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Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund ums Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Machst Du den Dr. ?
http://www.juraplus.de/VOTES/
Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
Deutschlands Richter sind ... ?
67 % der Votanten halten Deutschlands Richter eher für bequem, 11 % glauben, sie seien von Arbeitswut besessen und 22 % wollen sich dazu nicht äußern.
Rechtsprechung aktuell:
Mutterschutzzeiten werden angerechnet:
Zeiten, in denen Frauen wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ihre versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen, müssen bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung berücksichtigt werden.
Eine dem entgegengesetzte Handhabung ist mit Art. 6 IV GG unvereinbar ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U464.html
Arglistige Täuschung über Mangel:
Wenn der Verkäufer über das Vorhandensein eines Mangels arglistig getäuscht hat, ist eine den Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung beim Kaufvertrag in der Regel zu verneinen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U463.html
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Nachweis konkreter Gefährdung:
Auch der schwer kranke Mieter, der unter Bettlägerigkeit leidet und einen Herzschrittmacher tragen muss, muss die konkrete Gefährdung für seine Gesundheit durch eine vom Vermieter genehmigte Mobilfunksendeanlage konkret nachweisen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U462.html
Ausschlussfrist bei Gegendarstellung:
Das Gegendarstellungsverlangen, das sich gegen eine Darstellung im Internet richtet, kann auch nach Ablauf der Ausschlussfrist rechtzeitig zugeleitet sein, wenn es gegenüber einem früheren Verlangen lediglich gekürzt war ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U461.html
Schutz von Leben und Gesundheit:
Die Anordnung einer Ersatzzwangshaft kommt in Anbetracht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur ausnahmsweise bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Betracht. Diese Voraussetzungen können insbesondere dann vorliegen, wenn eine Verfügung den Schutz von Leben und Gesundheit bezweckt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U460.html
Unangemessene Benachteiligung:
Ein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers einer Werkleistung ausgewiesenes Zahlungsziel von 90 Tagen stellt eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers dar und ist daher unwirksam...
http://www.juraplus.de/RSPR/U459.html
Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn:
Wenn ein Arbeitgeber in einem Kalenderjahr mehr als zwei Betriebsveranstaltungen für denselben Kreis von Begünstigten durchführt, so sind die Kosten ab der dritten Veranstaltung steuerlich als zugewendeter Arbeitslohn zu behandeln ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U458.html
Haftung für fehlerhaftes Gutachten:
Die Haftung eines Sachverständigen für eine Immobilienbewertung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung kommt auch dann in Betracht, wenn das Meistgebot und entsprechend der Zuschlagsbeschluss kausal auf einem fehlerhaften Gutachten des Sachverständigen beruhen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U457.html
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Keine Halterhaftung:
Der Halter eines KFZ haftet nicht für das Verhalten des Fahrers, der das KFZ unberechtigterweise auf einem Privatgrundstück abgestellt hat, sofern nicht besondere Umstände vorliegen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U455.html
Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html
Buch des Monats:
Ulrich Foerste: Insolvenzrecht:
Eine vollständige und dennoch lesefreundlich knapp gehaltene Einführung in das in der Praxis immer wichtiger werdende Insolvenzrecht bietet vorliegender Band. Der Band führt über die Grundlagen an die Besonderheiten heran, erläutert dabei auch wirtschaftliche Zusammenhänge und stellt Bezüge zum allgemeinen Zivilrecht dar. Behandelt werden u. a. das materielle Insolvenzrecht, das Regelverfahren, der Insolvenzplan und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Schemata, Beispiels- und Übungsfälle veranschaulichen die schwierige Materie, die auf neuesten Gesetzesstand dargestellt wird.
Der vorliegende Grundriss zum Insolvenzrecht ist leicht verständlich geschrieben und eignet sich so zur Einarbeitung in die Materie. Dem Studenten und Referendar dient das Werk zur Aneignung des Pflichtfach - und des Schwerpunktstoffes ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CHBINSOL.html
Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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