juraplus-Juristen-Zitat:
Niemand ist so rechtschaffen, daß er, wenn er alle seine Handlungen und Gedanken dem Gesetz unterwürfe, nicht zehnmal hängen müßte.
Michel de Montaigne
Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Ergänzt Du das Studium durch ein Sommer-Studienprogramm ?
http://www.juraplus.de/VOTES/
Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
Der BKA-Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Terrors ist ...
50 % der Umfrage-Teilnehmer finden sie richtig, 33 % falsch und 17 % tangiert die Fragestellung nicht.
Rechtsprechung aktuell:
Chefarzt hat keinen Anspruch:
Ein Chefarzt, der persönlich zur Durchführung einer Operation verpflichtet ist, diese aber vertragswidrig von einem angestellten Arzt durchführen lässt, hat keinen finanziellen Anspruch gegen den Patienten. Der Patient schuldet dem Arzt auch dann keine Vergütung, wenn der Eingriff an und für sich ordnungsgemäß erfolgte ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U670.html
Keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung:
Eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung ist auch nach rechtskräftiger Nichteröffnung des Hauptverfahrens, bei dessen Durchführung Sicherungsverwahrung hätte verhängt werden können, nicht rechtens...
http://www.juraplus.de/RSPR/U669.html
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Einzug eines Radarwarngeräts:
Ein im Frontbereich eines Fahrzeugs installiertes Radarwarngerät, das im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgespürt wird, kann zur Unterbindung eines drohenden Rechtsverstoßes gegen § 23 I b StVO sichergestellt und vernichtet werden....
http://www.juraplus.de/RSPR/U668.html
Bezeichnung Internationale Apotheke:
Dafür, daß sich eine Apotheke Internationale Apotheke nennen darf, ist nicht erforderlich, daß diese Apotheke auch tatsächlich in nennenswertem Umfang gängige ausländische Arzneimittel vorrätig hält...
http://www.juraplus.de/RSPR/U667.html
Berufsregeln für Betreuer:
Ein Berufsbetreuer iSd. § 1897 VI BGB übt keinesfalls einen Freien Beruf aus, sondern betreibt ein Gewerbe und ist entsprechend verpflichtet, die Aufnahme dieser Tätigkeit gemäß § 14 I gewO bei der zuständigen Behörde anzuzeigen...
http://www.juraplus.de/RSPR/U666.html
Beginn der Einspruchsfrist:
Auch eine unter Verstoß gegen § 170 I ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang...
http://www.juraplus.de/RSPR/U665.html
Abschlußschreiben gehört zur Hauptklagesache:
Ein Abschlussschreiben eines Anwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, einen Anspruch anzuerkennen sowohl auf Widerspruch wie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört gebürhentechnisch zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht zum Eilverfahren...
http://www.juraplus.de/RSPR/U664.html
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Aufbewahrungskosten sind keine Vollstreckungskosten:
Kosten, die durch eine zweimonatige Aufbewahrungsfrist nach § 885 IV 1 ZPO für die Einlagerung aufbewahrtungspflichtiger Geschäftsunterlagen entstehen, sind keine notwendigen Vollstreckungskosten, für die der Verstreckungsgläubiger nach § 13 I Nr. 1 GVKostG als Kostenschuldner aufkommen muss ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U663.html
Weitere aktuelle Rechtsprechung:
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Buch des Monats:
Steffen Detterbeck: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht:
Besonders leicht verständlich und gut strukturiert wird der klaususurrelevante Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts im vorliegenden Lernbuch präsentiert. Literatur- und Rechtsprechungshinweise, Schemata, Definitionen, Beispiele, Fälle und Klausurhinweise verdeutlichen zusätzlich das anschaulich präsentierte Wissen und ermöglichen so leichtes Lernen. Gleichzeitig beschränkt sich der Autor auf tatsächlich klausurrelevante Probleme, ohne unnötige Streitfragen zu erläutern, was die Arbeit mit dem Buch besonders zeitökonomisch macht ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CHBALLVERW.html
Weitere Buchkritiken:
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team