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juraplus-Juristen-Zitat:

„Früher kam man an den Pranger, heute in die Zeitung.“

Carmen Sylva

Juraplus.de feiert Jubiläum: 10 Jahre juraplus.de.

Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Wird es zu einer rückhaltlosen Aufklärung der Missbrauchsfälle in Heimen und Schulen kommen ?
http://www.juraplus.de/VOTES/

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Juristische Karrieremessen besuche ich ...
82 % der Votanten besuchen sie nur bei Bedarf, 14 % regelmäßig und 4 % überhaupt nicht.
http://www.juraplus.de/VOTES/

Die Juristische Video-Community von juraplus.de:
http://www.juravideo.de
Gleich vorbeischauen !

Rechtsprechung aktuell:

Download von Kinderpornografie:
Wer bewusst und gewollt Seiten mit Kinderpornografie im Internet aufruft und auf dem Bildschirm seines Compters betrachtet, unternimmt es, sich den Besitz von kinderpornografischen Schriften bzw. Dateien zu verschaffen. Nicht erforderlich zur Erfüllung von objektivem und subjektivem Tatbestand ist der Plan, die Datei abzuspeichern oder das Wissen um die automatische Abspeicherung der Datei im Internet-Cache ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U865.html

Abwälzung von Schönheitsreparaturen:
Bei einer formularmäßigen Übertragung der Pflicht zur Vorname von Schönheitsreparaturen wird der Mieter durch die Vorgabe, Fenster und Türen nur weiß zu streichen, unangemessen benachteiligt. Dies führt zur Unwirksamkeit zur Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U864.html

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Haftung der Wohnungseigentümer:
Für Verbindlichkeiten aus einem Vertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haften die Wohnungseigentümer nur dann als Gesamtschuldner, wenn sie sich neben dem Verband klar und eindeutig persönlich verpflichtet haben ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U863.html

Wegnahme von Zahngold:
Die Wegnahme von Zahngold eines Verstorbenen nach dessen Einäscherung kann als Verwahrungsbruch nach § 133 I StGB strafbar sein. Das Zahngold eines Verstorbenen nach dessen Einäscherung ist jedenfalls keine Asche iSv. § 168 I StGB ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U862.html

Reparaturkosten eines Sattelaufliegers:
Der Geschädigte, dessen Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde, kann ein besonderes Interesse am Erhalt seines Fahrzeug, im Fall eines Sattelaufliegers, haben. Aufgrund des Integritätsinteresse kann der Geschädigte ein derart besonderes Interesse an der Reparatur des Anhängers haben, daß Reparaturenkosten auch bis zum 1,3-fachen des Wiederbeschaffungswertes erstattungsfähig sind ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U861.html

Anwaltswechsel im Rahmen der Beiordnung:
Ein Anwaltswechsel setzt auch im Rahmen der Beiordnung einen triftigen Grund voraus, der auch einen verständigen vermögenden Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel vorzunehmen und die dadurch entstehenden Mehrkosten zu übernehmen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U8601.html

Pflichten des Rechtsanwalts:
Ein Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur dann unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, daß in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, daß die Frist im Fristenkalender notiert worden ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U860.html

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Sie erhalten die Buchversionen "Memento Gesellschaftsrecht für die Praxis 2009" oder Memento Bilanzrecht für die Praxis 2009 für jeweils nur 20,- Euro (statt 95,00 Euro).

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Begrenzung der Minderjährigenhaftung:
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Minderjährigen, das sich aus Art. 7 iVm. Art 6 BerlVerf ergibt, begründet eine Verpflichtung der Gerichte, eine Begrenzung der Minderjährigenhaftung zu überprüfen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U859.html

Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html

Buch des Monats:

Fehling / Kastner: Verwaltungsrecht:
Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht hängen untrennbar zusammen. Dem trägt der neue Kommentar von Fehling/Kastner mit einer modernen Kommentierung Rechnung, die VwVfG, VwGO, VwZG sowie VwVG in einem Band vereint und deren Wechselbezüge prägnant herausarbeitet. Die enge Verzahnung der Erläuterungen bei übergreifenden Materien wie dem Verwaltungsakt vermeidet unnötige Doppelungen und ermöglicht so eine griffige, praxisorientierte Kommentierung.
Der Kommentar befindet auf dem Gesetzesstand von Dezember 2009. Landesrechtliche Besonderheiten werden bei der Kommentierung durchgängig berücksichtigt. Zahlreiche Formulierungshilfen, Antrags- und Tenorierungsvorschläge erleichtern dem Praktiker die tägliche Arbeit ...
http://www.juraplus.de/Buchr/NOMVERWRKOM.html

Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html

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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team


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