Neu: juraplus-Juristen-Zitat:
Es gibt zwei Klassen von Menschen: die Gerechten und die Ungerechten. Die Einteilung wird von den Gerechten vorgenommen.
Oscar Wilde
Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Neu: Der Shop für Rechtsanwälte:
http://www.juraplus.de/SHOP.index.html
Neu: Service für Rechtsanwälte:
http://www.juraplus.de/SERVICE/index.html
Neu: Mehrere hundert Top-Quality-Hamburg-Photos auf:
http://www.winterhude24.de/Bildergalerie.html
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Der BKA-Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Terrors ist ...
http://www.juraplus.de/VOTES/
Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
Die Gehaltserhöhung für öffentlich Bedienstete ist ...
60 % der Umfrage-Teilnehmer finden sie richtig und 40 % der Votanten finden sie falsch.
Rechtsprechung aktuell:
Keine Vertragsänderung:
Nur der Umstand, dass der Vermieter von Mietbeginn an zwei Jahrzehnte lang nicht über Betriebskostenvorauszahlungen abgerechnet hat, rechtfertigt noch keine auf eine Vertragsänderung gerichtete Willenserklärung des Vermieters mit der Folge, daß eine erstmalige Abrechnung nach so langer Zeit ausgeschlossen wäre...
http://www.juraplus.de/RSPR/U661.html
Tatsächliches Verhalten als Einwilligung:
Die bei einer einsichtsfähigen Minderjährigen erforderliche Einwilligung in die Verbreitung von Filmaufnahmen, kann auch dann angenommen werden, wenn die betroffene Schauspielerin ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für den Erklärungsempfänger als Einwilligung verstanden werden kann ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U660.html
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Preisgelder für Kandidaten in TV-Shows:
Preisgelder, die für die Teilnahme als Kandidat in einer Fernsehshow ausgeschüttet werden, sind als sonstige Einkünfte nach 3 22 Nr. 3 EstG steuerbar ....
http://www.juraplus.de/RSPR/U659.html
Feststellungsklage unzulässig:
Ein Mieter hat gegen seinen Vermieter keinen Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer von ihm als unberechtigt erachteten Abmahnung. Eine Klage, die darauf abzielt, festzustellen, dass eine vom Vermieter erteilte Abmahnung aus tatsächlichen Gründen unberechtigt war, ist unzulässig ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U658.html
Vorgerichtlich entstandene Gebühren:
Vorgerichtlich entstandene Gebühren können aus Gründen der Prozessökonomie nur dann ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn ihr Bestehen unstreitig ist oder jedenfalls die zur Feststellung des Bestehens materiell-rechtlicher Ansprüche erforderliche Tatsachen feststehen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U657.html
Kein Anspruch auf Aussetzung der Hauptverhandlung:
Ein möglicher Verstoß gegen § 216 II 2 StPO berührt die Wirksamkeit der Ladung zur Hauptverhandlung nicht. Daher besteht auch kein Anspruch, die Hauptverhandlung nach § 217 II StPO auszusetzen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U656.html
Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes:
Die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes über die Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind in eisenbahnrechtlichen Streitigkeiten nicht analog anzuwenden ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U655.html
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Buch des Monats:
Hartmut Braunschneider: BGB - Allgemeiner Teil:
Braunschneiders Schriften bieten einen schnellen und leicht verständlichen Einstieg in die verschiedenen Rechtsgebiete. Vorliegender Band zum Allgemeinen Teil des BGB umfasst einen Überblick über das System des BGB, Kapitell zum Entstehen und zum Untergang und der Durchsetzbarkeit des Anspruchs, dazu passende Musterklausuren und Musterhausarbeiten.
Die leicht verständliche Darstellung eignet sich insbesondere für Studenten in den Anfangssemestern ...
http://www.juraplus.de/Buchr/ACHSOBRBGB.html
Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html
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Event des Monats:
8. Kongress des Bayreuther Arbeitskreises für Informationstechnologie Neue Medien Recht e.V.:
Der zweitägige Kongress bietet umfassende Informationen zum IT-Recht zum Teilnahmepreis von nur ab 40,- Euro.
Mehr Infos:
http://www.ak-it-recht.de/kongress08b.htm
Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team