Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund ums Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

Rechtsprechung aktuell:

Definition von Rechtsberatung in den Medien:
Wenn eine Zeitschrift ihre Leser dazu auffordert, Probleme mit Autowerkstätten und KFZ-Werkstätten zu schildern und dies von der überwiegenden Zahl der Leser so verstanden wird, daß die Zeitschrift sich mit der Frage befassen werde, ob den Lesern Ansprüche zustehen und ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche behilflich sein werde, so stellt dies eine unerlaubte Rechtsberatung dar.
Dagegen liegt nach Ansicht des Gerichts keine unerlaubte Rechtsberatung vor, wenn die Zeitschrift lediglich ihre Meinungsmacht ausnutzt, ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U238.html

Bezeichnung als „X Associates“ unzulässig:
Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „X Associates“ erweckt bei den potentiellen Mandanten den Eindruck, es handele sich um einen Zusammenschluss von Rechtsanwälten in internationalen Bereich. Wenn allerdings nur einer der Anwälte der Sozietät auch in Ausland zugelassen ist und der Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit der Kanzlei zudem in Deutschland liegt, ist die Bezeichnung „X-Associates“ irreführend iSd. § 43 b BRAO, § 6 BORA ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U237.html

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Das Kompendium zum Strafrecht

Peter Bringewat
Grundbegriffe des Strafrechts
Grundlagen - Allgemeine Verbrechenslehre - Aufbauschemata
2003, 331 S., brosch., 24,- EURO, ISBN 3-8329-0274-0

Dieses Lehrbuch vermittelt die Grundkenntnisse des allgemeinen Strafrechts. Ausgehend von der Frage, was Strafrecht ist, werden die Aufgaben und gesellschaftlichen Funktionen des Strafrechts und sodann das „Wie“ der Aufgabenbewältigung erörtert. Dabei folgt der Autor stets einem „roten Faden“ und erleichtert damit dem Leser das Verständnis für die Rechtsmaterie.

Zahlreiche Fallbeispiele verdeutlichen die strafrechtlichen Problemfelder und ermöglichen so dem Studienanfänger die rasche Einarbeitung und dem Studenten in der Examensphase eine straffe Wiederholung.

Details und weitere STUD.JUR. Lehrbücher unter:
http://www.studjur-online.de/start.html

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Der Begriff „Straftaten“ bei jungendlichen Täter:
Der Begriff Straftaten darf im Zusammenhang der Berichterstattung über einen jugendlichen Intensivtäter auch für Handlungen verwendet werden, die von strafunmündigen Personen begangen werden, sofern die in Frage stehenden Taten tatbestandsmäßiges, rechtswidriges Verhalten im strafrechtlichen Sinn darstellen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U235.html

Unverlangte E-Mails sind Wettbewerbsverstoß:
Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zum Zwecke der Werbung stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb dar. Eine derartige Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger sein Einverständnis zum Empfang von Werbe-E-Mails ausdrücklich oder konkludent erklärt hat bzw. der Gewerbetreibende aufgrund tatsächlicher Umstände ein solches Interesse des Empfängers vermuten kann ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U234.html

Übergangsfrist für Altfälle:
Für Altstudenten muß bei Einführung einer Diplomordnung für Juristen eine Übergangsregelung geschaffen werden. Zu berücksichtigen sind dabei auf jeden Fall die Absolventen, deren 1. juristisches Staatsexamen bei In-Kraft-Treten der Diplomordnung erst drei bis vier Jahre zurück liegt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U233.html

Prüfungsvorraussetzungen eines Notaramtsanwärters:
Die Landesjustizverwaltung muß bei der Prüfung eines Notaramtsanwärters alle in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpfen. Die persönliche Eignung des Notaramtsanwärters lediglich anhand eines persönlichen Vorstellungsgespräch zu prüfen, genügt nicht und stellt einen Verfahrensfehler dar ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U232.html

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Studienbücher des Dr. Rolf Schmidt Verlags:
Im Vordergrund der Studienbücher des Dr. Rolf Schmidt Verlags steht die Vermittlung des wesentlichen und examens-relevanten Stoffes aller Kerngebiete mit Hilfe einer klausuraufbauorientierten Darstellungsweise. Streitstände werden so aufbereitet, wie sie auch in der Klausur aufzubereiten sind:

http://www.verlag-rolf-schmidt.de

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Keine Unterbrechung der Verjährung:
Durch die Zustellung an eine nicht vertretungsberechtigte Behörde wird die Verjährung nicht unterbrochen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U231.html

Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html

Buch des Monats:

Ulrich Eisenhardt: Deutsche Rechtsgeschichte:
Der vorliegende Titel vermittelt dem Studenten den Stoff der Vorlesung Deutsche Rechtsgeschichte, die vom Mittelalter bis zur Deutschen Wiedervereinigung nachgezeichnet wird ... Die Schwerpunkte der Darstellung bilden das Recht und die Rechtsbildung im Mittelalter, die Folgewirkungen der Rezeption des römischen und kanonischen Rechts, die Bemühungen um Reformen des Rechts in der Zeit der Aufklärung, die Veränderungen der Rechts- und Gesellschaftsordnungen im 19. Jahrhundert, die Pervertierung des Rechts in der nationalsozialistischen Zeit und die Rechtsentwicklung in beiden deutschen Staaten und die Einheit Deutschlands.
Der in der Reihe „Grundrisse des Rechts“ erschiene Band ist verständlich und leicht lesbar geschrieben. Die einzelnen Kapitel sind durch zahlreiche Literaturhinweise und vertiefende Erläuterungen ergänzt. Nicht zuletzt aufgrund seines günstigen Preises ist er gerade für den Studenten in den Anfangssemestern eine Pflichtanschaffung. ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CHBDRG.html

Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html

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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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