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Ab sofort informiert Euch juraplus sporadisch mit Ausschnitten aus den wichtigsten Pressemitteilungen der obersten deutschen und europäischen Gerichte, des Bundesministeriums der Justiz und des Deutschen Anwalt Vereins, die auf unseren Seiten im Volltext abzurufen sind:
BVerfG: Krankenversicherungen müssen auch "Luxusbehandlungen" bezahlen:
Der Bundesgerichtshof BGH hat in einem Grundsatzurteil vom 12. März 2003 festgestellt, dass die privaten Krankenversicherungen in ihrer Erstattungspflicht nicht mehr mit der Begründung einschränken können, dass eine anderweitige Behandlung billiger gewesen wäre. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte eine Privatklinik nach Fallpauschalen abgerechnet und für je zwei stationäre Behandlungstage rund 6.000 ¤ berechnet. Die Versicherung hatte lediglich einen Tagespflegesatz von rund 400 ¤ erstattet ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P21.html
RA-Micro: Gesetzestexte im Internet kostenlos zum Download
Eine technische Revolution aus den USA - die E-Books - macht nun einen neuen Bürgerservice der RA-Micro Software GmbH möglich: Deutsche Gesetze stehen unter http://www.ra-e-book.de kostenlos und aktuell zur Verfügung.
Die 11 downloadbaren Gesetzesbände im E-Book-Format mit einer Auswahl von bislang 115 der wichtigsten deutschen Gesetze umfassen die Bereiche Zivilrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Öffentliches Recht sowie Unterhaltsrecht mit aktuell gültigen Tabellen und Verordnungen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P19.html
DAV: 54. Deutscher Anwaltstag in Freiburg im Brsg. / Situation der Anwaltschaft:
Unbeschränkter Zugang zur Anwaltschaft gefährdet den Berufsstand.
Pro Jahr werden etwa 9.000 bis 10.000 Juristen ausgebildet. Davon ergreifen beinahe 80% den Beruf der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts. Dadurch resultiert ein Überangebot von Nachwuchsjuristen. Durch diesen ungehinderten Zugang zur Anwaltschaft sind viele Kanzleien in ihrer Existenz bedroht. Gründe sind schon der ungehinderte Zugang zum Jurastudium und die längst fällige Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P13.html
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BVerfG: Zur fachgerichtlichen Selbstkorrektur bei Verstößen gegen das Recht auf rechtliches Gehör:
Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat den Gesetzgeber verpflichtet, den Rechtsschutz bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten auszubauen. Mit einer Mehrheit von zehn zu sechs Stimmen hat es beschlossen, dass es gegen das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG verstößt, wenn eine Verfahrensordnung keine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit für den Fall vorsieht, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P11.html
BGH: Strafmilderung für betrunkene Täter?
Nach § 21 StGB kann der Strafrichter den Strafrahmen, den das Gesetz für bestimmte Straftaten (etwa einen Diebstahl oder einen Totschlag) vorsieht und aus dem die Strafe für die konkrete Tat entnommen werden muß, nach näherer gesetzlicher Regelung (§ 49 StGB) herabsetzen, wenn die Schuldfähigkeit des Täters bei Begehung der Tat zwar nicht vollständig entfallen, aber erheblich vermindert war. Das gilt auch für den Fall, daß die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters durch Alkoholkonsum bedingt ist ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P9.html
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BGH: Bundesgerichtshof zur Strafbarkeit der Vermietung pornographischer Videofilme mittels intelligenter" Automaten:
Das Landgericht Stuttgart hatte die Angeklagten vom Vorwurf der Verbreitung pornographischer Videofilme und des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz a.F. freigesprochen. Die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Nach den Feststellungen betrieben die Angeklagten eine sogenannte Automatenvideothek, in der unter anderem Filme pornographischen Inhalts erhältlich waren. Um auch ohne Ladenpersonal eine wirksame Alterskontrolle zu gewährleisten, ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P7.html
BGH: Bundesgerichtshof zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage eines Aktienerwerbers gegen die Deutsche Telekom AG:
Der Kläger begehrt von der Beklagten, bei der er eine Familien-Rechtsschutzversicherung unterhält, Deckungsschutz für eine Klage auf Schadensersatz gegen die Deutsche Telekom AG. Er hat im Rahmen des dritten Börsenganges der Deutschen Telekom AG im Juli 2000 500 Aktien erworben. Er stützt seinen Schadensersatzanspruch in erster Linie auf § 45 des Börsengesetzes. Er behauptet, der im Mai 2000 veröffentlichte Börsenzulassungsprospekt sei unrichtig gewesen, weil in der Bilanz der Deutschen Telekom AG der Immobilienbesitz erheblich zu hoch bewertet worden sei. Die Beklagte hat die erbetene Kostenzusage abgelehnt, ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P6.html
Weitere Pressemitteilungen:
http://www.juraplus.de/PRESSE
Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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