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juraplus-Juristen-Zitat:
"Die Wahrheit ist wie ein Bauernmädchen. Am schönsten ist die ungeschminkt."
Oskar Kokoschka
Juraplus.de feiert Jubiläum: 10 Jahre juraplus.de.
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Rechtsprechung aktuell:
Beherrschung der deutschen Schriftsprache erforderlich:
Eine mittelbare Benachteiligung iSd. ß 3 II AGG liegt nicht vor, wenn die unterschiedliche Behandlung durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich sind. Insbesondere, wenn ein Arbeitgeber vom Angestellten die Beherrschung der deutschen Schriftsprache verlangt, erfolgt er ein sachlich gerechtfertigtes Ziel ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U889.html
Keine Benachteiligung gegenüber jüngeren Arbeitnehmern:
Ältere Arbeitnehmer, die ein Arbeitgeber von einem Personalabbau ausnimmt, werden auch dann nicht iSv. § 3 I 1 AGG unmittelbar gegenüber jüngeren Arbeitnehmern benachteiligt, wenn der Personalabbau durch freiwillige Aufhebungsverträge unter Zahlung attraktiver Abfindungen erfolgt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U888.html
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Strafgesetzbuch

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. Urs Kindhäuser, Prof. Dr. Dr. h.c. Ulfrid Neumann, Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen, 3. Auflage 2010, 2 Bände, 6545 S., Gebunden, ISBN 978-3-8329-3469-9
Der zweibändige Großkommentar zum Strafgesetzbuch orientiert sich an der Strafrechtspraxis, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren. Die Neuauflage des Großkommentars bietet eine überzeugende Mischung von Strukturwissen und Detailinformation aus der Wissenschaft für die Praxis. Bereits berücksichtigt sind: Das Gesetz zur Verfolgung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten sowie das Gesetz zur Änderung der StGB-Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (Kronzeugenregelung).
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Erhöhung der Kostenmiete:
Bei öffentlich geförderten preisgebundenen Wohnraum ist der Vermieter berechtigt, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zu erhöhen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U887.html
Keine anzuerkennende ausländische Entscheidung:
Mit Aufhebung oder Aussetzung der Vollstreckung im Ursprungsstaat fehlt es an einer anzuerkennenden Entscheidung. Das gilt auch für die bloße Sicherungsvollstreckung ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U886.html
Gesamtschuldner als Haftungseinheit:
Mehrere Gesamtschuldner können aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Haftungseinheit in dem Sinne bilden, daß auf sie nur eine gemeinsame Quote entfällt, sie also für den Ausgleich so behandelt werden, als wären sie nur eine Person. Für die abweichende Bestimmung iSv. § 426 I 1 BGB ist dabei derjenige darlegungs- und beweisverpflichtet, der sich hierauf beruft ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U885.html
Garantiezusage als steuerpflichtige Leistung:
Eine Garantiezusage durch einen Autoverkäufer, durch die der Käufer gegen Bezahlung nach Wahl einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer bzw. einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält, ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U884.html
Berechnung einer Witwenrente mit abgesenktem Zugangsfaktor:
Eine Witwenrente ist auch dann mit einem abgesenkten Zugangsfaktor zu berechnen, wenn der vor Vollendung des 60. Lebensjahrs verstorbene Versicherte im Erlebnisfall an diesem Zeitpunkt Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente gehabt hätte ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U883.html
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Aktualisiertes Preissystem zulässig:
Ein stetig aktualisiertes Preissystem, bei dem sich ein Reiseveranstalter in seinem Prospekt bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge von bis zu 50,- Euro für jede Flugstrecke vorbehält, ist rechtlich korrekt und verstößt nicht gegen geltendes Preisrecht ...
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Weitere aktuelle Rechtsprechung:
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Beulke: Strafprozessrecht:
Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze, der Gerichtsaufbau, die Verfahrensbeteiligten, die Grundzüge des Ermittlungsverfahrens, das Verfahren im ersten Rechtszug mit Beweisaufnahme und Beweiswürdigung, die Wirkung gerichtlicher Entscheidungen sowie die Arten der Rechtsbehelfe sind die großen Themen vorliegender umfassender Darstellung zum Strafprozessrecht aus der beliebten "Schwerpunkte"-Reihe. Der Titel deckt damit Alles ab, was der Student im Ersten Staatsexamen wissen muß. Beispielfälle mit Musterlösungen, Schemata und Literaturhinweise runden die Darstellung ab ...
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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