegendes Werk ermöglicht es sowohl dem Examenskandidaten wie auch dem Praktiker, sich im Rahmen einer knappen und konzentrierten Darstellung, die Grundzüge des Handelsrechts unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Entwicklungen, vor allem im Bereich der Rechnungslegung, des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes, anzueignen. Zahlreiche Beispiele, Schemata und Wiederholungsfragen sowie Übungsfälle mit Lösungsskizzen veranschaulichen die Darstellung und ermöglichen eine gezielte Kontrolle des Lernerfolgs ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CHBGRHANDELR.html

Weitere Buchkritiken:
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team


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