BGH: Unternehmen dürfen für Abmahnung Anwälte einschalten:
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass in der Regel im Zuge einer Abmahnung auch die Anwaltskosten des Abmahnenden ersetzt werden müssen.
Die Parteien sind Wettbewerber im Bereich der Telekommunikation. Zwei Werber der Beklagten hatten versucht, eine Kundin der Klägerin, der Deutschen Telekom AG, für die Beklagte zu gewinnen, und hatten dabei irreführende Behauptungen aufgestellt. Obwohl die Deutsche Telekom AG eine eigene Rechtsabteilung unterhält, hatte sie die Beklagte durch ein Rechtsanwaltsbüro abmahnen lassen. Da die Beklagte keine Unterlassungserklärung abgab, erwirkte die Klägerin eine einstweilige Verfügung, die die Beklagte schließlich als endgültige Regelung anerkannte. Soweit die Anwaltskosten durch das Gerichtsverfahren veranlasst waren, mussten sie ohnehin von der Beklagten getragen werden. Im Streit waren deswegen nur noch die durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten.
Das Landgericht und das Berufungsgericht haben der Klage stattgegeben und sich dabei auf eine Bestimmung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestützt, die dem Abmahnenden einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen gibt. Auch wenn der Wettbewerbsverstoß klar auf der Hand gelegen sei, habe die Klägerin die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für erforderlich halten dürfen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3032.html

BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer:
Gegen die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, wurde ein Bußgeld verhängt, da sie am Steuer ihres Fahrzeugs ein Mobiltelefon benutzt hatte. Im Hinblick darauf, dass sie in jüngerer Vergangenheit bereits in drei Fällen gegen das Handyverbot verstoßen hatte, setzte das Amtsgericht die Geldbuße auf 240 Euro fest. Das Oberlandesgericht verwarf den hiergegen gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verbotsnorm des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung bestünden nicht. Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der sich die Beschwerdeführerin immer wieder über das Verbot hinwegsetze, erscheine eine Erhöhung der Regelbuße um das 6-fache auch als schuldangemessen.
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin, mit der diese das Handyverbot am Steuer als verfassungswidrig rügte, nicht zur Entscheidung angenommen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3030.html

.........................
Anzeige:

Das Jura-Lehrbuch bei Springer
Das juristische Studienprogramm des Springer-Verlages bietet Literatur für jeden Studienabschnitt bzw. jeden Lernbedarf - vom raschen Überblick bis zum ausführlichen, wissenschaftlich fundierten Lehrbuch.
Unser umfangreiches juristisches Programm, die Neuerscheinungen und Neuauflagen finden Sie auf den Fachgebietsseiten im Bereich Jura.



...........................

BGH: Verurteilungen im Umfangsverfahren vor dem Landgericht Aachen wegen Serie von Wohnungseinbrüchen rechtskräftig:
Das Landgericht Aachen hat – nach einer vom August 2005 bis zum Mai 2007 andauernden Hauptverhandlung mit 56 Verhandlungstagen – die beiden Angeklagten des teils vollendeten, teils versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls in fünf Fällen, den Angeklagten P. außerdem auch der Hehlerei schuldig gesprochen. Es hat gegen den Angeklagten B. eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten und gegen den Angeklagten P. eine solche von drei Jahren und sechs Monaten verhängt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts handelt es sich bei den Angeklagten um zwei heute 47 und 50 Jahre alte Montenegriner, die beide seit etwa 20 Jahren in Deutschland leben. Beide Angeklagten sind mehrfach, überwiegend wegen Diebstahlsdelikten, vorbestraft und hatten bereits in der Vergangenheit mehrmals gegen sie verhängte Freiheitsstrafen zu verbüßen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3029.html

BVerfG: Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen über der Türkei bedurfte der Zustimmung des Bundestags:
Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte greift ein, wenn nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen lagen hier vor. Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS-Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3027.html

DAV: Anwaltverein fordert lineare Erhöhung der anwaltlichen Gebührensätze:
Anlässlich des 59. Deutschen Anwaltstages fordert der Deutsche Anwaltverein eine lineare Erhöhung der anwaltlichen Gebühren, die in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt sind. Eine Erhöhung ist notwendig, da es seit 1994 keine Anpassung der gesetzlichen Gebührentabellen gegeben hat. Gefordert wird eine differenzierte Anhebung der Gebührensätze, eine stärkere Anhebung bei niedrigen und eine abgestufte bei höheren Streitwerten.
„Eine funktionsfähige Rechtspflege ist nur mit einer leistungsfähigen und qualifizierten Anwaltschaft denkbar“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Die gesetzlich vorgegebenen anwaltlichen Gebühren müssten mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten. So sei der Preisindex seit Juli 1994 bis April 2008 im gesamten Bundesgebiet um insgesamt 20,9 Prozentpunkte gestiegen. „Eine lineare Anpassung der Anwaltsgebühren nach 14 Jahren ist daher überfällig“, so Kilger ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3020.html

.........................
Anzeige:

Beliebt und gern genutzt:

- Rechtsberatung per E-Mail -

Unser neuer Service funktioniert ganz einfach: Du schilderst Dein Problem und erhältst vom Anwalt ein Angebot, das Dauer, Preis und Umfang der Antwort enthält. Lehnst Du dieses ab, entstehen Dir keine Kosten. Gleich testen !

http://www.anwalt.de/?pid=38
...........................

BGH: Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen:
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.
Die Klägerinnen produzieren und vertreiben Uhren der Marke "ROLEX". Sie sind Inhaberinnen entsprechender Marken. Auf der von der Beklagten betriebenen Internet-Plattform "ricardo" hatten Anbieter gefälschte ROLEX-Uhren zum Verkauf angeboten, die ausdrücklich als Plagiate gekennzeichnet waren. ROLEX nahm daraufhin die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch.
Das Oberlandesgericht Köln hatte dem Unterlassungsbegehren im Wesentlichen stattgegeben, nachdem der Bundesgerichtshof eine anders lautende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Jahre 2004 aufgehoben hatte.
Der Bundesgerichtshof hat das Verbot nunmehr beschränkt auf das konkret beanstandete Verhalten bestätigt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3018.html

LBS: Hausratversicherung kam nicht für Skulptur auf Terrasse auf:
Es ist in mehrfacher Hinsicht lobenswert, wenn sich ein Immobilienbesitzer als Kunstmäzen betätigt. Er selbst und seine Gäste können sich an den ausgestellten Objekten erfreuen und der Künstler im Gegenzug über die Wertschätzung seiner Arbeit. Wer allerdings ein Bild oder eine Skulptur bei sich zu Hause aufstellt, der sollte auch um die Risiken wissen - zum Beispiel, wenn das Objekt beschädigt wird. So war es einer Klägerin ergangen, die eine Stahlskulptur erworben und diese auf ihrer nur zum Teil von einem Balkon überdachten Terrasse aufgestellt hatte. Als ein Hagelsturm nahte, schützte sie das Werk schnell noch mit einer Wolldecke. Aber es half nichts, die Stahlskulptur nahm schweren Schaden. Die Restaurierung sollte nach Schätzung eines Fachmannes rund 4.500 Euro kosten. Diesen Betrag forderte die Eigentümerin von ihrer Hausratversicherung. Doch sie scheiterte damit. Versichert seien nur Gegenstände, die sich an dem im Vertrag vereinbarten „Versicherungsort“ befänden, lautete die Begründung. Ein im Freien stehendes Kunstwerk gehöre nicht dazu - im Gegensatz zu anderen, traditionell mit dem Haus „verwachsenen“ Gegenständen wie eine Markise oder eine Antenne ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3013.html

BGH: Verurteilung der ehemaligen baden-württembergischen Justizministerin wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen rechtskräftig:
Mit Urteil vom 27. September 2007 hat das Landgericht Stuttgart die Angeklagte Corinna Werwigk-Hertneck, die bis zu ihrem Rücktritt am 22. Juli 2004 Justizministerin des Landes Baden-Württemberg war, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in zwei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Urteilsfeststellungen erfuhr die Angeklagte in der Funktion als Justizministerin durch einen von einem Mitarbeiter ihres Ministeriums "außerhalb der Akten" verfassten Vermerk, dass in einem von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen krimineller Aktivitäten bei der Firmengruppe "FlowTex" geführten Ermittlungsverfahren relevante Unterlagen sichergestellt worden waren. Diese erhärteten den Verdacht, dass Dr. Walter Döring, der damalige baden-württembergische Wirtschaftsminister und wie die Angeklagte Mitglied der Freien Demokratischen Partei, vor dem im selben Zusammenhang vom 13. Landtag Baden-Württembergs gebildeten Untersuchungsausschuss wahrheitswidrig ausgesagt hatte. In einem Telefonat am 17. Juni 2004 unterrichtete die Angeklagte ihn über die angefallenen Ermittlungsergebnisse. Am 6. Juli 2004 informierte sie Dr. Döring ebenfalls telefonisch über durch weitere Ermittlungen gewonnene Erkenntnisse, die dem Justizministerium am Vortag von der Staatsanwaltschaft Stuttgart berichtet worden waren.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die von der Angeklagten gegen das Urteil eingelegte Revision verworfen. Er hat sich dabei insbesondere mit der Würdigung der Beweise und der Bemessung der Strafe befasst ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3009.html

.........................
Anzeige:

Finden Sie gezielt den richtigen Partner:

Ein exklusives Angebot für juraplus.de-User von ElitePartner.de, der Adresse für Singles mit Niveau:

Finden Sie gezielt den richtigen Partner, der zu Ihrem Anspruch passt. Dafür sorgen das wissenschaftliche Matching-System und die Seriositäts-Prüfung. juraplus.de-User bekommen jetzt die Aufnahmegebühr geschenkt. Melden Sie sich jetzt einfach kostenlos an und nutzen Sie dieses exklusive Angebot. Dann können Sie 2007 zu zweit erleben.

http://www.elitepartner.de/juraplus

...........................

BGH: Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS:
Die Bundesrepublik Deutschland hat das Nachrichtenmagazin FOCUS wegen eines Presseartikels auf Unterlassung und Richtigstellung verklagt. Gegenstand des Revisionsverfahrens war nur noch die Verpflichtung der Beklagten zur Veröffentlichung einer Richtigstellung.
Das Politmagazin CICERO veröffentlichte im April 2005 einen Artikel des Journalisten S. über den Terroristen al-Sarkawi, durch den Detailinformationen aus einem geheimen Bericht des BKA bekannt wurden. Nachdem das BKA deshalb Strafanzeige erstattet hatte und es zu Durchsuchungen der Redaktion und des Privathauses des Journalisten gekommen war, erschien in dem von der Beklagten verlegten Nachrichtenmagazin FOCUS ein Artikel, in dem u. a. berichtet wird, auf der verzweifelten Suche nach einer undichten Stelle habe das BKA offenbar streng geheime Dossiers manipuliert, um eine undichte Stelle in der eigenen Behörde aufzuspüren. Zu diesem Zweck seien vor Verteilung des Dossiers an verschiedene Referate des BKA u. a. Telefonnummern mit unauffälligen Zahlendrehern versehen worden.
Die Klägerin hat geltend gemacht, in dem Artikel würden unwahre Tatsachen über den Umgang des BKA mit dieser Akte behauptet, die geheime Informationen ausländischer Geheimdienste enthalte. Diese Behauptung sei geeignet, das Ansehen des BKA in der Öffentlichkeit herabzumindern, weil der Eindruck vermittelt werde, das BKA setze Geheiminformationen zweckwidrig ein und lasse zu, dass sie durch Veröffentlichung entwertet würden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3007.html

BGH: Urteil in norddeutschem "Gammelfleischskandal" rechtskräftig:
Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten wegen mehrfachen vollendeten und versuchten Betruges, teilweise in Tateinheit mit einem Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Strafvorschriften, sowie wegen zweier Verstöße gegen die Insolvenzantragspflicht und Verstrickungsbruchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt und ein Berufsverbot für die Dauer von fünf Jahren angeordnet.
Der Angeklagte leitete zwei Unternehmen in Norddeutschland, in denen Putenfleisch verarbeitet wurde. In einer der Betriebsstätten wurden mindestens 25 Tonnen Putenbrust unter Verwendung eines Pökelinjektors mit Wasser und einem Bindemittel angereichert. Unter anderem verkaufte der Angeklagte im Oktober 2005 mehr als 14 Tonnen des so behandelten Fleisches an eine gutgläubige Firma in Hamburg; diese veräußerte in der Folgezeit einen Teil der Ware weiter. Der Rest wurde amtlich sichergestellt. Obwohl der Angeklagte hiervon Kenntnis hatte, holte er das Fleisch ab und verkaufte es an mehrere Unternehmen in Ostdeutschland. Daneben bestellte er in mehreren Fällen Ware, obwohl er wusste, dass aufgrund der wirtschaftlichen Situation die entsprechenden Rechnungen nicht beglichen werden konnten, und unterließ es, rechtzeitig für die von ihm geführten zahlungsunfähigen Betriebe einen Insolvenzantrag zu stellen.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts das Verfahren eingestellt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3006.html

Weitere Nachrichten findest Du hier:
http://www.juraplus.de/PRESSE/

Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Dir,
das juraplus-Team

Newsletter

Abonnieren