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BGH: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen versuchten Vergiftungsmordes in Kloster Lehnin:
Das Landgericht Potsdam hat den Angeklagten im Januar 2009 wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Nach den landgerichtlichen Feststellungen hatte der jetzt 47 Jahre alte Angeklagte zunächst versucht, seine Ehefrau mit einem Elektroschockgerät zu betäuben, um sie anschlieflend zu ertränken. Nachdem ihm dies nicht gelungen war, führte er dem Opfer über einen Zeitraum von knapp eineinhalb Jahren in einer Vielzahl von Einzelakten über Speisen und Getränke Gifte verschiedenster Art zu. Die Tat wurde aufgedeckt, nachdem im Blut des lebensgefährlich erkrankten Opfers Rattengift und der Blutgerinnungshemmer Marcumar entdeckt wurden. Die Ehefrau konnte unter glücklichen Umständen gerettet werden. Der Angeklagte beging die Tat unter anderem deswegen, weil er sich eine Erbschaft erhoffte und eine Beziehung zu einer anderen Frau eingehen wollte. Das Landgericht hat es als besonders verwerflich beurteilt, dass der Angeklagte seinen minderjährigen Sohn in die Tat einbezogen hatte.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3532.html
BGH: Bundesgerichtshof hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf:
Das Landgericht Hamburg hat drei zur Tatzeit 15 bis 17-jährige Jugendliche u. a. wegen versuchten Totschlags zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Am Neujahrsmorgen 2008 waren sie nach durchzechter Silvesternacht an einem Hamburger U-Bahnhof mit einem älteren Mann, der Leergut sammelte, zusammengetroffen und hatten ihn grundlos angegriffen, ohne dass das Opfer ihnen irgendeinen Anlass dazu gegeben hätte. Sie fügten ihm durch massive Tritte und Schläge ins Gesicht, teilweise mit einer Wodkaflasche, schwere Verletzungen zu.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der drei Angeklagten das Urteil im Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Jedoch mussten die Strafen aufgehoben werden, weil dem Landgericht bei der Beweiswürdigung zum Ausmß der Alkoholisierung der Angeklagten ein Rechtsfehler unterlaufen war.
Das Landgericht Hamburg wird deshalb lediglich über die Frage, ob die Angeklagten uneingeschränkt schuldfähig waren, und danach über die Höhe der Strafen neu zu verhandeln und zu entscheiden haben ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3528.html
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BverfG: Verfassungsbeschwerden in Sachen Private Krankenversicherung erfolglos:
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 10. Juni 2009 ¸ber mehrere Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich gegen Vorschriften des Gesetzes zur St‰rkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26. M‰rz 2007 und gegen Normen des Gesetzes zur Reform des Vertragsversicherungsrechts vom 23. November 2007 richteten.
Das GKV-Wettbewerbsst‰rkungsgesetz h‰lt das zweigliedrige Krankenversicherungssystem von gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufrecht, hat aber zum 1. Januar 2009 erhebliche Neuerungen eingef¸hrt. Es begr¸ndet eine Versicherungspflicht f¸r alle Einwohner Deutschlands in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung. Neben verschiedenen Neuregelungen, welche den Wettbewerb durch eine grˆflere Vertragsfreiheit der Krankenkassen st‰rken sollen, zielt das Gesetz auf eine Verbesserung der Wahlrechte und Wechselmˆglichkeiten in der privaten Krankenversicherung durch Einf¸hrung einer teilweisen ‹bertragbarkeit von Alterungsr¸ckstellungen sowie die Einf¸hrung eines Basistarifs. Gesetzliche und private Krankenversicherung sollen als jeweils eigene S‰ule f¸r die ihnen zugewiesenen Personenkreise einen dauerhaften und ausreichenden Versicherungsschutz gegen das Risiko der Krankheit auch in sozialen Bedarfssituationen sicherstellen.
Die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von f¸nf Krankenversicherungsunternehmen und drei privat krankenversicherten Beschwerdef¸hrern hat das Bundesverfassungsgericht zur¸ckgewiesen. Die ¸berpr¸ften Vorschriften verletzen die Beschwerdef¸hrer nicht in Grundrechten, insbesondere nicht in ihrer Berufs- und Vereinigungsfreiheit ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3526.html
BGH: Abschleppkosten f¸r unbefugt auf Privatgrundst¸cken abgestellte Kraftfahrzeuge:
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundst¸cken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden d¸rfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden m¸ssen. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Dem Beklagten gehˆrt ein Grundst¸ck, das als Parkplatz f¸r mehrere Einkaufsm‰rkte genutzt wird. Auf diese Zweckbestimmung wird auf Schildern hingewiesen, ebenso darauf, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Am 20. April 2007 stellte der Kl‰ger seinen PKW unbefugt auf dem Parkplatz ab. Zwischen 19.00 Uhr und 19.15 Uhr wurde sein Fahrzeug von einem Unternehmer abgeschleppt, der aufgrund Vertrages mit dem Beklagten beauftragt ist, die Nutzung des Parkplatzes zu kontrollieren und ñ unter bestimmten Voraussetzungen ñ widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Der Vertrag regelt auch die Hˆhe der Abschleppkosten. Der Kl‰ger lˆste das Fahrzeug gegen Bezahlung der Abschleppkosten sowie sog. Inkassokosten aus und nimmt mit der vorliegenden Klage den Beklagten auf Erstattung der Kosten in Anspruch. Amts- und Landgericht haben die Klage abgewiesen. Das Landgericht hat die Revision zur Kl‰rung der Frage zugelassen, unter welchen Voraussetzung dem Besitzer bei unbefugt abgestellten Fahrzeugen ein Selbsthilferecht zusteht und ob er die Wahrnehmung der damit verbundenen Maflnahmen einem Abschleppunternehmen ¸bertragen darf ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3518.html
BGH: Spielfilm ¸ber "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden:
Der Kl‰ger ist durch Presseberichte ¸ber seine Tat als "Kannibale von Rotenburg" bekannt und rechtskr‰ftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte im M‰rz 2001 einen Menschen getˆtet, den Kˆrper ausgenommen, zerlegt, eingefroren und in der Folgezeit teilweise verzehrt. Die Beklagte hat auf der Grundlage der Tat einen als "Real-Horrorfilm" beworbenen Spielfilm mit dem Titel "Rohtenburg" produziert. Lebensgeschichte und Persˆnlichkeitsmerkmale der Hauptfigur des Films sowie die Darstellung des Tathergangs entsprechen nahezu detailgenau dem realen Geschehensablauf und der tats‰chlichen Biographie des Kl‰gers, der seinerseits mit einer Produktionsgesellschaft einen Vertrag ¸ber die "umfassende, exklusive und weltweite Verwertung" seiner Lebensgeschichte geschlossen hat.
Der Kl‰ger begehrt Unterlassung der Vorf¸hrung und Verwertung des Films. Seine Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg.
Auf die Revision der Beklagten hat der u. a. f¸r das allgemeine Persˆnlichkeitsrecht zust‰ndige VI. Zivilsenat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Zwar kˆnne der Film den Kl‰ger als Person erheblich belasten, weil er die Tat auf stark emotionalisierende Weise erneut in Erinnerung rufe. Als Ergebnis der gebotenen Abw‰gung zwischen den Rechten des Kl‰gers und der zugunsten der Beklagten streitenden Kunst- und Filmfreiheit m¸sse das Persˆnlichkeitsrecht des Kl‰gers jedoch zur¸ckstehen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3505.html
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DAV: Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer neuer Pr‰sident des Deutschen Anwaltvereins:
Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins hat auf dem 60. Deutschen Anwaltstag in Braunschweig Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Kiel, zum Pr‰sidenten des Deutschen Anwaltvereins gew‰hlt. Ewer folgt Rechtsanwalt Hartmut Kilger, T¸bingen, nach, der seit 2003 an der Spitze der Interessenvertretung der deutschen Rechtsanw‰ltinnen und Rechtsanw‰lte stand.
Ewer ist Fachanwalt f¸r Verwaltungsrecht und spezialisiert auf das ˆffentliche Recht mit den Schwerpunkten Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Wie seine Vorg‰nger, mˆchte Ewer bei seiner berufspolitischen T‰tigkeit einen Schwerpunkt auf die Bewahrung der Freiheit und der Unabh‰ngigkeit der Anwaltschaft setzen. ÑWir brauchen Unabh‰ngigkeit vom Staat und Rahmenbedingungen, die das Vertrauensverh‰ltnis von Anwalt und Mandant bestmˆglich sch¸tzenì, so Ewer ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3504.html
BGH: Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel:
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte dar¸ber zu entscheiden, ob der K‰ufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ohne vorherige Fristsetzung vom Kaufvertrag zur¸cktreten kann, wenn die bei Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Originallackierung vor der Auslieferung des Fahrzeugs besch‰digt wird.
Der Kl‰ger kaufte am 18. November 2004 von der Beklagten einen im Jahr 2001 erstmals zugelassenen Pkw Mercedes CLK Cabrio f¸r 32.900 Euro. Auf den Kaufpreis leistete er eine Anzahlung in Hˆhe von 5.000 Euro. Die Restzahlung sollte bis M‰rz 2005 erfolgen. Das Fahrzeug verblieb bis dahin auf dem Betriebsgel‰nde der Beklagten. Dort wurde es am 25. Februar 2005 zusammen mit anderen Fahrzeugen zerkratzt. Der Kl‰ger erkl‰rte daraufhin mit Schreiben vom 30. M‰rz 2005 ohne Fristsetzung den R¸cktritt vom Kaufvertrag und forderte die Beklagte zur R¸ckzahlung der geleisteten Anzahlung auf.
Der Kl‰ger macht mit der Klage unter anderem die R¸ckzahlung der Anzahlung geltend. Die Beklagte, die nach ihren Behauptungen die Lacksch‰den durch eine Neulackierung beseitigt hat, hat dagegen widerklagend in erster Linie beantragt, den Kl‰ger zur Zahlung des Restkaufpreises in Hˆhe von 27.900 Euro nebst Zinsen Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs zu verurteilen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und dem mit der Widerklage verfolgten Zahlungsantrag stattgegeben. Auf die Berufung des Kl‰gers hat das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil ge‰ndert, der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3501.html
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BGH: Verurteilung im Indizienprozess wegen Mordes an Rentnerin rechtskr‰ftig:
Das Landgericht Limburg an der Lahn hat am 19. November 2008 den zur Tatzeit 29 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes an einer 65-j‰hrigen Rentnerin aus Wetzlar-Dahlheim zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts befand sich der Angeklagte, der seinen Lebensunterhalt von Leistungen nach dem ALG II und gelegentlicher Schwarzarbeit bestritt, ab Oktober 2007 in erheblichen Geldnˆten. Am 02. November 2007 suchte er das sp‰tere Tatopfer, von dem er sich bereits zuvor 100,-- Euro geliehen hatte, in dessen Wohnung auf, um sich weiteres Geld zu leihen. Dabei war ihm bekannt, dass die Rentnerin, die selbst in bescheidenen Verh‰ltnissen lebte, in ihrem Schlafzimmer stets einen grˆfleren Bargeldbetrag aufbewahrte. Als diese ihm jedoch kein weiteres Geld mehr geben wollte und auf der R¸ckzahlung der 100,-- Euro bestand, kam es zum Streit. In dessen Verlauf fasste der Angeklagte den Entschluss, die Rentnerin zu tˆten, um sich in den Besitz ihres Bargeldes zu bringen. Hierzu versetzte er dem Tatopfer mehrere wuchtige Schläge mit einem harten Gegenstand gegen den Kopf, anschlieflend f¸gte er ihm noch eine tiefe Schnittverletzung am Hals zu. Nachdem er die Rentnerin getötet hatte, nahm er aus einer Kommode Bargeld in Höhe von mindestens 500,-- Euro an sich, entsorgte die zur Tötung eingesetzten Tatwerkzeuge und flüchtete mit seinem Fahrrad ...
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachr¸ge und eine Verfahrensr¸ge gest¸tzte Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegr¸ndet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3499.html
BverfG: Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich unbedenklich:
Der Beschwerdeführer beantragte einen Bauvorbescheid über die Zulässigkeit der Nutzung einer in Mannheim gelegenen Wohnung zum Zweck der Wohnungsprostitution. Dieser Antrag wurde von der Baurechtsbehörde abgelehnt, weil die Wohnung in einem Sperrbezirk liege. Auch die Klage, mit der der Beschwerdeführer geltend machte, dass das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten von Dezember 2001 die Prostitution vom Makel der Sittenwidrigkeit befreit habe und die Sperrbezirksverordnung verfassungswidrig und damit nichtig sei, weil die Ermächtigungsgrundlage in Art. 297 EGStGB gegen Art. 12 GG verstofle, wurde abgewiesen. Den Antrag des Beschwerdef¸hrers auf Zulassung der Berufung lehnte der Verwaltungsgerichtshof ab.
Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen in Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGStGB steht insbesondere in Einklang mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG. Auflerdem verstˆflt sie nicht gegen das Gebot der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit und ist sowohl mit dem Freiheitsgrundrecht auch mit der Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie vereinbar ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3498.html
Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Dir,
das juraplus-Team
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