BGH: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit:
Das Landgericht Halle/Saale hat den ehemaligen Leiter der Koordinierungsstelle Stadtsanierung der Stadt Halle/Saale wegen Bestechlichkeit in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihn vom Vorwurf der Einkommensteuerhinterziehung freigesprochen. Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen forderte und erhielt der Angeklagte von einem investitionsbereiten Unternehmer Geldzahlungen in nicht feststellbarer Höhe. Dabei zeigte der Angeklagte sich jedenfalls bereit, sich bei der künftigen Vergabe von Aufträgen und bei Auszahlungsanordnungen durch die Zahlung der „Schmiergelder“ beeinflussen zu lassen. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P395.html

BVerfG: Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls:
Ein Beschwerdeführer, der zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls teilweise Erfolg. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Beschluss des OLG München aufgehoben, soweit er den Bf durch das fehlerhafte Verneinen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt. Insoweit wird die Sache an das OLG zur Nachholung der Sachprüfung zurückverwiesen. Im übrigen ist die Vb nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Im Fall wurde der zunächst für den 9. Dezember 2002 vorgesehene Strafantritt durch den Bf wurde antragsgemäß von der Staatsanwaltschaft um knapp vier Monate aufgeschoben. Auf ein Gnadengesuch des Bf stellte die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung vorläufig ein. Bis zur Entscheidung über das Gesuch werde von der Anwendung von Zwang abgesehen. Das Gnadengesuch wurde abgelehnt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P391.html

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BverfG: Erweiterter Verfall mit dem Grundgesetz vereinbar:
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers zurückgewiesen, der sich gegen die strafgerichtliche Anordnung des erweiterten Verfalls eines Sparguthabens gemäß § 73d Strafgesetzbuch zur Wehr setzte. § 73d StGB ist in der Auslegung des Bundesgerichtshofs mit dem Grundgesetz vereinbar.
1. Zum rechtlichen Hintergrund und Sachverhalt des Ausgangsverfahrens: Durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 wurde die Vorschrift über den erweiterten Verfall (§ 73d StGB) in das Strafgesetzbuch eingefügt. Sie ergänzt die Regelung des § 73 StGB über den einfachen Verfall. Nach dieser Bestimmung ordnet das Strafgericht, wenn der Täter oder Teilnehmer etwas aus einer rechtswidrigen Tat oder für sie erlangt hat, den Verfall des Erlangten an. Die rechtskräftige Anordnung des Verfalls bewirkt gemäß § 73e StGB, dass das Eigentum an der Sache oder das verfallene Recht auf den Staat übergeht. Nach § 73d StGB ist, wenn eine rechtswidrige Tat nach einem auf die Vorschrift verweisenden Gesetz begangen worden ist, der Verfall von Gegenständen des Täters oder Teilnehmers auch dann anzuordnen, wenn die Umstände die Annahme rechtfertigen, dass diese Gegenstände für (andere) rechtswidrige Taten oder aus ihnen erlangt worden sind ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P388.html

LBS: Bundesfinanzhof trifft arbeitnehmerfreundliche Entscheidung:
Ein Dienstwagen gehört bei einer großen Zahl von Arbeitnehmern zur Grundausstattung. Selbstverständlich erwartet die Firma, dass man mit diesem Pkw pfleglich umgeht. Wie ist es aber steuerlich zu bewerten, wenn der Beschäftigte zu diesem Zweck eine Garage anmietet bzw. sein eigenes Objekt gegen eine Monatsmiete zur Verfügung stellt?
Im Fall durften die Außendienst-Mitarbeiter einer Firma über Jahre hinweg Dienstwagen benutzen. Dazu gab es eine eigene schriftliche „Kraftfahrzeug-Überlassungs-Vereinbarung“, in der festgelegt war, dass die Pkw über Nacht in einer Garage unterzustellen seien. Schließlich befanden sich in den Autos wertvolle Werkzeuge und Waren, die geschützt werden mussten. Der Arbeitgeber bezahlte im Gegenzug die Mietkosten dafür bzw. erstattete den Beschäftigten, die selbst im Besitz eines Carports waren, monatlich bis zu 30 Euro. Als das Finanzamt davon Wind bekam, bewertete es die Garagenmiete als zu versteuernden Arbeitslohn. Die Betroffenen akzeptierten das nicht, der Fall ging durch mehrere Instanzen bis zum Bundesfinanzhof ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P382.html

LBS: Niemand darf dem Handwerker wegen offener Forderungen sein Werkzeug wegnehmen:
Auf deutschen Baustellen geht es in der Regel zivil zu. Was allerdings ein Bauherr aus dem Raum Köln veranstaltete, das erinnerte schon eher an die Methoden des Wilden Westens. Er war der Meinung, Schadenersatzansprüche gegen einen Handwerker zu haben. Ein Zivilprozess hätte ihm offensichtlich zu lange gedauert. Deswegen schritt er zur Selbsthilfe und nahm dem Unternehmer seine Werkzeuge weg, die dieser auf der Baustelle zurückgelassen hatte. Der Betroffene wollte sich das nicht gefallen lassen und ging mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Bauherrn vor. Die Richter hielten dem Beklagten ein klares „So geht es nicht“ entgegen. Egal, ob er nun wirklich Ansprüche gegen den Handwerker habe oder nicht, das Werkzeug habe er keinesfalls eigenmächtig an sich nehmen dürfen. Schließlich benötige es der Unternehmer auch dringend, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Dem Bauherrn bleibe nichts anderes übrig, als auf dem üblichen und dafür vorgesehenen Rechtsweg seine Forderungen durchzusetzen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P381.html

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BGH: Freispruch durch Bundesgerichtshof in einer Mordsache:
Das Landgericht Berlin hatte den Angeklagten wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Nach Aufhebung dieses Urteils durch den Bundesgerichtshof hatte das Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Auch dieses Urteil war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Daraufhin war der Angeklagte durch das Landgericht abermals verurteilt worden. Nunmehr hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auch dieses Urteil - wiederum wegen fehlerhafter Beweiswürdigung - aufgehoben und selbst auf Freisprechung des Angeklagten entschieden. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seiner Verlobten, nachdem diese sich von ihm getrennt hatte, aus Rache hierfür mit einem massiven Gegenstand wiederholt mit großer Wucht auf den Schädel geschlagen und unmittelbar anschließend einen Tatzeugen durch gleichen Einsatz des Gegenstandes getötet zu haben. Die Frau hatte durch die Tat eine schwere Gehirnschädigung erlitten. Im Zuge allmählicher Rückkehr einer Erinnerung schilderte sie das Tatgeschehen in unterschiedlicher Weise. Schließlich meinte sie, sich zu erinnern, daß ihr ehemaliger Verlobter der Täter gewesen sei ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P379.html

BVerfG: Schleswig-holsteinische Landesregierung muss Landtagsabgeordneten Akten vorlegen:
Im Organstreit zwischen der Regierung des Landes Schleswig-Holstein und Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtages über die Vorlage von Akten hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 30. März 2004 den Antrag der Landesregierung zurückgewiesen. Die Landesregierung ist infolgedessen verpflichtet, den Abgeordneten die verlangten Akten unverzüglich vorzulegen.
Im Fall hatten die Antragsgegner - Mitglieder des Bildungsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtages- von der Landesregierung die Vorlage von Akten aus dem Verfahren der Aufstellung des Haushaltsentwurfs verlangt, um das Zustandekommen einer Deckungslücke von 35,1 Mio. DM im Landeshaushalt 2001 aufzuklären. Sie hegten Zweifel an der Erklärung, der Fehlbetrag beruhe im Wesentlichen auf dem Rechenfehler einer "armen Seele" im Kultusministerium. Die Landesregierung legte einige der Unterlagen vor. Die Vorlage eines Teils der verlangten Unterlagen verweigerte sie unter Berufung auf eine Bestimmung der Landesverfassung, nach der die Regierung es ablehnen kann, einem parlamentarischen Aktenvorlagebegehren zu entsprechen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P378.html

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BGH: Bundesgerichtshof zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden an einem Kraftfahrzeug:
Bei einem Verkehrsunfall im August 2002 entstand am Kraftfahrzeug des Klägers wirtschaftlicher Totalschaden. Der Kläger erwarb kein Ersatzfahrzeug. Der beklagte Haftpflichtversicherer legte seiner Schadensabrechnung den von einem Sachverständigen ermittelten Nettowiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Ersatzwagens zugrunde. Der Kläger verlangt mit seiner Klage Umsatzsteuer auf den Nettowiederbeschaffungswert. Dieses Klagebegehren, das in den Vorinstanzen ohne Erfolg blieb, verfolgt er mit seiner vom Berufungsgericht zugelassenen Revision weiter. Er meint, im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens liege eine Zerstörung der Sache im Sinne des § 251 BGB vor. Daneben rügt er die Berechnung des Nettowiederbeschaffungswertes durch das Berufungsgericht. Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Klägers zurückgewiesen ....
http://www.juraplus.de/PRESSE/P375.html

BVerfG: Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute verkündetem Urteil die Verfassungsbeschwerden von zwei gewerblichen Kühlhausunternehmen und fünf Spediteuren betreffend die so genannte Ökosteuer zurückgewiesen. Das Produzierende Gewerbe darf im Interesse der Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch steuerliche Vergünstigungen vor Wettbewerbsnachteilen geschützt werden, denen dieser Wirtschaftszweig infolge der finanziellen Belastungen durch die Stromsteuer und die Erhöhung der Mineralölsteuer auf Heizstoffe seit dem 1. April 1999 ausgesetzt sein könnte ... In den Gründen der Entscheidung heißt es: 1. Die Erhebung der Strom- und der Mineralölsteuer im Rahmen der ökologischen Steuerreform berühren weder das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG der Bf noch die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG. Deshalb sind die auf die Verletzung dieser Grundrechte gestützten Rügen der Bf bereits unzulässig ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P374.html

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