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juraplus-Juristen-Zitat:

"
Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen."

Harold Pinter

Juraplus.de feiert Jubiläum: 10 Jahre juraplus.de.

Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
juraplus.de feiert dieses Jahr zehnjähriges Jubiläum ...
http://www.juraplus.de/VOTES/

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Wird es zu einer rückhaltlosen Aufklärung der Missbrauchsfälle in Heimen und Schulen kommen ?
61 % der Votanten glauben daran, 33 % glauben dies nicht und 6 % haben keine Meinung zu diesem Thema.
http://www.juraplus.de/VOTES/

Die Juristische Video-Community von juraplus.de:
http://www.juravideo.de
Gleich vorbeischauen !

Rechtsprechung aktuell:

Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen:
Die Besorgnis der Befangenheit gegen einen gerichtlichen Sachverständigen kann sich auch dadurch ergeben, daß der Sachverständige auf gegen sein Gutachten gerichtete Einwendungen und Vorhaltungen der anwaltlich vertretenen Partei mit abwertenden Äußerungen über die Prozessbevollmächtigen reagiert ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U876.html

Unwirksame Zustellung eines Mahnbescheids:
Die unwirksame Zustellung eines Mahnbescheids hindert den Eintritt der Verjährungshemmung nicht, wenn der Anspruchsinhaber für die wirksame Zustellung aus seiner Sicht alles erforderliche getan hat, der Anspruchsgegner in unverjährter Zeit von dem Erlaß des Mahnbescheids und seinem Inhalt Kenntnis erlangt und die Wirksamkeit der Zustellung ebenfalls in unverjährter Zeit in einem Rechtsstreit geprüft wird ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U875.html


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Strafgesetzbuch



Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. Urs Kindhäuser, Prof. Dr. Dr. h.c. Ulfrid Neumann, Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen, 3. Auflage 2010, 2 Bände, 6545 S., Gebunden, ISBN 978-3-8329-3469-9

Der zweibändige Großkommentar zum Strafgesetzbuch orientiert sich an der Strafrechtspraxis, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren. Die Neuauflage des Großkommentars bietet eine überzeugende Mischung von Strukturwissen und Detailinformation aus der Wissenschaft für die Praxis. Bereits berücksichtigt sind: Das Gesetz zur Verfolgung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten sowie das Gesetz zur Änderung der StGB-Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (Kronzeugenregelung).
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Tarifregelung bezüglich Nebentätigkeit:
Eine Tarifregelung, die eine Nebentätigkeit eines Beschäftigten in einem Konkurrenzbetrieb nur bei "unmittelbarer" Wettbewerbstätigkeit untersagt, weicht zu Gunsten des Arbeitnehmers von den allgemeinen Grundsätzen ab. Eine nur untergeordnete wirtschaftliche Unterstützung des Konkurrenzunternehmens stellt dabei keine verbotene unmittelbare Wettbewerbstätigkeit dar ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U874.html

Kündigung wegen Vertragspflichtverletzung:
Insoweit ein Arbeitgeber wegen einer bestimmten Vertragspflichtverletzung eine Abmahnung ausspricht, so kann er wegen des darin gerügten Verhaltens des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis nicht mehr außerordentlich oder ordentlich kündigen. Insoweit anschließend weitere Pflichtverletzungen zu den abgemahnten hinzutreten oder weitere frühere Pflichtverletzungen dem Arbeitgeber erst nach Ausspruch der Abmahnung bekannt werden, so kann er auf diese zur Begründung der Kündigung zurückgreifen und die bereits abgemahnten Verstöße unterstützend hinzuziehen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U873.html

Verpflichtung des ( ehemaligen ) Rechtsanwalts:
Ein ehemaliger Rechtsanwalt, der zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verpflichtet worden ist, muß Namen und Anschriften seiner Mandanten sowie die Höhe der gegen sie gerichteten Forderungen angeben. Weder die Norm § 203 StGB noch die Norm § 49 b IV BRAO stehen einer solchen Verpflichtung entgegen, sofern nicht im Ausnahmefall konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß eine auflergewöhnliche Beeinträchtigung der Grundrechte von Mandanten zu befürchten ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U872.html


Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft und der dadurch entstehende Erlös:
Betreibt ein Gläubiger, der den dem Schuldner als Miteigentümer eines Grundstücks zustehenden Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft und auf Teilung sowie Auszahlung des Erlöses gepfändet hat, die Teilungsversteigerung, so ist der Schuldner auch dann nicht an einer Verfügung über seinen Miteigentumsanteil gehindert, wenn der gepfändete Anspruch dadurch untergeht ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U871.html

Beschlagnahme von E-Mails:
Die Anordnung der Beschlagnahme des gesamten auf dem Mailserver eines Providers gespeicherten E-Mail-Bestandes eines Inkriminierten verstößt regelmäßig gegen das Übermaßverbot ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U870.html

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Grobes Verschulden eines Steuerberaters:
Einem Steuerberater kann ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Zahnarztkosten zur Last fallen, wenn er es unterlässt, seinen Mandanten nach solchen Aufwendungen zu fragen. Die entsprechende Verpflichtung nachzufragen, entfällt auch dann nicht, wenn Dritte Angaben und Unterlagen für den Steuerpflichtigen beibringen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U869.html


Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html

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Bönninghaus / Ritter u. a.: Sachenrecht I / Sachenrecht II
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http://www.juraplus.de/Buchr/CFMJURIQSACHR.html

Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html

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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team


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