juraplus-Juristen-Zitat:

"Die Gesetze sind Spinngewebe, durch die die großen Fliegen durchkommen, und wo nur die kleinen hängenbleiben."
Honoré de Balzac

Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
„DieDarstellung von Juristen in Krimis ist ...“
http://www.juraplus.de/VOTES/

Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
„Die Darstellung von Juristen in Krimis ist ...“
78 % der Votanten halten die Darstellung von Juristen in Krimis für das Wesen des Juristen glorifizierend und nicht sachgerecht, je 11 % halten sie für angemessen und sachgerecht und 11 % schauen sich keine Krimis an.

Noch mehr juristische News, Kommentare und Möglichkeiten zum Mitdiskutieren:
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Rechtsprechung aktuell:

Definition des Bereitschaftsdienstes:
Der Bereitschaftsdienst bedeutet, sich an einem vom Dienstherrns bestimmten Ort zu einem jederzeitigen Einsatz bereitzuhalten, wenn erfahrungsgemäß mit einer dienstlichen Inanspruchnahme zu rechnen ist. Der Bereitschaftsdienst ist dabei iSv. § 3 III 1 der Erschwerniszulagenverordnung wie der Volldienst zulagefähig ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U763.html

Schmähkritik mit Öffentlichkeitsbezug:
Eine angegriffene Äußerung läßt sich nicht als bloße Schmähung qualifizieren, wenn sich ein sachlicher Bezug zu einer für die Öffentlichkeit entscheidenden Frage erkennen läßt, selbst wenn sich der Sachbezug nicht schon aus der Äußerung selbst ergibt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U762.html

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Internationales und Europäisches Strafrecht

Strafanwendungsrecht - Europäisches Straf- und Strafverfahrensrecht - Völkerstrafrecht

Prof. Dr. Helmut Satzger

3. Auflage 2009, Broschiert, 22,- Euro
ISBN 978-3-8329-4189-5

Das Lehrbuch gibt einen Überblick über das Strafanwendungsrecht, die europarechtlichen Einflüsse auf nationales Straf- und Strafprozessrecht, strafrechtliche Fragen im Rahmen der Europäischen Menschenrechtscharta sowie das immer wichtiger werdende Völkerstrafrecht. Die aktuellen Entwicklungen, insbesondere im Bereich des EU-Rechts sowie des Völkerstrafrechts, erfordern eine umfassende inhaltliche Anpassung und Ergänzung des Lehrbuchs, der mit der 3. Auflage Rechnung getragen wird.


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Keine Nachweistätigkeit:
Ein Makler, der einem Anlageinteressenten die Möglichkeit zum Eintritt in Vertragsverhandlungen über ein inhaltlich völlig offenes Investment in Bezug auf ein Grundstück, daß vom Anlageinteressenten zu einem späteren Zeitpunkt erwirbt, eröffnet, erbringt keine Nachweistätigkeit iSv. § 652 I BGB ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U761.html

Entscheidung der Fachgerichtsbarkeit:
Wenn eine im Ausgangsverfahren getroffene Entscheidung der Kontrolle einer anderen Gerichtsbarkeit als der Ziviljustiz, so hat das Regressgericht bei der Beurteilung rechtlicher Streitfragen der jeweiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Fachgerichtsbarkeit zu folgen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U760.html

Zahlung von Gerichtskosten:
Der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kommt die Kostenfreiheit des Bundes auch in den Rechtsstreitigkeiten nicht zugute, die sie als Partei in dessen Interesse führt. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist somit von der Zahlung von Gerichtskosten nicht befreit ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U759.html

Keine Feststellungsklage:
Wenn eine Vollstreckungsklage wegen Präklusion des Aufrechnungseinwands abgewiesen wurde, so ist eine Klage auf Feststellung, daß die titulierte Forderung durch dieselbe Aufrechnung erloschen sei, unzulässig ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U758.html

Erhebung des Widerspruch:
Wenn nach Erhebung des Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid die Sache nicht alsbald an das zur Durchführung des streitigen Verfahrens zuständige Gericht iSv. § 696 III ZPO abgegeben, so tritt die Rechtshängigkeit mit Eingang der Akten beim Prozessgericht ein ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U757.html

Sittenwidrigkeit bei Hausübertragung:
Daß in einem Vertrag als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks nur so lange geschuldet sein sollen, wie sie von dem Verpflichteten in dem übernommenen Haus erbracht werden können, führt nicht ohne weiteres Sittenwidrigkeit der vereinbarten Regelung ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U756.html

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Weitere aktuelle Rechtsprechung:
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Vorliegender Band aus der beliebten Reihe „Schwerpunkte“ stellt das Allgemeine Verwaltungsrecht dar, das im öffentlich-rechtlichen Pflichtfachbereich des Jura-Studiums durch den Studenten zu erarbeiten ist. Die Beherrschung des Allgemeinen Verwaltungsrechts ist somit unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen der juristischen Prüfungen. Vorliegender Titel präsentiert das Allgemeine Verwaltungsrecht dabei in einer Breite und Tiefe, die für das erfolgreiche Absolvieren des Studiums notwendig ist. Die Konzentration auf prüfungsrelevante Themenkreise ermöglicht es dem Studenten, Zeit zur Erarbeitung der wesentlichen Punkte zu haben und sich das examensrelevante Wissen schnell anzueignen. Fälle veranschaulichen die erläuterten Problemkreise, Beispiele aus der Rechtsprechung bezeugen die praktische Relevanz des Allgemeinen Verwaltungsrechts und Hinweise auf Falllösungen in der juristischen Ausbildungsliteratur ermöglichen eine vertiefte Beschäftigung mit der Materie ...
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Weitere Buchkritiken:
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
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